Kalte Progression bei der direkten Bundessteuer. Ausgleich der Folgen
Details
- ID
- 20090032
- Title
- Kalte Progression bei der direkten Bundessteuer. Ausgleich der Folgen
- Description
- Botschaft vom 6. März 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer)
- InitialSituation
- <p>Ziel dieser Vorlage ist es, dass durch einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression das reale Einkommen der Steuerpflichtigen und die geschuldeten Steuern in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Zudem soll die Finanzplanung verstetigt werden.</p><p>Von kalter Progression wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person beim Steuertarif in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Diese Person hat somit eine höhere Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist. Das geltende Recht sieht zwar einen Ausgleich der Folgen der kalten Progression vor - nämlich dann, wenn sich die Teuerung seit dem letzten Ausgleich um 7 Prozent erhöht hat -, die eher geringe Teuerung der letzten Jahre hat jedoch zur Folge, dass es jeweils mehrere Jahre dauert, bis die Voraussetzungen für einen Ausgleich gegeben sind. Dieser Umstand führt dazu, dass das geltende Recht:</p><p>- zu einer unstetigen Finanzplanung des Bundes beiträgt;</p><p>- immer wieder zu öffentlichen Diskussionen und Änderungsvorschlägen führt.</p><p>Mit Blick auf diese Nachteile der geltenden Regelung und auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, eine Neuregelung des Ausgleichs der Folgen der kalten Progression vorzuschlagen. </p><p>In der Anhörung wurden zwei Varianten für einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression zur Diskussion gestellt - ein jährlicher Ausgleich und das Herabsetzen der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent.</p><p>Der Grundsatz, dass die Folgen der kalten Progression künftig rascher ausgeglichen werden sollen, fand in der Anhörung allgemeine Zustimmung. Die Meinungen zur Art und Weise des künftigen Ausgleichs waren jedoch geteilt. Mit der Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent werden die Folgen der kalten Progression rascher und häufiger ausgeglichen als nach der geltenden Regelung. </p><p>Dies führt dazu, dass die geschuldeten Steuern dem realen Einkommen der Steuerpflichtigen besser entsprechen. Die Nachteile des jährlichen Ausgleichs, vor allem der erhöhte Aufwand, fallen weitgehend weg. Gleichzeitig trägt diese Lösung zu einer Verstetigung der Finanzplanung bei.</p><p>Der Bundesrat schlägt daher vor, die Folgen der kalten Progression künftig bei einer seit dem letzten Ausgleich kumulierten Teuerung von mindestens 3 Prozent auszugleichen. Erstmals soll dies für das Steuerjahr 2010 erfolgen, sofern dieses Gesetz spätestens in der Sommersession 2009 verabschiedet wird und die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist. Weiter schlägt der Bundesrat vor, die in der Anhörung auf breite Zustimmung gestossenen weiteren Änderungsvorschläge, nämlich die Anwendung des Postnumerando-Tarifs auch bei Kapitalleistungen aus der Vorsorge und die Kompetenzdelegation an das EFD betreffend die künftigen Anpassungen, ebenfalls umzusetzen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. März 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
- Resolutions
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Date Council Text 29.04.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 11.08.2009 2 Abweichung 14.09.2009 1 Abweichung 17.09.2009 2 Abweichung 17.09.2009 1 Abweichung 22.09.2009 2 Abweichung 24.09.2009 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 24.09.2009 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 25.09.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Aus den Voten der Fraktionssprecher wurde auch klar, dass man sich darüber einig war, dass die Folgen der kalten Progression besser auszugleichen seien. Es bestanden jedoch divergierende Meinungen darüber, wie diese Verbesserung zu erzielen sei. </p><p>Zwei Minderheitsanträge lagen für den Artikel 39 Absatz 2 vor. Die Kommissionsmehrheit folgte dem Bundesrat. Dieser sah eine Anpassung der Tarifstufen der direkten Bundessteuer vor, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise sich um mindestens 3 Prozent erhöhen würde. Der erste Minderheitsantrag stammte von der grünen Fraktion. Sie wollte den Ausgleich der Progression erst bei einer Teuerung von vier Prozent verankern. Wobei die vorgeschlagenen vier Prozent sich an die Regelung zum Ausgleich der Teuerung in der AHV anlehnten. Vor allem seitens der bürgerlichen Fraktionssprecher wurde bemängelt, die vier Prozent seien zu nahe am zu verändernden Satz von 7 Prozent. </p><p>Der von bürgerlichen Ratsmitgliedern portierte zweite Minderheitsantrag strebte den jährlichen Ausgleich der kalten Progression an. Er verlangte auch, dass im besprochenen Absatz ein Passus aufgenommen würde, nachdem bei negativem Teuerungsverlauf eine Anpassung der Steuertarife ausgeschlossen sei. Es sollte also verhindert werden, dass in deflationären Zeiten, die Tarife angehoben werden können. Die SP-Fraktion, eine Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion und, nachdem ihr Minderheitsantrag abgelehnt worden war, die grüne Fraktion standen diesem Minderheitsantrag jedoch kritisch gegenüber. Denn mit dem jährlichen Ausgleich ginge ein erhöhter administrativer Aufwand insbesondere bei den Kantonen einher; diese hatten sich denn auch in der Vernehmlassung mehrheitlich für die Version des Bundesrates ausgesprochen. Kritisiert wurde auch, dass der von der Minderheit gewünschte Passus, der die Erhöhung der Tarife während einer Deflation verbieten wollte, nicht unbedingt eine Bestimmung im Sinne der Steuergerechtigkeit gegenüber dem Bund und den Kantonen sei. Die Minderheit II (Schneider-Ammann) setzte sich in der Abstimmung mit 96 zu 77 Stimmen durch. </p><p>In der Frage des Inkrafttretens lagen drei Vorschläge auf. Der Bundesrat sah vor, dass das Gesetz am ersten Tag des dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist folgenden Monats oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft treten sollte. Die Kommissionsmehrheit bevorzugte den 1. November 2009. Ein eingereichter Minderheitsantrag ging in der Frage der Inkraftsetzung des Gesetzes mit dem Bundesrat einig, verlangte jedoch in Ziffer II Absatz 3, dass die Vorlage zeitgleich mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern im Bundesblatt zu publizieren sei. In der Abstimmung votierte der Rat mit 107 zu 63 Stimmen für die Version der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 112 Räte für die Annahme, 48 dagegen aus. Die bürgerlichen Fraktionen hatten dieser praktisch geschlossen ihre Zustimmung gegeben, die Ratslinke hatte sie abgelehnt. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. In der Detailberatung schlug die Kommissionsmehrheit vor, dem Beschluss des Nationalrates, die kalte Progression jährlich auszugleichen, Folge zu geben. Der Rat folgte seiner Kommission mit 28 gegen 11 Stimmen. Ein Minderheitsantrag wollte die Lösung des Bundesrates durchsetzen. In der Frage der Inkraftsetzung schlug die Kommissionsmehrheit ihrem Rat den 1. Januar 2010 vor. Eine Kommissionsminderheit schlug die Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 vor. Insbesondere für die Anpassung der Prozedur bei der Erhebung der Quellensteuer sei dieses Datum besser. Und auf den 1. Januar 2011 sei auch das Inkrafttreten der Familienbesteuerung zu erwarten, was auch kohärent wäre, so die Argumente der Befürworter. Der Minderheitsantrag wurde mit 26 zu 10 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 29 Stimmen bei 8 Enthaltungen einstimmig angenommen. </p><p>Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung in den <b>Nationalrat</b> zurück. Die verbliebene Differenz betraf das Inkrafttreten; materiell war die Vorlage von beiden Räten angenommen. Im Nationalrat lagen 2 Minderheitsanträge vor. Die Kommissionsmehrheit hielt am 1. Januar 2010 - und somit an der Differenz zum Ständerat - als Datum des Inkrafttretens fest. Minderheit I wollte den Kantonen im Einklang mit dem Ständerat entgegenkommen und das Inkrafttreten um ein Jahr auf den ersten Januar 2011 ansetzen; die zweite Minderheit wollte diese Kompetenz gänzlich in die Hand des Bundesrates legen. </p><p>Beim Ausmehren der beiden Minderheitsanträge setzte sich Minderheit I klar mit 110 zu 20 Stimmen durch; sie unterlag jedoch dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 115 zu 61 Stimmen. Alle bürgerlichen Fraktionen hatten praktisch geschlossen für die Mehrheit, die links-grüne Ratsminderheit für die Minderheit I gestimmt. </p><p>Damit ging die Vorlage zurück in den <b>Ständerat</b>. Die Kommissionsmehrheit beantragte Festhalten. In der kurzen Debatte wiederholte Simonetta Sommaruga (S, BE) die Gründe dafür. Erstens wurden die Revision der Familienbesteuerung, wo das Inkrafttreten auf den 1.1.2011 festgesetzt wurde, und der Ausgleich der kalten Progression stets im Doppelpaket behandelt. Auch das Inkrafttreten solle, gemäss der Kommission, aufeinander abgestimmt sein. Zweitens würde die Kommission das rückwirkende Inkrafttreten gerade von Steuervorlagen als problematisch betrachten. Und drittens wäre es gegenüber den Kantonen ein Zeichen des Entgegenkommens. Denn bei beiden Vorlagen hätten die Räte materielle Differenzen gegenüber den Wünschen der Kantone beschlossen. Die Minderheitssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) argumentierte ihrerseits mit der Perspektive der Kantone. Sie zitierte aus dem Sessionsbrief der St. Galler Regierung, worin diese ihren Standes- und Volkesvertretern versicherte, dass die Umstellung im Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2010 für sie kein Problem darstellen würde. Der Rat folgte deutlich seiner Mehrheit und hielt an der Differenz fest.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte nun die Kommissionsmehrheit neu die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Das Mehr in der Kommission war allerdings nur dank des Stichentscheids der Kommissionspräsidentin zustande gekommen. Eine gewichtige bürgerliche Minderheit beantragte weiterhin das Festhalten am 1. Januar 2010. Allerdings fiel dieses Mal die Abstimmung weitaus knapper aus als zuvor. Mit 92 zu 87 Stimmen setzte sich der Minderheitsantrag durch. Hatte die CEg-Fraktion in der vorhergehenden Abstimmung praktisch geschlossen für den 1. Januar 2010 votiert, so votierte sie nun ebenso fast geschlossen für die Lösung des Ständerates. </p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss Festhalten am 1. Januar 2011 als Datum des Inkrafttretens. </p><p>Damit ging die Vorlage in die Einigungskonferenz. Diese beantragte die Annahme gemäss Vorschlag des Ständerats. Beide Räte stimmten dem zu. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 189 zu 0 und im Ständerat mit 37 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:54