Extranet. Zugang für Fraktionssekretariate zu Unterlagen kommissionseigener Geschäfte

Details

ID
20080413
Title
Extranet. Zugang für Fraktionssekretariate zu Unterlagen kommissionseigener Geschäfte
Description
InitialSituation
<p>Seit dem 1. Januar 2008 werden die Kommissionsprotokolle und -unterlagen auf einem geschützten Informatiksystem (Extranet) zugänglich gemacht (vgl. Art. 6a der Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV, SR 171.115, Revision vom 6. Oktober 2006). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate haben umfassende Zugriffsrechte auf Kommissionsprotokolle und -unterlagen, welche einen Erlassentwurf, eine parlamentarische Initiative, eine Standesinitiative, eine Motion im Zweitrat, eine Petition oder einen Bericht (ohne jene der Oberaufsicht) betreffen (vgl. Art. 6a Abs.2 Bst. d in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 ParlVV). Die Freisinnig-demokratische Fraktion, die Sozialdemokratische Fraktion, die Grüne Fraktion und die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei haben in der Frühjahrssession gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht, welche verlangen, dass die Fraktionssekretariate auch die Protokolle und Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften der Legislativkommissionen erhalten. Der Entwurf sieht vor, dass die Fraktionssekretariate grundsätzlich Anspruch auf alle Kommissionsprotokolle und -unterlagen der Legislativkommissionen und der Büros haben. Zur Zeit haben 34 Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Zugriff im Extranet. Sie haben gemäss Artikel 62 des Parlamentsgesetzes (ParlG) das Amtsgeheimnis zu wahren. Die vorgeschlagenen Änderungen sprechen nur von den Kommissionsprotokollen. Gemäss Artikel 8 ParlVV gelten die vorgeschlagenen Regelungen auch für die Kommissionsunterlagen.</p><p>(Quelle: Bericht des Büros des Nationalrates) </p><p>Da im vorliegenden Fall die Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung rein parlamentsinterne Regelungen ohne Auswirkungen auf Bundesrat und Bundesverwaltung enthalten, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Er möchte aber gleichwohl signalisieren, dass er die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich begrüsst, nicht zuletzt deshalb, weil sie der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs dient. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    29.08.2008 0 Folge geben (Erstrat)
    29.08.2008 0 Folge geben (Erstrat)
    29.08.2008 0 Zustimmung
    29.08.2008 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.10.2008 1 Beschluss nach Entwurf des Büros.
    10.12.2008 2 Abweichung
    17.12.2008 1 Abweichung
    16.03.2009 2 Abweichung
    18.03.2009 1 Zustimmung
    20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    07.04.2009 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte dem Entwurf zu.</p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss, Artikel 6b Absatz 1 Buchstabe c zu streichen. Gemäss dieser Bestimmung hätten die Fraktionssekretariate auch Zugang zu den Dokumenten der Büros der beiden Räte erhalten.</p><p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> an seinem Beschluss festgehalten hatte, entschied der <b>Ständerat</b>, die Worte "und des Ständerates" zu streichen. Die Fraktionssekretariate erhalten somit nur Zugang zu den Dokumenten des Büros des Nationalrates.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte diesem Kompromiss zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung der Bundesversammlung im Nationalrat mit 192 zu 0 und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:28

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