Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Details
- ID
- 20080407
- Title
- Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
- Description
- InitialSituation
- <p>Universitäts- und Unternehmerkreise weisen seit Jahren darauf hin, dass im Bereich der Aufenthaltsbewilligungen für Studierende, wie auch für Studienabgängerinnen und -abgänger aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten immer wieder ausländerrechtliche Schwierigkeiten mit den Migrations- und Arbeitsmarktbehörden auftreten. Die offensichtlichsten Unzulänglichkeiten des Ausländerrechts und entsprechende Vorschläge für deren Lösung wurden seit 2000 bereits wiederholt in der Form von parlamentarischen Vorstössen und bei den Beratungen zum neuen Ausländergesetz (AuG) zur Diskussion gestellt.</p><p>In seiner am 19. März 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative stellte Nationalrat Jacques Neirynck eine Reihe von konkreten Lösungsansätzen vor. Nach der Einschätzung des Initianten sind Änderungen des Ausländergesetzes in den Regelungsbereichen Vorrang der inländischen Arbeitskräfte, Zulassungs-voraussetzungen, Aufenthalt zu einer Aus- oder Weiterbildung sowie bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen angezeigt. In der Gesetzesvorlage präsentiert die für die Umsetzung der Initiative zuständige Nationalratskommission drei konkrete Vorschläge zur Änderung des Ausländergesetzes:</p><p>- Die geltende Vorrangregelung nach Artikel 21 des Ausländergesetzes soll so geändert werden, dass neu auch Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.</p><p>- Artikel 27 des Ausländergesetzes soll so revidiert werden, dass eine "gesicherte Wiederausreise" nicht mehr als generelle Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Aus- oder Weiterbildungszwecken vorausgesetzt wird.</p><p>- Artikel 34 des Ausländergesetzes soll so ergänzt werden, dass bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.</p><p>Bei der Umsetzung der Initiative legte die SPK Wert darauf, eine Vorlage zu präsentieren, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der betroffenen ausländischen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, der Hochschulen, des schweizerischen Arbeitsmarktes und der Wirtschaft gerecht wird. Dabei soll die Kohärenz des Ausländergesetzes und die Praktikabilität des Gesetzesvollzugs gewahrt werden. Die Zulassung zu einem Hochschulstudium und die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt soll so ausgestaltet werden, dass die Schweiz auch langfristig ihren Spitzenplatz unter den führenden Bildungs- und Wirtschaftsstandorten behaupten kann. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p><p>Mit der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist der Bundesrat der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen grösstenteils gerechtfertigt sind. Sie entsprechen überdies mit Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt auch der heute geltenden Praxis, da Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss in aller Regel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie eine ihrer Ausbildung entsprechende Stelle in der Schweiz finden und wenn für diese Tätigkeit ein ausgewiesener Arbeitskräftemangel besteht.</p><p>Nicht zustimmen kann der Bundesrat hingegen der nachträglich zum Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Ergänzung von Artikel 21 Absatz 3, wonach Ausländerinnen und Ausländer für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Ende ihrer Ausbildung vorläufig zugelassen werden sollen, um eine Anstellung von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse suchen zu können. Angesichts des Umstands, dass sich acht Kantone grundsätzlich gegen die Änderung der Vorrangsregelung im Rahmen des Vernehmlassungsentwurfs ausgesprochen hatten, erachtet der Bundesrat diese noch weitergehende Öffnung des Arbeitsmarkts als nicht gerechtfertigt und teilt die Ansicht der Kommissionsminderheit, wonach die Garantie eines vorläufigen Aufenthaltsrechts für eine Dauer von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zu streichen ist. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 22.08.2008 0 Folge geben (Erstrat) 22.08.2008 0 Folge geben (Erstrat) 14.10.2008 0 Zustimmung 14.10.2008 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss)
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.2010 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 07.06.2010 2 Zustimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Die Räte haben den Entwurf diskussionslos angenommen, der Nationalrat mit 104 zu 36 und der Ständerat mit 33 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 145 zu 39 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:38