Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kolumbien. Genehmigung

Details

ID
20090030
Title
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kolumbien. Genehmigung
Description
Botschaft vom 6. März 2009 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kolumbien
InitialSituation
<p>Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am 25. November 2008 in Genf ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der Republik Kolumbien unterzeichnet. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die technische Zusammenarbeit. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der EFTA-Staaten mit Kolumbien geregelt.</p><p>Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die schweizerischen Waren- und Dienstleistungsexporte. Den Parteien werden zudem bei Investitionen Öffnungen und Rechtsgarantien eingeräumt (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). In Bezug auf den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum bestätigt oder verstärkt das Abkommen für gewisse Bereiche das Schutzniveau der bestehenden WTO-Verpflichtungen. Die Vertragsparteien sind ausserdem Verpflichtungen zur Biodiversität eingegangen. In Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen haben sich die EFTA-Staaten und Kolumbien auf ein Verpflichtungsniveau geeinigt, das demjenigen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen nahekommt (Kolumbien ist im Gegensatz zur Schweiz und zu den übrigen EFTA-Staaten nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens). Damit Kolumbien vollumfänglich von den neuen Möglichkeiten des Freihandelsabkommens profitieren kann, sieht dieses Begleitmassnahmen und technische Unterstützung vor. Kolumbien ist gegenwärtig bemüht, sein Netzwerk von Präferenzabkommen auszudehnen. Das vorliegende Abkommen ermöglicht den EFTA-Staaten, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Kolumbien zu verstärken und besonders allfällige Diskriminierungen aus präferenziellen Abkommen zu beseitigen, die Kolumbien mit einigen unserer Hauptkonkurrenten, unter anderem mit den USA, Kanada und der EU, abgeschlossen hat oder aushandelt. Kolumbien ist nach Brasilien und Mexiko unser drittgrösster Handelspartner in Lateinamerika. Die kolumbianische Wirtschaft verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt werden nutzen können. Die Schweizer Exporte nach Kolumbien beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt rund 310 Millionen Franken, die Warenimporte aus Kolumbien auf etwas mehr als 300 Millionen Franken. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. März 2009 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kolumbien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien
    Resolutions
    Date Council Text
    25.05.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    24.09.2009 2 Zustimmung
    13.10.2009 1
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> fand zu diesem Geschäft eine Grundsatzdebatte zum Freihandel und zum Engagement für die Menschenrechte statt. Eine Kommissionsminderheit Carlo Sommaruga (S, GE) beantragte die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, dem Parlament unter anderem einen ausführlichen Bericht zur Lage der Menschen- und Gewerkschaftsrechte in Kolumbien und eine Evaluation der wahrscheinlichen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Auswirkungen des Abkommens in der Schweiz und in Kolumbien vorzulegen. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass mit einer derart restriktiven Politik bei Freihandelsabkommen es in Zukunft schwierig werden dürfte, die für die Schweiz wichtigen Abkommen innert nützlicher Frist abzuschliessen. In der Debatte verwies die Linke auf Norwegen, das die Ratifizierung des Vertrages mit Kolumbien verschob, sowie auf die USA, wo die Regierung Sozialstandards an Abkommen mit Kolumbien kopple. Auch von bürgerlicher Seite wurde die Menschenrechtssituation in Kolumbien beklagt, doch werde die Kritik am falschen Ort angebracht. Ein Verzicht auf den Freihandel mit Kolumbien durch die Schweiz verbessere die Menschenrechte nicht, vielmehr würden diese durch intensivierte Handelsbeziehungen gefördert. Bundesrätin Doris Leuthard betonte, dass Kolumbien weit davon entfernt sei, perfekt zu sein. Aber es wäre aus der Sicht des Bundesrates völlig falsch, dieses Land mit Anliegen abzustrafen, bei denen die Schweiz findet, dass sie zuerst erfüllt sein müssen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 111 zu 65 Stimmen abgelehnt und in der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 113 zu 63 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlagen ebenfalls unbestritten. Mit einem Einzelantrag verlangte Luc Recordon (G, VD) die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Zweckmässigkeit der Ratifikation aus heutiger Sicht zu prüfen. Er begründete den Antrag damit, dass vor Abschluss des Abkommens die Menschenrechtssituation und die Umweltstandards in Kolumbien überprüft werden sollten. Die Sprecherin der Kommission wies darauf hin, dass die Schweiz die Zusammenarbeit mit Kolumbien im Bereich der Menschenrechtslage sehr ernst nehme. Das EDA führe seit Langem einen Menschenrechtsdialog, und Kolumbien habe sich im Dezember 2008 nebst der Schweiz als einziges Land freiwillig bei der Uno einer universellen Überprüfung der Menschenrechtslage unterstellt. Bundesrätin Doris Leuthard vertrat die Meinung, dass die Handelspolitik nie alle Probleme im Umweltbereich, im Menschenrechtsbereich und im gesellschaftlichen Bereich lösen könne. Die Handelpolitik könne jedoch zur Behebung der Probleme beitragen. Mit 32 zu 6 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag abgelehnt und mit 31 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde das Abkommen in der Gesamtabstimmung angenommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

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