WEF 2010-2012 in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Details
- ID
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20090029
- Title
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WEF 2010-2012 in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
- Description
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Botschaft vom 6. März 2009 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2010-2012 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen
- InitialSituation
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<p>Mit Schreiben vom 3. Juni 2008 ersuchte die Regierung des Kantons Graubünden um Unterstützung durch den Bund, um die Sicherheitsmassnahmen für die Jahrestreffen 2010-2012 des World Economic Forums (WEF) gewährleisten zu können. </p><p>Mit der Botschaft wird die parlamentarische Genehmigung für den Einsatz von jährlich maximal 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des WEF 2010-2012 in Davos beantragt.</p><p>Für das WEF 05 und das WEF 06 wurde die parlamentarische Genehmigung des Einsatzes der Armee erstmals über zwei Jahre beantragt und mit Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2004 genehmigt. Für die Jahrestreffen WEF 07 bis WEF 09 wurde der Einsatz der Armee über drei Jahre beantragt und mit Bundesbeschluss vom 13. Dezember 2006 genehmigt. Im Sinne des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats vom 25. Mai 2004 (04.3259) und der positiven Erfahrungen mit dem mehrjährigen Genehmigungsverfahren der Vorjahre soll die Genehmigung des Einsatzes der Armee wiederum über drei Jahre bei der Bundesversammlung beantragt werden.</p><p>Der Bundesrat qualifizierte mit Beschluss vom 28. Juni 2000 das privatrechtlich organisierte jährliche Treffen des WEF aufgrund seiner Bedeutung und Auswirkungen für die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis im Sinne von Artikel 4 der BWIS-Abgeltungsverordnung (SR 120.6). Mit Beschluss vom 6. März 2009 hält der Bundesrat an der Qualifikation des WEF als "für die internationalen Interessen der Schweiz ausserordentliches Ereignis" fest. Beim Entscheid über den Einsatz der Armee zugunsten des Kantons Graubünden geht es de facto um die Frage, ob das WEF in der Schweiz durchgeführt werden kann, da die Sicherheit ohne den Einsatz der Armee nicht garantiert werden kann. </p><p>Die Fortführung der Mitfinanzierung durch den Bund ist erforderlich, weil das nationale Interesse an der Durchführung des WEF in der Schweiz unverändert und die Bedrohungslage gleich geblieben ist. Das WEF in Davos ist nach wie vor eine erstklassige Plattform, um schweizerische Positionen und Anliegen gegenüber ausländischen Partnern aus Wirtschaft und Politik vertreten zu können. Zudem ruft die Durchführung des WEF die Rolle der Schweiz als Konferenzort und Sitz internationaler Organisationen ins internationale Bewusstsein. Auch in Zukunft müssen die Schutzvorkehrungen für die Jahrestreffen des WEF auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden. Zu dessen Gewährleistung besteht gegenwärtig keine Alternative zum subsidiären Einsatz der Armee.</p><p>Der Bund beteiligt sich mit maximal drei Achteln der kreditwirksamen Kosten des Kantons Graubünden, beziehungsweise 3 Millionen Franken jährlich am Kostendach für das Zusatzdispositiv zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen an der Jahrestagung WEF 2010-2012 (dreistufiges Finanzierungsmodell, Stufe 1). Allfällige Mehrkosten bis maximal 0,75 Millionen Franken für die Jahre 2010-2012 können vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ohne Kompensation anbegehrt werden (Stufe 2). Bei ausserordentlichen Vorkommnissen beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent an den zusätzlich anfallenden Kosten für das Zusatzdispositiv (Stufe 3).</p><p>Die Armee unterstützt den Kanton Graubünden wie bis anhin im Rahmen eines subsidiären Sicherungseinsatzes mit Leistungen vor allem im Bereich Objekt- und Personenschutz, im Bereich Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum sowie mit logistischer Unterstützung, insbesondere im Bereich Koordinierter Sanitätsdienst (KSD). Der Einsatz der Armee verursacht gegenüber einem ordentlichen Ausbildungs- bzw. Flugdienst jährliche Mehrkosten von etwa 1,5 Millionen Franken, die im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden können. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund wie bis anhin nach einem dreistufigen Finanzierungsmodell jährlich mit 3 Millionen Franken an den Kosten für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich der Jahrestreffen des WEF. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 6. März 2009 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2010-2012 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2010-2012 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 08.06.2009 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 07.09.2009 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine links-grüne Minderheit Hildegard Fässler (S, SG) auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass das WEF eine private Veranstaltung sei und folgerichtig für seine Kosten allein aufkommen müsste. Die Mehrheit des Rates teilte jedoch die Meinung des Bundesrates, dass der Staat das WEF als ausserordentliches Ereignis schützen müsse. Das WEF sei nicht nur ein wichtiges internationales Diskussionsforum, sondern auch ein Aushängeschild für die Schweiz. Bundesrat Ueli Maurer betonte, dass der Imageschaden gross wäre, wenn die Schweiz die Sicherheit der Veranstaltung nicht garantieren könnte. Mit 117 zu 56 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Josef Lang (G, ZG), den Assistenzdienst nur für das bereits geplante WEF von 2010 zu bewilligen. Mit 114 zu 50 Stimmen wurde jedoch der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 114 zu 55 Stimmen der Vorlage zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten unbestritten und der Rat stimmte einstimmig dem Bundesbeschluss zu.</p>
- Updated
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08.04.2025 23:38
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