Immunität von Bundesrätin Calmy-Rey
Details
- ID
- 20090034
- Title
- Immunität von Bundesrätin Calmy-Rey
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 2. Februar 2009 erstatteten ein Nationalrat und fünf weitere Personen Anzeige gegen die Vorsteherin des EDA. Sie werfen ihr die Art und Weise vor, wie sie im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien die Öffentlichkeit informiert hat. Sie verweisen dabei auf einen Satz von Bundesrätin Calmy-Rey in einem Interview, das im "Thurgauer Tagblatt Unterrheintal" vom 9. Januar 2009 veröffentlicht wurde ("Für uns ist die EU der wichtigste Wirtschaftspartner, was sich umgekehrt nicht sagen lässt. Wir hätten viel mehr zu verlieren, und die Unsicherheit bei einem Nein wäre für unsere Wirtschaft Gift."), sowie auf eine Antwort, die sie am 19. Januar 2009 im "Blick-Chat" auf dem Internet gegeben hat ("Wenn das Volk Nein sagt, dann würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit kündigen - und nicht die EU. Mehr noch - sechs Monate später würden auch die übrigen Bilateralen I wegfallen - automatisch. Der Entscheid des Volkes gilt."). Die Anzeigeerstatter sehen darin einen Versuch, die Stimmberechtigten mit der Androhung von ernstlichen Nachteilen - z. B. in Form einer nahenden Wirtschaftskrise oder eines Verlusts von Arbeitsplätzen - zu nötigen, der Abstimmungsvorlage zuzustimmen, was einen Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht (Art. 280 StGB) darstelle. </p><p>Die Bundesanwaltschaft leitete diese Strafanzeige an das Parlament weiter, ohne vorgängig deren Strafrechtsrelevanz geprüft zu haben.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragte ohne Gegenstimme, auf diese Angelegenheit einzutreten (d. h., das von der Bundesanwaltschaft zugestellte Dossier zu prüfen) und die Immunität von Bundesrätin Calmy-Rey nicht aufzuheben. </p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragte mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen Eintreten und die Immunität von Bundesrätin Calmy-Rey nicht aufzuheben. Die Kommission lehnte den Antrag, die Strafanzeige zur Behandlung einem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes zu überweisen, mit 12 zu 8 Stimmen ab. Eine Minderheit (Stamm, Freysinger, Geissbühler, Heer, Kaufmann, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander) hielt an diesem Antrag fest und beantragt somit Nichteintreten. (Quellen: Berichte der Kommissionen für Rechtsfragen)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 10.06.2009 2 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben. 21.09.2009 1 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben.
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Kammern beschlossen die Immunität nicht aufzuheben. Dabei folgte der <b>Ständerat</b> dem Antrag seiner Kommission ohne Gegenstimme. Im <b>Nationalrat</b> wurde der Antrag der Mehrheit mit 97 zu 35 Stimmen angenommen.</p>
- Updated
- 24.06.2025 23:08