Immunität von Nationalrätin Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson. Gesuch um Aufhebung
Details
- ID
- 20090010
- Title
- Immunität von Nationalrätin Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson. Gesuch um Aufhebung
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 4. September 2008 reichten der ehemalige EJPD-Vorsteher Christoph Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli (V, ZH) beim Bundesanwalt Strafanzeige gegen Nationalrätin Meier-Schatz (CEg SG), alt Nationalrat Glasson (RL, FR) und drei Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft ein. Am 26. September 2008 wurde Thomas Hug, Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, vom Bundesrat zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt und von ihm beauftragt, die in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB), der Nötigung (Art. 22 und 181 StGB) und der rechtswidrigen Vereinigung zur Beeinträchtigung der verfassungsmässigen Ordnung (Art. 275 und 275ter StGB) zu untersuchen.</p><p>Am 21. November 2008 reichte der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes bei der Bundesversammlung ein Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson ein, dies aufgrund der Aussagen, welche die beiden an der Medienkonferenz der GPK-N vom 5. September 2007 zu Dokumenten gemacht haben, die bei Oskar Holenweger sichergestellt worden waren. Die beiden Ratsmitglieder hätten gemutmasst, dass verschiedene Personen, darunter Christoph Blocher und Christoph Mörgeli, in ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen seien.</p><p></p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates kommt mit 13 zu 12 Stimmen zum Schluss, dass die beiden Ratsmitglieder für die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht die absolute Immunität (Art. 16 ParlG) geltend machen können. Da der Zusammenhang mit deren amtlicher Stellung und Tätigkeit eindeutig gegeben ist (vgl. Art. 17 ParlG), beantragt sie, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten; mit 17 zu 8 Stimmen beantragt sie allerdings, die parlamentarische Immunität nicht aufzuheben. Die Kommissionsmehrheit begründet ihren Beschluss im Wesentlichen wie folgt:</p><p>Die Medienkonferenz vom 5. September 2007 war eine offizielle Medienkonferenz der GPK-N. Die GPK-N hatte beschlossen, die Öffentlichkeit über die Schlussfolgerungen des Berichts zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes zu informieren und sie gleichzeitig über die neuen Elemente, von denen sie Kenntnis erlangt hatte, d. h. über die bei Oskar Holenweger sichergestellten Dokumente, zu orientieren. Die Medien wurden, wie von der Kommission beschlossen, sehr detailliert informiert. Die Informationen waren aber im Allgemeinen vorsichtig formuliert. So haben die beiden Ratsmitglieder mehrmals darauf hingewiesen, dass Spekulationen und voreilige Schlüsse unangebracht seien und es Aufgabe der Subkommission sei, abzuklären, welche Bedeutung den sichergestellten Dokumenten genau zukomme.</p><p>Schliesslich betont die Kommissionsmehrheit, wie wichtig und zugleich schwierig für das Parlament die Ausübung der Oberaufsicht ist, insbesondere jene über die Exekutive. Sie bedauert, dass durch die Aufsichtstätigkeit bedingte Streitigkeiten zwischen Behördenmitgliedern auf Klagen und Strafanzeigen hinauslaufen. </p><p>Eine Minderheit (Sommaruga Carlo, Amherd, Chevrier, von Graffenried, Hochreutener, Kiener-Nellen, Leutenegger Oberholzer, Markwalder Bär, Thanei, Vischer) ist der Ansicht, dass es sich um einen Fall von absoluter Immunität handelt. Nach Meinung der Kommissionsminderheit soll die absolute Immunität auch für Aussagen gelten, die an Medienkonferenzen von Parlamentsorganen gemacht werden. Sie betont, wie wichtig die Information von Presse und Öffentlichkeit sei und dass die Kommissionen eine Informationspflicht hätten. Die Kommissionen kämen dieser Informationspflicht nach, indem sie Communiqués veröffentlichten oder Medienkonferenzen organisierten.</p><p>Eine weitere Minderheit (Heer, Freysinger, Geissbühler, Kaufmann, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Stamm) beantragt, die Immunität aufzuheben. Sie bezweifelt, dass die GPK-N den beiden Ratsmitgliedern tatsächlich den Auftrag erteilt hat, die Medien in der Weise zu informieren, in der sie es getan haben.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schliesst sich der im Bericht vom 12. Februar 2009 angeführten Argumentation der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission an und beantragt mit 6 zu 4 Stimmen, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten, weil es sich um einen Fall relativer Immunität handle. Ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung beantragt sie, die Immunität nicht aufzuheben. Die Minderheit beantragt, auf das Gesuch nicht einzutreten, weil es sich um einen Fall absoluter Immunität handle (Marty, Berset, Diener, Recordon). </p><p>Die Kommission will an der restriktiven Praxis der Bundesversammlung festhalten, denn ihrer Meinung nach müssen die Ratsmitglieder vor Strafverfolgung umfassend geschützt sein. (Quelle: Berichte der Kommissionen für Rechtsfragen) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.2009 1 Nichteintreten; absolute Immunität. 10.06.2009 2 Nichteintreten; absolute Immunität.
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>kam es wie schon zuvor bei der Frage der Aufhebung Immunität von Nationalrat Toni Brunner (V, SG) (Geschäft 08.052) erneut zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der SVP-Fraktion und Mitgliedern der übrigen Fraktionen. Nachdem der Rat mit 99 zu 88 Stimmen dem Antrag der Minderheit I gefolgt war, erklärte Fraktionspräsident Caspar Baader (V, BL), bei diesem Entscheid sei es nicht um Recht und Gerechtigkeit gegangen, sondern um das niedrige Motiv der partei-politischen Abrechnung. Die Mitglieder der SVP-Fraktion verliessen darauf den Saal.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde der Antrag der Minderheit mit 13 Stimmen gegenüber 11 Stimmen für den Antrag der Mehrheit angenommen und somit die Immunität nicht aufgehoben.</p>
- Updated
- 24.06.2025 21:01