Landwirtschaftsgesetz. Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen

Details

ID
20090022
Title
Landwirtschaftsgesetz. Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen
Description
Botschaft vom 25. Februar 2009 zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen im Bereich der Landwirtschaft)
InitialSituation
<p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen. Im Hinblick auf ein solches Abkommen und eines möglichen Abschlusses der Doha-Runde der WTO soll möglichst frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen (Spezialfinanzierung) geschaffen werden. Am 4. November 2008 wurden die Verhandlungen für ein FHAL in Brüssel offiziell eröffnet.</p><p>Mit der Botschaft wird die Einführung eines neuen Artikels 19a im Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 (LwG) vorgeschlagen. Er sieht vor, im Rahmen einer Spezialfinanzierung gemäss Artikel 53 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 2005 (FHG) die Zolleinnahmen von importierten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln (Kap. 1-24 des Zolltarifs) für die Finanzierung von Begleitmassnahmen zu reservieren. Diese Zweckbindung soll bereits ab 2009 bis zur Umsetzung eines FHAL und/oder eines WTO-Abkommens vorgenommen werden. Da jedoch keine unbefristete Massnahme geschaffen werden soll und der Endpunkt noch nicht festgelegt werden kann, wird die Zweckbindung vorerst auf 8 Jahre bis 2016 beschränkt.</p><p>Die mit der Spezialfinanzierung verbundene frühzeitige Reservierung von später benötigten Mitteln ist ein vertrauensbildendes Signal, die Finanzierung der Begleitmassnahmen sicherstellen zu wollen. Die erwähnte Mittelreservierung regelt die schuldenbremsenkonforme Finanzierung von Begleitmassnahmen noch nicht. Dazu wird der Bundesrat im Rahmen einer Botschaft zur Umsetzung mindestens eines der beiden Abkommen ein entsprechendes Konzept vorlegen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Februar 2009 zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen im Bereich der Landwirtschaft)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.05.2009 1 Nichteintreten.
    24.09.2009 2 Abweichend (=eintreten).
    01.03.2010 1 Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Botschaft zu unterbreiten, die im Falle eines Agrarfreihandels mit der EU oder eines Freihandelsabkommens im Rahmen der WTO die Finanzierung einer Wertschöpfungsstrategie (Qualitätsstrategie) sichert.
    15.03.2010 2 Abweichend (=keine Rückweisung an den Bundesrat).
    10.06.2010 1 Abweichung
    17.06.2010 2 Zustimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit auf die Vorlage nicht einzutreten: Für Mitglieder der SVP-Fraktion war dieses Geschäft ein Präjudiz für den Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EU. Mitglieder der SP-Fraktion wollten nicht die Katze im Sack kaufen - also der Bilanzreserve zustimmen, ohne über die Ausgestaltung der Begleitmassnahmen und das Abkommen Bescheid zu wissen. Eine starke Kommissionsminderheit plädierte für Eintreten, da ein Ja zur Bilanzreserve kein Ja zum Freihandel sei. Sie sei, so der Sprecher der Kommissionsminderheit Markus Zemp (CEg, AG), nur eine Vorsorge für den schlimmsten Fall - so wie die Hagelversicherung. Hansjörg Walter (V, TG), der sich im Gegensatz zur SVP-Fraktion für das Eintreten auf die Vorlage aussprach, stellte den Antrag nach dem Eintreten die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Begleitmassnahmen zu konkretisieren. Die grüne Fraktion wiederum wollte nach einem allfälligen Eintreten die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, damit er eine Botschaft unterbreite, die im Falle eines Agrarfreihandels mit der EU oder eines Abschlusses der Doha-Runde im Rahmen der WTO die Finanzierung einer Wertschöpfungsstrategie (Qualitätsstrategie) sichere. Nach einer ausgiebigen Debatte für und wider den Agrarfreihandel beschloss der Nationalrat schliesslich mit 111 zu 60 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Die Kommission beantragte im <b>Ständerat,</b> auf die Vorlage einzutreten. Simonetta Sommaruga (S, BE) wies als Kommissionssprecherin darauf hin, dass sich seit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates einige der geäusserten Einwände erledigt hätten. So lägen jetzt die Berichte der Arbeitsgruppen für Begleitmassnahmen und für die Weiterentwicklung der Direktzahlungen vor. Einwände gegen die Bilanzreserven wurden nur von Hannes Germann (V, SH) vorgebracht. Aber auch er erklärte, er könne mit der Einrichtung dieses Instruments leben. Für die anderen Rednerinnen und Redner war es wichtig, der Landwirtschaft dieses vertrauensbildende Signal zu geben und sich vorausschauend auf absehbare Grenzöffnungsschritte vorzubereiten. Der Rat trat einstimmig auf die Vorlage ein. In der Detailberatung stellte Géraldine Savary (S, VD) den Antrag, Absatz 2 des Artikels 19a dahingehend zu präzisieren, dass die Bilanzreserven für die Finanzierung von Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft und für die erste Verarbeitungsstufe von vorwiegend Schweizer Rohstoffen zu verwenden seien. Verschiedene Redner sprachen sich gegen diesen Antrag aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne noch nicht gesagt werden, welche Begleitmassnahmen schliesslich getroffen werden müssten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene offene Formulierung solle daher beibehalten werden. Die Kommission wiederum störte sich an der Kann-Formulierung von Absatz 3 des Artikels 19a. Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss kommen, müsse der Bundesrat, so die Kommission die Zweckbindung der Zollerträge aufheben und die Mittel freigeben. Die Kommission beantragte daher die Reformulierung dieses Absatzes. Der Rat stimmte schliesslich mit 23 zu 14 Stimmen gegen den Antrag Savary und für den Antrag der Kommission. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit auf die Vorlage einzutreten. Die Stossrichtung der Begleitmassnahmen sei, jetzt da nun der Bericht daüber publiziert worden ist, in etwa klar. Es gehe nun darum, so der Kommissionssprecher Markus Zemp (CEg, AG), die Mittel für allfällige Begleitmassnahmen zu sichern. Eine Kommissionsminderheit Ernst Schibli (V, ZH) beantragte Nichteintreten. Die Vorlage zeuge, so der Minderheitensprecher, von einem schlechten Gewissen. Die Landwirte würden hingehalten und in eine Falle gelockt, die für die allermeisten das Todesurteil bedeutete. Die Kommissionsminderheit Louis Schelbert (G, LU) wiederum beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Botschaft zu unterbreiten, die im Falle eines Agrarfreihandels mit der EU oder eines solchen Abkommens im Rahmen der WTO die Finanzierung einer Wertschöpfungsstrategie und einer Qualitätsstrategie sichert. Nach einer lebhaften Grundsatzdebatte über die Landwirtschaftspolitik trat der Nationalrat schliesslich mit 110 zu 68 Stimmen auf die Vorlage ein und beschloss mit 96 zu 79 Rückweisung an den Bundesrat.</p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Simonetta Sommaruga (S, BE) im Namen der Kommission, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommission habe den Bundesrat beauftragt, für die kommende Agrarreform eine Qualitätsstrategie vorzulegen. Die Finanzierung der Qualitätsstrategie müsse im Rahmen der kommenden Agrarreform geregelt werden und nicht nur, wie dies der Rückweisungsantrag des Nationalrats fordere, wenn ein Freihandelsabkommen vorliege. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Antrag seiner Kommission. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>hielt nicht an der Rückweisung fest, sondern nahm, der Kommissionsmehrheit folgend, die Detailberatung vor. In Artikel 19a Absatz 2bis hielt er auf Antrag der Kommission fest, dass die Gelder für Begleitmassnahmen vor allem der Landwirtschaft zugutekommen sollen, und nicht den vor- und nachgelagerten Betrieben. Er wies einen Antrag einer grün-roten Kommissionsminderheit ab, welcher in Absatz 3 festhalten wollte, dass die Mittel, nicht nur dann wieder freigegeben werden, wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis gelangten, sondern auch wenn die Verhandlungen länger dauern sollten, als vorgesehen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>schloss sich diskussionslos in der letzten Differenz (Art. 19a Abs. 2bis) dem Nationalrat an. </p><p></p><p><b>Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 94 zu 73 Stimmen an, der Ständerat mit 39 zu 3 Stimmen</b>. Im Nationalrat votierten primär Mitglieder der SVP-Fraktion gegen die Vorlage.</p>
Updated
09.04.2025 00:37

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