2. Stufe konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen, Voranschlag 2009. Nachtrag Ia; weitere Massnahmen

Details

ID
20090013
Title
2. Stufe konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen, Voranschlag 2009. Nachtrag Ia; weitere Massnahmen
Description
Botschaft vom 11. Februar 2009 über die 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen: Nachtrag la zum Voranschlag 2009 und weitere Massnahmen
InitialSituation
<p>Seit der Auslösung der ersten Stufe von Massnahmen im November 2008 haben sich die Wirtschaftsaussichten erneut verschlechtert. Damit wird die in Aussicht gestellte Auslösung der zweiten Stufe von gezielten, rasch wirkenden Massnahmen notwendig. Bei den vorgeschlagenen Mehrausgaben wurde darauf geachtet, dass sie noch im laufenden Jahr wirksam werden. </p><p>Nachtrag zum Voranschlag</p><p>Die zweite Stufe der Stabilisierungsmassnahmen enthält zunächst einen Nachtrag zum Voranschlag 2009. Damit wird der gemäss Schuldenbremse für 2009 noch verbleibende finanzpolitische Spielraum von rund 700 Millionen Franken genutzt, indem zusätzliche Ausgaben vorgeschlagen werden, welche die Konjunktur stützen. Die Ausgaben genügen den Kriterien der Konjunkturpolitik: Sie sind gezielt, wirken rasch und sind vorübergehender Natur. Die vorgeschlagenen Ausgaben lösen - Zusatzausgaben Dritter mitgerechnet - ein Auftragsvolumen von über 1 Milliarde aus. Sie betreffen hauptsächlich folgende Bereiche:</p><p>- Infrastruktur Strasse und Schiene, </p><p>- Projekte der Neuen Regionalpolitik, </p><p>- Anwendungsorientierte Forschung (Kommission für Technologie und Innovation, Grundlagenforschung des Schweizerischen Nationalfonds, ETH, landwirtschaftliche Forschung), </p><p>- Wald, Natur- und Landschaftschutz, Photovoltaik, Fernwärme und Ersatz von Elektroheizungen, </p><p>- Sanierung und Instandhaltung bestehender Bauten der ETH und armasuisse, </p><p>- Angebotsmarketing Tourismus. </p><p>Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)</p><p>Als weitere Massnahme wird der gesetzliche Rahmen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) angepasst. Die bis 2011 befristeten Anpassungen zielen insbesondere auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs und auf die Erleichterung des Zugangs zu Exportfinanzierungen ab. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich verschärfenden Standortwettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist. </p><p>Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)</p><p>Weiter wird mit einer vorgeschlagenen Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) ein vorzeitiger Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen ermöglicht, was zusätzliche Sanierungen auslösen wird. Auf die Rückforderung von Vorschüssen für geförderte Mietwohnungen soll verzichtet werden, sofern diese mindestens 20 Jahre alt sind und im vergleichbaren Umfang in energetische Verbesserungen investiert wird. Die Massnahme ist bis Ende 2012 befristet, damit sie möglichst rasch Investitionen auslöst.</p><p>Die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate gehört schliesslich auch zum Massnahmenpaket. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 11. Februar 2009 geändert. In einer längerfristigen Optik sind die Vorlagen zum raschen Ausgleich der kalten Progression sowie diejenige zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern zu erwähnen. Beide Vorlagen werden ab 2011 positive Auswirkungen auf die verfügbaren Einkommen der Haushalte haben (Quelle: Pressemitteilung vom 11. Februar 2009 und Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. Februar 2009 über die 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen: Nachtrag la zum Voranschlag 2009 und weitere Massnahmen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.03.2009 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2009 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2009 2 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2009 2 Zustimmung
    16.03.2009 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    17.03.2009 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2009 2 Abweichung
    16.03.2009 1 Zustimmung
    16.03.2009 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    17.03.2009 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Obwohl es die Länge der Debatte anders vermuten liesse, folgte der <b>Nationalrat</b> fast in allen Punkten dem Bundesrat. Gehör fanden weder die Einwände der SVP-Fraktion, die weniger staatliche Intervention gewünscht hätte, noch die Anträge der Ratslinken, für die das Ausmass der Krise mutigere Investitionen gerechtfertigt hätte. Die Kommissionssprecherinnen und -sprecher betonten, dass der Bundesrat mit gezielten, zeitlich begrenzten und zügig umsetzbaren Massnahmen einen pragmatischen Ansatz mit Augenmass gewählt habe. Die SVP-Fraktion sprach sich gegen die Finanzierung einiger Projekte aus, unterstützte aber die Kredite für den Strassenbau und die Schweizerische Exportrisikoversicherung. Die Sozialdemokratische und die Grüne Fraktion hingegen bezeichneten das Programm des Bundesrates als zu wenig ambitiös und kritisierten, dass für die Energiepolitik zu wenig investiert werde und der umweltpolitische Aspekt zu kurz komme.</p><p>Im <b>Ständerat</b> fand das Massnahmenpaket die Unterstützung aller Fraktionen.</p><p></p><p>Entwurf 1</p><p>Da das Eintreten auf das Geschäft obligatorisch war, beantragte Bruno Zuppiger (V, ZH) im <b>Nationalrat</b>, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche anstelle der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen steuerliche Entlastungen für Familien und Unternehmen vorsah. Er erklärte, dass die SVP-Fraktion mit den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundes nicht zufrieden sei, da diese wenig kohärent und zu kostenaufwendig seien. Der Antrag Zuppiger wurde jedoch mit 136 zu 42 Stimmen abgelehnt. Die Antragsgegner wiesen unter anderem darauf hin, dass ein Steuererleichterungspaket bereits vorgesehen sei. </p><p>Der Antrag einer Kommissionsminderheit, die höchstzulässigen Ausgaben angesichts einer drohenden schweren Rezession zu erhöhen, wurde mit 127 zu 61 Stimmen abgelehnt. Die Sprecherin der Minderheit, Ursula Wyss (S, BE), bezeichnete die Schuldenerhöhung als notwendiges Übel zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der Realwirtschaft. Dem hielt die Kommissionmehrheit entgegen, dass nicht mehr, sondern besser investiert werden müsse, was auch das Ziel der vorgeschlagenen Massnahmen sei.</p><p>In den Abstimmungen über die Budgets der verschiedenen Verwaltungseinheiten wurden alle Anträge, die Ausgaben zu erhöhen, abgelehnt, mit Ausnahme des Antrags zu den Fotovoltaikanlagen. Der Minderheitsantrag Ursula Wyss (S, BE), die Kredite in diesem Bereich von 10 auf 20 Millionen Franken zu erhöhen, wurde mit 107 zu 82 Stimmen angenommen.</p><p>Ebenfalls angenommen wurde der Kommissionsantrag, wonach dem Parlament vor dem Beschluss eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets ein Bericht über die Wirkung der Massnahmen der ersten und zweiten Stufe vorzulegen sei (Art. 4a). In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss über den Nachtrag zum Voranschlag 2009, der von einem Drittel der SVP-Fraktion unterstützt wurde, mit 156 zu 36 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> gaben nur die Investitionen in die Fotovoltaikanlagen Anlass zu Diskussionen. Christoffel Brändli (V, GR) beantragte, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Fotovoltaikanlagen könnten nicht zu Marktpreisen produzieren und müssten deshalb subventioniert werden, weshalb sie nicht zusätzlich in einem Konjunkturprogramm zu fördern seien. Der Antrag wurde jedoch zurückgezogen, nachdem der Bundesrat erklärt hatte, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss vom Ständerat einstimmig und mit 41 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. </p><p></p><p>Entwurf 2</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten, und der Entwurf wurde in der Fassung des Bundesrates diskussionslos mit 166 zu 19 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte den Beschlüssen des Nationalrates und nahm den Entwurf einstimmig mit 41 Stimmen ohne Enthaltung an.</p><p></p><p>Entwurf 3</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten, und der Entwurf wurde in der Fassung des Bundesrates diskussionslos mit 161 zu 22 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte den Beschlüssen des Nationalrates und nahm den Entwurf einstimmig mit 41 Stimmen ohne Enthaltung an.</p><p></p><p>Entwurf 4</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten und der Entwurf wurde in der Fassung des Bundesrates mit 163 zu 9 Stimmen angenommen. Der Antrag der Kommissionsminderheit Louis Schelbert (G, LU), der die Erleichterungen von der Einhaltung der Menschenrechte und der umweltpolitischen Grundsätze abhängig machen wollte, wurde mit 116 zu 61 Stimmen abgelehnt. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit, in deren Augen das als Stabilisierungsmassnahme gedachte Gesetz nur punktuell sei und rein konjunkturpolitische Ziele verfolge.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte den Beschlüssen des Nationalrates und nahm den Entwurf einstimmig mit 41 Stimmen ohne Enthaltung an.</p><p>Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat nahmen in einer separaten Abstimmung die Dringlichkeitsklausel an.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 186 zu 5 und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p>Entwurf 5</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde der Minderheitsantrag Caspar Baader (V, BE), der die konjunkturfördernde Wirkung dieses Gesetzes bezweifelte, mit 135 zu 58 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf in der Fassung des Bundesrates mit 121 zu 54 Stimmen angenommen.</p><p>Der<b> Ständerat</b> nahm bei Artikel 40 eine redaktionelle Änderung vor, indem er die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat bereits angenommene Bestimmung als neuen Absatz 2ter einfügte. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 37 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der <b>Nationalrat </b>folgte diesem Beschluss.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 123 zu 51 und im Ständerat mit 40 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
Updated
09.04.2025 00:37

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