Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen

Details

ID
20080432
Title
Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen
Description
InitialSituation
<p>Personen der dritten Ausländergeneration sollen kraft ihrer Geburt in der Schweiz erleichtert eingebürgert werden können. Nachdem bereits ihre Grosseltern in die Schweiz eingewandert und ihre Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind, sind sie faktisch keine Ausländerinnen und Ausländer mehr, sondern fühlen sich in der Regel als Schweizerinnen und Schweizer und werden auch als solche betrachtet. Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) sieht im Unterschied zu der im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlage aber keinen Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz ("ius soli") vor; die Einbürgerung kann auf Gesuch hin erteilt werden, d.h. die Erteilung erfolgt nur im Nachgang einer willentlichen Erklärung der Eltern oder der betroffenen Person selbst.</p><p>Als Angehörige der dritten Ausländergeneration werden nur Personen anerkannt, deren Grosseltern und Eltern bereits ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben oder besitzen und die selber über eine Niederlassungsbewilligung (Status C) oder eine Aufenthaltsbewilligung (Status B) verfügen. Weiter muss der Lebensmittelpunkt des oder der Einbürgerungswilligen zum Zeitpunkt der Geburt in der Schweiz liegen oder gelegen haben. Der Bundesbehörde bleibt es vorbehalten, eine Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsordnung sowie der Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit durchzuführen und im Falle nachgewiesener Verstösse gegen die Rechtsordnung die Erteilung des Bürgerrechts zu verweigern.</p><p>Obwohl die vorgeschlagene Lösung keine automatische Einbürgerung bei Geburt im Sinne eines "ius soli" vorsieht, wird die Erteilung des Bürgerrechts letztlich dennoch von der Geburt in der Schweiz abhängig gemacht. Die vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes setzt daher eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung voraus.</p><p>Die Kommission beabsichtigt mit ihrer Vorlage, im Bereich der Einbürgerungserleichterungen für die dritte Ausländergeneration eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung sicherzustellen. Die stark unterschiedlich ausgestalteten kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen für diese Personenkategorie werden zunehmend als stossend, rechtsungleich und zufällig empfunden.</p><p>(Bericht der SPK-N vom 30.10.2014)</p><p></p><p>Der Bundesrat befürwortet in seiner am 21.01.2015 verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen". Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können. </p><p>(Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.01.2015)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    24.10.2008 0 Folge geben (Erstrat)
    24.10.2008 0 Folge geben (Erstrat)
    15.01.2009 0 Zustimmung
    15.01.2009 0 Zustimmung
    17.06.2011 1 Fristverlängerung um zwei Jahre, d.h. bis zur Sommersession 2013.
    21.06.2013 1 Fristverlängerung bis zur Sommersession 2015.
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2015 2 Eintreten. Rückweisung an die Kommission.
    13.06.2016 2 Abweichung
    13.09.2016 1 Zustimmung
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz; BüG) (Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2015 2 Eintreten. Rückweisung an die Kommission.
    13.06.2016 2 Abweichung
    13.09.2016 1 Abweichung
    15.09.2016 2 Abweichung
    27.09.2016 1 Abweichung
    28.09.2016 2 Zustimmung
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.10.2016 0 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum und wird, nach Annahmedurch Volk und Stände des Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über dieerleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, im Bundesblattveröffentlicht.
Proceedings
<p><b>Das Parlament verabschiedete am 30. September 2016 in Umsetzung der von Nationalrätin Ada Marra im Jahr 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" eine Änderung der Bundesverfassung und eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Mit der Verabschiedung dieser beiden Entwürfe können Personen der dritten Ausländergeneration, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, von einer erleichterten, nicht jedoch automatischen Einbürgerung profitieren. Die Grosseltern, die Eltern und die Einbürgerungswilligen selbst müssen hierfür allerdings verschiedene im Gesetz genau festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Gegenstand der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 ist nur die Verfassungsänderung, die den Bund befugt, die Einbürgerung von Angehörigen der dritten Ausländergeneration und von staatenlosen Kindern zu erleichtern.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 1</b></p><p>Im Nationalrat wie auch im Ständerat verteidigten die Befürworterinnen und Befürworter der parlamentarischen Initiative die Verfassungsänderung. Sie sei ein positives Signal für die Enkelkinder gut integrierter Einwanderinnen und Einwanderer und ermögliche eine Harmonisierung der von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlichen Praktiken. Der Verfassungsartikel setze somit einem Einbürgerungsverfahren ein Ende, das gewisse Ratsmitglieder als regelrechte Lotterie bezeichneten.</p><p>Der Nationalrat trat mit 121 zu 58 Stimmen auf die Vorlage ein. Die SVP-Fraktion sowie einige Mitglieder der Fraktionen der FDP-Liberalen und der CVP waren der Meinung, die Vorlage käme de facto der Einführung des "ius soli" gleich, sei ein erster Schritt hin zu einer automatischen Einbürgerung und bezwecke im Grunde genommen die Abschaffung des Integrationstests für alle Anwärterinnen und Anwärter auf den Schweizer Pass.</p><p>Der Ständerat beschloss äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten Claude Hêche (S, JU), auf die Vorlage einzutreten. In der kleinen Kammer kam der Widerstand nicht nur aus den Rängen der SVP, welche einen Ausverkauf des Schweizer Passes befürchtete, sondern auch von Mitgliedern der CVP und der FDP. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage argumentierten, sie wollten nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen.</p><p>Bei der Verfassungsänderung schloss sich der Nationalrat diskussionslos dem Ständerat an. In der Augen des Ständerates hätte die vom Nationalrat in erster Lesung angenommene Formulierung dem Bund theoretisch auch erlaubt, Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung der Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation zu erlassen und eine Vorlage zur Umsetzung des "ius soli" zu lancieren. Deshalb hatte sich der Ständerat mit 28 zu 6 Stimmen für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, die den Bund befugt, lediglich Angehörige der dritten Ausländergeneration und staatenlose Kinder erleichtert einzubürgern.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 122 zu 75 Stimmen an, der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Das Ausführungsgesetz zur Verfassungsänderung wird - nach Annahme des Bundesbeschlusses vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration durch Volk und Stände - im Bundesblatt veröffentlicht. Mit der offiziellen Veröffentlichung beginnt die Referendumsfrist zu laufen.</p><p>Nach einem Hin und Her zwischen den Räten konnten sich diese auf die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung einigen. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und verschärfte die Einbürgerungskriterien für die dritte Ausländergeneration in Artikel 24a Absatz 1 Buchstaben a, b, c und d mit zusätzlichen Erfordernissen bezüglich der Eltern, der Grosseltern und der Einbürgerungswilligen selbst. Mindestens ein Elternteil muss über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hier mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Dieses letzte Erfordernis gilt auch für die Einbürgerungswilligen selbst. Unnachgiebig war der Nationalrat hingegen bei der Frage, wie der Aufenthalt der Grosseltern in der Schweiz belegt werden muss. So soll es reichen, dass ein Grosselternteil glaubhaft machen kann, dass er ein Aufenthaltsrecht besitzt respektive besass.</p><p>Gemäss dem vom Ständerat angenommenen Kompromissvorschlag des Nationalrates sind Gesuche bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen. Enkelkinder von Einwanderinnen und Einwandern, die beim Inkrafttreten der Vorlage das 26. Altersjahr bereits erreicht und das 35. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sollen allerdings noch während fünf Jahren ein Gesuch einreichen können.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 123 zu 75 Stimmen an, der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:14

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