Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. Änderung
Details
- ID
- 20080080
- Title
- Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. Änderung
- Description
- Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative "Gegen die Abzockerei" und zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" will von den Initiantinnen und Initianten als überhöht empfundenen Vergütungen des obersten Managements von börsenkotierten Aktiengesellschaften Einhalt bieten. Dieses Ziel wird primär durch die Verbesserung der Corporate Governance angestrebt. Die Aktionärinnen und Aktionäre sollen vermehrt auf die Vergütungspolitik des obersten Kaders Einfluss nehmen können. </p><p>Zu diesem Zweck verlangt die Initiative ausschliesslich für börsenkotierte Aktiengesellschaften Folgendes:</p><p>- Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab.</p><p>- Das Präsidium, die Mitglieder sowie der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates werden jährlich und einzeln von der Generalversammlung gewählt.</p><p>- Es ist nur noch eine unabhängige Stimmrechtsvertretung zulässig, Organ und Depotstimmrechtsvertretung werden untersagt.</p><p>- Pensionskassen berücksichtigen bei der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts das Interesse der bei ihnen versicherten Personen und legen offen, wie sie abgestimmt und wen sie gewählt haben.</p><p>- Um an der Generalversammlung nicht mehr persönlich teilnehmen zu müssen, können sich die Aktionärinnen und Aktionäre zur Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts elektronischer Kommunikationsmittel bedienen.</p><p>- Organmitglieder erhalten keine Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus. Firmenkäufe und -verkäufe dürfen nicht mit zusätzlichen Prämien für die Organmitglieder honoriert werden.</p><p>- In Konzernverhältnissen dürfen Organmitglieder nicht bei mehreren Konzernunternehmen gleichzeitig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Beraterinnen und Berater tätig sein.</p><p>- Die Führung der Gesellschaft darf nicht an eine juristische Person delegiert werden.</p><p>- Die Statuten enthalten Bestimmungen über die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an Organmitglieder. Auch Erfolgs- und Beteiligungspläne werden in den Statuten geregelt. Die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder und die zulässige Anzahl externer Mandate der Organmitglieder werden ebenfalls aus den Statuten ersichtlich.</p><p>- Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Initiative werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe in der Höhe von maximal sechs Jahresvergütungen bestraft.</p><p>- Die Forderungen der Initiative sollen auf Gesetzesstufe innerhalb eines Jahres nach Annahme durch Volk und Stände umgesetzt werden.</p><p>Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" verlangt für die Verbesserung der Corporate Governance erhebliche Eingriffe in die Privatautonomie, Sonderregelungen, Verbote und strafrechtliche Sanktionen. Angestrebt wird damit eine Reduktion der Vergütungen des obersten Managements.</p><p>Das Bedürfnis, die Corporate Governance zu verbessern, ist einer der Gründe, die den Anstoss zur laufenden Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts gaben. Der Entwurf des Bundesrates vom 21. Dezember 2007 (Entwurf 1) enthält Neuerungen, die das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine erhöhte Transparenz bei den Vergütungen des obersten Managements und der gesellschaftsinternen Vorgänge sowie die Sicherung der Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre als Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens bezwecken. Im Vergleich zur Initiative ist die Revisionsvorlage umfangreicher und erfasst grundsätzlich sämtliche der rund 180 000 Aktiengesellschaften des schweizerischen Rechts, unabhängig davon, ob deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind oder nicht. In der vorliegenden Botschaft werden dem Parlament zudem weitergehende Gesetzesänderungen unterbreitet, die eine angemessene Antwort auf die Vergütungsproblematik liefern sollen und den Entwurf 1 ergänzen. (Dieser ergänzende Entwurf wird im Folgenden als Entwurf 2 bezeichnet.)</p><p>In mehreren Punkten stimmen der Entwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts einschliesslich der Anträge, die in der vorliegenden Botschaft enthalten sind (ergänzter Entwurf) und Initiative überein. Wo Abweichungen bestehen, ist der ergänzte Entwurf insgesamt massvoller und weniger rigoros. Er verzichtet auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Dadurch bleibt den Aktionärinnen und Aktionären auch in Zukunft genügend Raum, um die Gesellschaft nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Angesichts dieser Ausführungen betrachtet der Bundesrat den ergänzten Entwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei".</p><p>Gibt die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften auf, so verliert sie damit einen wichtigen Standortvorteil gegenüber dem Ausland. Die Folge wären vermehrte Gründungen im Ausland, Sitzverlegungen ins Ausland und weniger Zuzüge von Unternehmen in die Schweiz. Damit verbunden wären der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerausfälle.</p><p>Bei einer Annahme der Initiative drängte sich erneut eine vertiefte Überarbeitung des Aktienrechts auf. Als Folge davon müsste mit zeitlichen Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten gerechnet werden. Die Umsetzung der Initiative würde zudem in verschiedenen Rechtsgebieten grössere Anpassungen nötig machen, da sich die geforderten Neuerungen nicht nahtlos in das System des geltenden Rechts einfügen.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig empfiehlt er den eidgenössischen Räten, dem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative "Gegen die Abzockerei" und zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Gegen die Abzockerei"
- Resolutions
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Date Council Text 11.06.2009 2 Beschluss gemäss Entwurf 17.03.2010 1 Abweichung 01.06.2010 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d. h. bis am 26. August 2011 verlängert. 02.06.2010 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d. h. bis am 26. August 2011 verlängert. 16.12.2010 2 Abweichung 01.06.2011 1 Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 26. August 2012, verlängert. 07.06.2011 2 Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 26. August 2012, verlängert. 06.03.2012 1 Abweichung 31.05.2012 2 Zustimmung 15.06.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung 15.06.2012 1 Ablehnung in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" will die als überhöht empfundenen Vergütungen des obersten Managements börsenkotierter Aktiengesellschaften einschränken. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Corporate Governance durch eine unternehmensinterne Stärkung der Aktionärsstellung verbessert werden.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Ratsmitglieder unterstützten zwar das Initiativanliegen, waren aber mehrheitlich der Meinung, dass mit einer Umsetzung des Initiativtextes die unternehmerischen Freiheiten zu stark eingeschränkt würden, weshalb ein Gegenentwurf erforderlich sei. Die beiden Kammern behandelten nach- und nebeneinander verschiedene direkte und indirekte Gegenentwürfe, was der Übersichtlichkeit der Ratsarbeit nicht zugute kam. Schliesslich einigten sich die Räte auf einen indirekten Gegenentwurf (vgl. Geschäft 10.443), der am 16. März 2012 angenommen wurde. Nicht einigen konnten sie sich hingegen über eine Regelung auf Verfassungsstufe. Da der Nationalrat sich in der Schlussabstimmung gegen den Bundesbeschluss über die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf aussprach, wird die Initiative Volk und Ständen ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments unterbreitet werden. Sollte die Initiative verworfen werden, wird der - referendumsfähige - indirekte Gegenentwurf im Bundesblatt veröffentlicht.</b></p><p></p><p>In der Debatte wurde die Situation von allen Ratsmitgliedern gleich beurteilt. Sie waren der Meinung, dass angesichts der Missbräuche bei einigen Vergütungen von Spitzenmanagern die Volksinitiative von Thomas Minder gute Erfolgsaussichten haben dürfte. Die verschiedenen Rednerinnen und Redner hielten die Initiativanliegen denn auch für unterstützenswert. Allerdings zogen die beiden Kammern unterschiedliche Lösungsansätze vor: Der Ständerat sprach sich für einen indirekten, der Nationalrat für einen direkten Gegenentwurf aus.</p><p>Der <b>Ständerat</b> gelangte in der Sommersession 2009 wie der Bundesrat zur Auffassung, dass die Initiative zu weit gehe und zur Ablehnung empfohlen werden müsse, wofür er sich denn auch mit 26 zu 10 Stimmen aussprach. Er strebte einen indirekten Gegenentwurf an und prüfte die entsprechenden Vorschläge des Bundesrates im Rahmen der Vorlage 1 der Aktienrechtsrevision (08.011). Allerdings nahm der Ständerat daran so viele Änderungen vor, dass die von ihm verabschiedete Vorlage nach den Worten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kaum noch eine glaubwürdige Alternative zur Initiative darstellte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> prüfte die Initiative in der Frühjahrssession 2010. Er schuf bereits zu Beginn eine erhebliche Differenz zum Ständerat, indem er mit 101 zu 91 Stimmen den Ordnungsantrag einer Kommissionsminderheit um Hans Kaufmann (V, ZH) ablehnte, welcher verlangte, die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" gemeinsam mit der als indirekten Gegenentwurf ausgestalteten Vorlage zur Aktienrechtsrevision zu behandeln. Nationalrat Kaufmann war der Meinung, dass die Initiative zurückgezogen werden könnte, wenn deren Forderungen in die Aktienrechtsrevision aufgenommen würden. Der Rat war wie seine Kommission der Meinung, dass der Alternativvorschlag zur Initiative eine Regelung auf Verfassungsstufe vorsehen muss. Er nahm mit 128 zu 59 Stimmen einen von der RK-N ausgearbeiteten direkten Gegenentwurf an, welcher die Initiativforderungen weitgehend aufnahm. Gemäss den Berichterstattenden sollte mit dieser Lösung erstens vermieden werden, dass das Geschäft im Parlament hängen bleibt und zweitens dem Stimmvolk eine geeignete Alternative vorgelegt werden. Die Sozialdemokraten und die Grünen unterstützten sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenentwurf. Sie waren der Meinung, dass sich mit der Initiative missbräuchliche Vergütungen, goldene Fallschirme und übermässige Boni bekämpfen lassen, während der direkte Gegenentwurf eine - wiewohl bescheidene - Verbesserung der heutigen Situation biete. Die Fraktionen CVP/EVP/glp, BDP und FDP-Liberale lehnten die Initiative ab, weil sie die Schweizer Wirtschaft zu sehr einschränke und extrem schädigen würde. Hingegen unterstützten sie den direkten Gegenvorschlag, der bezüglich Vergütungen den legitimen Forderungen der Volksinitiative Rechnung trage, ohne dabei die Unternehmen mit allzu strengen Vorschriften zu belasten. Die SVP-Fraktion wollte die Initiative ohne direkten Gegenvorschlag zur Volksabstimmung bringen. Nachdem sie mit ihrem Antrag, den direkten Gegenentwurf (Art. 1a) zu streichen, nicht durchgekommen war, enthielt sie sich bei der Stellungnahme zur Abstimmungsempfehlung (Art. 2) der Stimme. Der Nationalrat stimmte der Empfehlung, sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenentwurf anzunehmen, schliesslich mit 66 zu 62 Stimmen zu, da sieben Mitglieder der Fraktion CVP/EVP/glp mit den Sozialdemokraten und Grünen gestimmt hatten.</p><p>Dieser direkte Gegenentwurf überzeugte allerdings den <b>Ständerat</b> nicht. Seiner Meinung nach gehören solche präzisen Bestimmungen nicht in die Verfassung. Er befürwortete nach wie vor einen Gegenentwurf auf Gesetzesstufe und wollte seiner Kommission mehr Zeit für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative "10.443 Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative 'gegen die Abzockerei'" einräumen. Er verlängerte deshalb die Behandlungsfrist der Volksinitiative, ohne näher auf den Bundesbeschluss einzugehen. Der Nationalrat folgte schliesslich diesem Beschluss mit 98 zu 91 Stimmen, allerdings unter starkem Widerstand der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion sowie einer grossen Mehrheit der Fraktion CVP/EVP/glp, die in diesem Vorgehen politisches Kalkül sahen.</p><p>In der Wintersession 2010 nahm der <b>Ständerat</b> einstimmig den von seiner Kommission ausgearbeiteten neuen indirekten Gegenentwurf an (10.443) und strich darauf ohne weitere Diskussion den vom Nationalrat im März 2010 eingefügten Artikel 1a des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Damit sprach er sich gegen jeglichen direkten Gegenentwurf aus und hielt an seinem Beschluss, die Initiative abzulehnen (Art. 2), fest. Am Ende dieser Session waren die beiden Räte somit getrennter Meinung über die Unterbreitung eines direkten Gegenentwurfs sowie über die Abstimmungsempfehlung zur Initiative.</p><p>Nachdem die beiden Räte in der Sommersession 2011 die Behandlungsfrist für die Volksinitiative ein weiteres Mal verlängert hatten, nahm der <b>Nationalrat</b> in der Frühjahrssession 2012 die Prüfung des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative wieder auf und sprach sich mit 100 zu 87 Stimmen für einen neuen direkten Gegenentwurf aus, der darauf abzielte, überhöhten Vergütungen mit fiskalischen Massnahmen entgegenzutreten. Für die Kommissionssprecher brachte die als indirekter Gegenentwurf dienende Gesetzesänderung, die sich damals in der Differenzbereinigung befand, zwar zweifellos Vorteile mit sich, da sie gewisse Forderungen der Volksinitiative erfüllte und gleichzeitig die unternehmerischen Freiheiten garantierte. Doch sähen weder der indirekte Gegenentwurf noch die Initiative konkrete Massnahmen zur Einschränkung der übermässigen Vergütungen vor, die beim Volk zunehmend auf Unverständnis stossen würden. Eine starke Kommissionsminderheit aus den Reihen der SVP, der FDP-Liberalen und der BDP beantragte, diesen direkten Gegenentwurf abzulehnen, da solche Lösungen dort, wo sie angewendet würden, keine Wirkung gezeitigt hätten. Zudem war es in ihren Augen nicht sinnvoll, eine solche Regelung auf Verfassungsebene einzuführen, nachdem der Nationalrat es im Rahmen des indirekten Gegenentwurfs (10.443, Vorlage 2) bereits zweimal abgelehnt hatte, auf die "Besteuerung von Boni" einzutreten.</p><p>Bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses empfahl der Nationalrat mit 94 zu 55 Stimmen, die Initiative abzulehnen und den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Eine links-grüne Minderheit der Kommission scheiterte mit ihrem Antrag, auf den früheren Ratsbeschluss zurückzukommen und sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf anzunehmen. 37 Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich der Stimme und 18 stimmten mit der Mehrheit. Am Ende der Frühjahrssession 2012 waren sich die beiden Räte einig, die Initiative abzulehnen, wogegen sie bei der Frage des direkten Gegenentwurfs (Art. 1a, Art. 2) immer noch geteilter Meinung waren.</p><p>In der Sommersession 2012 schloss sich der <b>Ständerat</b>, der sich immer für fiskalische Massnahmen zur Bekämpfung überhöhter Vergütungen ausgesprochen hatte, nach einer angeregten Debatte dem Nationalrat an.</p><p>In der Schlussabstimmung hielt der <b>Ständerat</b> an seiner Position fest und nahm den Bundesbeschluss mit 26 zu 14 Stimmen an. Der <b>Nationalrat</b> dagegen hielt seine Unterstützung des direkten Gegenentwurfs nicht aufrecht und lehnte den Bundesbeschluss mit 104 zu 87 Stimmen ab. Die SVP-Fraktion, die sich im Frühjahr 2012 zu zwei Drittel der Stimme enthalten hatte, sprach sich diesmal (bis auf eine Stimme) geschlossen gegen den Bundesbeschluss aus. Die Grünliberale Fraktion, welche im März 2012 den direkten Gegenentwurf noch unterstützt hatte, lehnte ihn diesmal ab. Da die beiden Räte sich nicht einigen konnten, wird die Initiative Volk und Ständen ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments unterbreitet werden. Sollte die Initiative verworfen werden, wird der am 16. März 2012 von beiden Räten angenommene indirekte Gegenentwurf im Bundesblatt veröffentlicht werden. Dieser Gegenentwurf untersteht dem fakultativen Referendum (vgl. Geschäft 10.443)</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 mit 68 Prozent Ja-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p><p></p><p>Stand dieser Seite: Dezember 2013</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26