Immunität der Staaten und ihres Vermögens. UNO-Übereinkommen

Details

ID
20090024
Title
Immunität der Staaten und ihres Vermögens. UNO-Übereinkommen
Description
Botschaft vom 25. Februar 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
InitialSituation
<p>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit wurde von der UNO-Generalversammlung am 2. Dezember 2004 im Konsens angenommen. Es bezweckt die Einführung allgemein anwendbarer Regeln, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Staat und sein Vermögen in anderen als strafrechtlichen Verfahren der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können. 27 Jahre musste verhandelt werden, bis ein Text vorlag, der geeignet ist, die allgemeine Unterstützung in diesem Rechtsbereich zu finden, in dem es noch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Die Schweiz wirkte bei der Erarbeitung des Textes aktiv mit und konnte sich dem allgemeinen Konsens zur Verabschiedung des Übereinkommens problemlos anschliessen, da dieses im Wesentlichen die vom Bundesgericht seit 1918 angewendeten Grundsätze auf internationaler Ebene kodifiziert. Gemäss dem sogenannten Grundsatz der beschränkten oder relativen Immunität ist der ausländische Staat durch seine Immunität geschützt, wenn er hoheitlich handelt (iure imperii), nicht aber, wenn er als Träger von Privatrechten gleich einer Privatperson handelt (iure gestionis). Die Schweiz hat das Übereinkommen am 19. September 2006 in New York unterzeichnet. Es ist mit unserer Rechtsordnung vereinbar und stellt einen wichtigen Schritt bei der Kodifizierung und Weiterentwicklung des Völkerrechts dar. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten nun die Genehmigung des Übereinkommens, dessen Ratifizierung aus verschiedenen Gründen wünschenswert ist. </p><p>Das Übereinkommen ist notwendig für eine einheitliche, globale Regelung in einem Bereich, der für das reibungslose Funktionieren der internationalen Gemeinschaft wesentlich ist. Da sich zahlreiche internationale Konferenzen und Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweiz niedergelassen haben, hat unser Land ein besonderes Interesse an der Rechtssicherheit, die durch eine weltweit anwendbare Regelung über staatliche Immunitäten erzielt wird. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens sichert sich unser Land optimale Bedingungen für ihre Beziehungen mit den anderen Staaten.</p><p>Das Übereinkommen stärkt auch die Rechtssicherheit in den Beziehungen zwischen Staaten und Privatpersonen. Die Regelung der Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit wirft komplexe Probleme auf, und die Länder haben in diesem Bereich keine einheitliche Praxis. Sowohl Staaten als auch Private würden von der Transparenz und der Berechenbarkeit verbindlicher Vorschriften profitieren. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist im Interesse der Schweiz, da es zur Rechtstaatlichkeit und zur Rechtsicherheit beiträgt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Februar 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
    Resolutions
    Date Council Text
    08.09.2009 2 Beschluss gemäss Entwurf
    24.11.2009 1 Zustimmung
    11.12.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    11.12.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> stimmte einstimmig und diskussionslos dem Übereinkommen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (V, SZ), bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Minderheit bezweifelte, dass das Übereinkommen für die Schweiz vorteilhaft sei und befürchtete, dass die Einschränkungstatbestände für die Beanspruchung der Immunität zu offen umschrieben sind und zu viel Interpretationsspielraum bieten. Für die Mehrheit der Kommission brachte das Übereinkommen Rechtssicherheit in den internationalen Beziehungen und in den Rechtsstreitigkeiten, in die Staaten involviert sind. Mit 111 zu 49 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 110 zu 52 Stimmen stimmte der Rat in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 39 zu 0 und im Nationalrat mit 137 zu 57 Stimmen (aus der SVP-Fraktion) angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:36

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