Operation NAVFOR Atalanta. Assistenzdienst im Ausland sowie Änderung des Militärgesetzes
Details
- ID
- 20090038
- Title
- Operation NAVFOR Atalanta. Assistenzdienst im Ausland sowie Änderung des Militärgesetzes
- Description
- Botschaft vom 22. April 2009 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland im Rahmen der multinationalen Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Änderung des Militärgesetzes
- InitialSituation
- <p>Die Piratenüberfälle auf Handels-, Freizeit- und Kreuzfahrtschiffe am Horn von Afrika und im Golf von Aden (zwischen Somalia und Jemen) haben stark zugenommen. Angesichts dieser Bedrohung verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat eine Reihe von Resolutionen, um die Bekämpfung der Piraterie zu verbessern.</p><p>Die Europäische Union lancierte die Militäroperation NAVFOR Atalanta (Operation Atalanta), die eine erste NATO-Operation ablöste. Die Operation Atalanta hat den Auftrag, erstens die Schiffe des Welternährungsprogramms (WFP) sowie andere humanitäre Schiffskonvois zu schützen, zweitens den gefährdeten Handelsschiffen in dieser Zone Schutz anzubieten und schliesslich die Piraterie vor Somalia zu bekämpfen. Atalanta ist nur ein Teil des Engagements der EU zur Stabilisierung der Situation am Horn von Afrika.</p><p>Die Schweiz wurde wie alle UNO-Mitglieder vom Sicherheitsrat aufgerufen, einen Beitrag zum Schutz der vom Welternährungsprogramm gecharterten Schiffe zu leisten und sich an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zu beteiligen. </p><p>Ein substanzieller Beitrag der Schweiz wäre also ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der internationalen Gemeinschaft. Es geht aber auch darum, die strategischen Interessen der Schweiz zu wahren, insbesondere die Handelsfreiheit ihrer Handelsflotte, in die in den letzten fünf Jahrzehnten beträchtliche Summen investiert wurden.</p><p>Die Teilnahme von Schweizer Armeeangehörigen (begrenzt auf einen einjährigen Einsatz von 30 Personen) beruht auf Artikel 69 Absätze 1 und 2 des Militärgesetzes (Assistenzdienst zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen und Assistenzdienst zur Wahrung schweizerischer Interessen im Ausland). Die Konstellation der Operation Atalanta führt dazu, dass die Schweiz für den Schutz ihrer Interessen von der internationalen Gemeinschaft unterstützt wird, ohne dass von der Schweiz unmittelbar eine vergleichbare Eigenleistung verlangt wird. In Zukunft kann die Schweiz jedoch nicht dauernd mit einer solchen Ausgangslage rechnen. Da das Auftreten fragiler oder zerbrochener Staaten ("Failed States") zunehmend häufiger vorkommt, sind ähnliche internationale Polizeiaktionen weiterhin wahrscheinlich. Die Schweiz teilt mit der internationalen Gemeinschaft die Verwundbarkeit gegenüber Gefahren, die vom Zerfall staatlicher Strukturen ausgehen, weshalb eine angemessene Beteiligung unseres Landes an solchen Aktionen sowohl dem Eigeninteresse als auch der internationalen Solidarität dient.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dem Parlament neben der Genehmigung des Einsatzes der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation Atalanta auch eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten, welche eine rechtliche Grundlage dafür schaffen soll, dass die Schweiz sich künftig mit militärischen Mitteln an internationalen Polizeiaktionen beteiligen kann, die den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen und wo wichtige schweizerische Interessen direkt oder indirekt gefährdet sind. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 22. April 2009 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland im Rahmen der multinationalen Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Änderung des Militärgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.09.2009 2 Nichteintreten. 16.09.2009 1 Nichteintreten.
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland im Rahmen der multinationalen Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union
- Resolutions
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Date Council Text 08.09.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2009 1 Nichteintreten. 22.09.2009 2 Abweichung 24.09.2009 1 Nichteintreten.
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit auf die Vorlage 1 (Rechtsgrundlage) nicht einzutreten, eine Kommissionsminderheit Theo Maissen (CEg, GR) beantragte Eintreten. Bei der Vorlage 2 (Genehmigung des Einsatzes) beantragte die Kommission Eintreten und Maximilian Reimann (V, AG) mit einem Einzelantrag Nichteintreten. Die Debatte im Ständerat drehte sich vor allem um die Frage, ob das Militärgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beteiligung an "Atalanta" biete. Nicht in Zweifel gezogen wurde, dass die Schweiz aufgrund geltenden Rechts Truppen entsenden kann, um die Schiffe des Uno-Welternährungsprogramms vor Piratenschiffen zu schützen. Maximilian Reimann bezweifelte, dass auch für den Schutz von Schweizer Handelsschiffen eine Rechtsgrundlage bestehe. Theo Maissen (CEg, GR) erklärte, als das Parlament im Militärgesetz den Schutz "besonders schutzwürdiger Sachen im Ausland" beschlossen habe, sei man vom Schutz von Botschaften ausgegangen. "Atalanta" aber sei eine internationale Polizeiaktion, und daran habe damals wirklich niemand gedacht. Gekontert wurden diese Vorwürfe von Rolf Schweiger (RL, ZG). Es müsse doch möglich sein, dass eine Gesetzesbestimmung später auch Dinge und Situationen erfasse, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung noch nicht aktuell gewesen seien. Lasse man gesunden Menschenverstand walten, liege es auf der Hand, dass es sich bei Schweizer Schiffen vor Somalia um "schützwürdige Sachen im Ausland" handle. Mit 22 zu 12 Stimmen verzichtete der Ständerat darauf auf die Revision des Militärgesetzes einzutreten. Der Rat folgte somit seiner Sicherheitspolitischen Kommission, die diese Frage erst nach der Publikation des neuen Sicherheitspolitischen Berichtes diskutieren wollte. Bundesrat Ueli Maurer argumentierte, dass auch rein defensive Polizeiaktionen etwas weiter gingen als der Einsatz von Waffen zum Selbstschutz. Dass die Gesetzesrevision für den Einzelfall "Atalanta" nicht nötig sei, musste er aber im Namen des Gesamtbundesrates eingestehen. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterstrich die humanitäre Dimension des "Atalanta"-Einsatzes. Mit 33 zu 5 Stimmen beschloss der Rat Zustimmung zu dem bis zum 31.12.2010 befristeten Einsatz. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission auf die Vorlage 1 (Rechtsgrundlage) nicht einzutreten. Eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) beantragte Eintreten. Bei der Vorlage 2 (Genehmigung des Einsatzes) beantrage die Kommissionsmehrheit Eintreten und eine Minderheit Yvan Perrin (V, NE) beantragte Nichteintreten. Mit einem Ordnungsantrag beantragte die Kommissionsmehrheit zudem, die Frage des Einsatzes zuerst zu beraten, während eine Minderheit Thomas Hurter (V, SH) zuerst die Rechtsgrundlage bereinigen wollte. Mit 84 zu 76 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit, welche das geltende Militärgesetz als rechtliche Grundlage für den Einsatz im Golf von Aden für ausreichend hielt. Bezüglich der Frage der Gesetzesrevision rief Thomas Hurter (V, SH) dazu auf, zuerst ein Gesetz zu machen und erst dann konkrete Einsatzfälle zu beurteilen. Josef Lang (G, ZG) forderte, für einen Auslandeinsatz müsse die gesetzliche Grundlage erst recht über alle Zweifel erhaben sein. Peter Malama (RL, BS) hielt dem entgegen, dass auch der Bundesrat klargemacht habe, dass das geltende Militärgesetz den Assistenzdienst sowohl zur Wahrung schweizerischer Interessen als auch zum Schutz humanitärer Hilfeleistungen abdecke. Die Kommissionssprecher gaben darüber hinaus zu bedenken, dass weiter gehende Operationen, die in der Tat nach einer Gesetzesrevision riefen, vor der Verabschiedung des neuen Sicherheitspolitischen Berichts obsolet und auch nicht mehrheitsfähig wären. Zur Frage des Einsatzes warnte die Kommissionsminderheit vor einem gefährlichen Präzedenzfall und drohenden gewaltsamen Auseinandersetzungen mit möglichen Todesopfern. Zudem sei der Einsatz nicht mit der Neutralität vereinbar und eine Scheinlösung, die nicht zur Behebung der Probleme in Somalia beitrage. Die Befürworter des Einsatzes waren der Auffassung, dass es die humanitäre Pflicht der Schweiz sei, mit dazu beizutragen, dass die Hilfe bei der notleidenden Bevölkerung ankomme und nicht in die Hände von Piraten falle. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey betonte, dass die Schweiz mit einer Beteiligung eine integrierte und kohärente Aussenpolitik betreibe, die Engagement auf den Feldern der Friedensförderung, der Entwicklungszusammenarbeit und der Sicherheitspolitik sinnvoll verbinde. Mit 103 zu 84 beschloss der Rat Nichteintreten auf den Bundesbeschluss zum Einsatz Atalanta. Damit war auch die Frage der Rechtsgrundlage obsolet, zudem Bundesrat Ueli Maurer mitgeteilt hatte, dass er am Antrag des Bundesrates nicht festhalte.</p><p>In der Differenzbereinigung beantragte im <b>Ständerat</b> die Kommissionsmehrheit am Beschluss zum Einsatz "Atalanta" festzuhalten, eine Minderheit Luc Recordon (G, VD) beantragte Zustimmung zum Nationalrat und damit Nichteintreten. Mit 29 zu 9 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit an seinem Beschluss auf Eintreten fest.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> bekräftigte seine Haltung: Eine Allianz aus SVP-Fraktion, Grünen und einer starken Minderheit der sozialdemokratischen Fraktion trat mit 102 zu 81 Stimmen zum zweiten Mal nicht auf den Bundesbeschluss zum Einsatz "Atalanta" ein. Damit war das Geschäft endgültig erledigt.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:34