Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel

Details

ID
20090039
Title
Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel
Description
Botschaft vom 6. Mai 2009 über den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der internationalen Währungshilfe (IWF-Sonderhilfebeschluss)
InitialSituation
<p>Mit dieser Botschaft wird die Bewilligung eines Rahmenkredits in Höhe von 12 500 Millionen Franken für den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der internationalen Währungshilfe beantragt.</p><p>Es ist vorgesehen, dem IWF eine auf maximal zwei Jahre befristete Kreditlinie in Höhe von bis zu 10 Milliarden US-Dollar durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) einzurichten. Sollte der IWF diese Kreditlinie beanspruchen, so bedarf es für das Darlehen der SNB einer Garantie des Bundes. Für diese Garantie wird die Bewilligung eines Rahmenkredits in Höhe von 12 500 Millionen Franken beantragt. </p><p>Der IWF leistet einen zentralen Beitrag zur Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Dabei hat er seit dem Herbst 2008 bereits Mittel im Umfang von rund 150 Milliarden US-Dollar verpflichtet bzw. in Aussicht gestellt. Die Lage in den Schwellenländern hat sich aber in den letzten Monaten nochmals bedeutend verschlechtert. Um bei anhaltender Rezession diese Länder angemessen unterstützen zu können, geht der IWF davon aus, dass seine Mittel kurzfristig um mindestens 250 Milliarden US-Dollar aufgestockt werden müssen. Basierend auf einem Vorschlag der Staats- und Regierungschefs der G20 hat sich am 25. April 2009 der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC), das ministerielle Steuerungsorgan des IWF, auf eine mehrstufige Aufstockung der IWF-Mittel geeinigt. Zur Deckung eines möglichen unmittelbaren Kreditbedarfs aufgrund der Krise hat der IMFC dabei eine sofortige Erhöhung der Mittel des IWF um 250 Milliarden US-Dollar beschlossen, die Gegenstand dieser Vorlage ist. In diesem Zusammenhang hat Japan bereits einen kurzfristigen Kredit über 100 Milliarden US-Dollar mit dem IWF vereinbart, während Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Kanada und Norwegen ähnliche bilaterale Beiträge an den IWF im Umfang von zusammen rund 125 Milliarden US-Dollar zugesagt haben. Auch die Schweiz hat dem IWF - unter dem Vorbehalt des vorliegenden Entscheids - eine kurzfristige Kreditlinie in Höhe von bis zu 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen diese bilateralen Mittel gemäss Entscheid des IMFC durch einen permanenten Ausbau der Rückversicherungsfazilität des IWF - den sog. Neuen Kreditvereinbarungen - um bis zu 500 Milliarden US-Dollar abgelöst werden. Gemäss IMFC soll ferner eine Zuteilung von Sonderziehungsrechten im Umfang von 250 Milliarden US-Dollar erfolgen und die nächste Quotenüberprüfung beschleunigt werden.</p><p>Die Schweiz kann mit ihrer Beteiligung an diesen konzertierten Massnahmen einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des internationalen Finanzsystems leisten. Indem sie entschlossen zur Lösung der schärfsten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er-Jahren beiträgt, zeigt sie sich solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft. Gleichzeitig untermauert sie ihre Bedeutung als systemisch wichtiger Finanzplatz und als verlässliche Partnerin im internationalen Finanzsystem. Sie festigt hierdurch ihren Anspruch auf eine angemessene Vertretung in den zentralen Gremien der internationalen Finanzarchitektur.</p><p>Das Bundesgesetz vom 19. März 2004 über die internationale Währungshilfe bildet die rechtliche Grundlage für die Beteiligung der Schweiz. Demnach kann der ausserordentliche, zeitlich befristete Beitrag zur Aufstockung der Mittel des IWF über die Gewährung eines Darlehens an den IWF durch die SNB mit Bundesgarantie umgesetzt werden. Diese Bundesgarantie erfordert die Bewilligung eines Rahmenkredits durch die Bundesversammlung.</p><p>Die zu erwartenden Kosten einer entsprechenden Beteiligung sind gering. Sollte die Kreditlinie vom IWF beansprucht werden, so erhält die Schweizerische Nationalbank eine zu Marktsätzen verzinste Forderung gegenüber dem IWF. Diese hat den Charakter einer Devisenreserve. Das Ausfallrisiko dieses Darlehens, für welches der Bund garantiert, ist somit gering. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Mai 2009 über den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der internationalen Währungshilfe (IWF-Sonderhilfebeschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der internationalen Währungshilfe (IWF-Sonderhilfebeschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
    27.05.2009 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.03.2011 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> stiess die Erhöhung der Kreditlinie für den Internationalen Währungsfonds auf bis zu 10 Milliarden US-Dollar nur auf wenig Widerstand. Zumal es so war, dass diese Kreditlinie auf zwei Jahre beschränkt sein würde. Die Kommission hatte bereits mit 7 zu 1 Stimmen die Annahme des Beschlusses empfohlen. Einzelne Räte äusserten Bedenken, dass die Erhöhung dieses Rahmenkredits auch die Begehrlichkeiten von anderen Institutionen wecken könnten, namentlich der Weltbank. Auch wurde darauf hingewiesen, dass solche oder ähnliche Vereinbarungen in der Regel ausserhalb der Rechnung als Eventualverbindlichkeiten verbucht würden. Vor dem Hintergrund der grassierenden Finanz- und Wirtschaftskrise könnten sich diese Eventualverbindlichkeiten relativ schnell in reale Verbindlichkeiten wandeln. Insofern stellte This Jenny (V, GL) fest, dass er die Aussage des Bundesrates in der Botschaft, die Kreditrisiken seien äusserst gering, nicht teilte. Maximilian Reimann (V, AG) wollte die Erhöhung der Kreditlinie von der Partizipation der Schweiz im G-20 abhängig machen. Die G-20-Mitgliedsländer hatten die Aufstockung der Kreditzusagen an den Internationalen Währungsfonds beantragt. </p><p>Mit 32 zu 4 Stimmen stimmte der Ständerat der Vorlage des Bundesrates deutlich zu.</p><p>Die Vorlage ging in den <b>Nationalrat</b>. Der Rat führte eine gemeinsame Eintretensdebatte über die Geschäfte <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090039">09.039 Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel</a>, <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100079">10.079 IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen</a> und <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100080">10.080 IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds</a>. Die Kommissionsmehrheit hatte Eintreten beantragt, eine erste Kommissionsminderheit Nichteintreten (für alle drei Vorlagen) und eine zweite Kommissionsminderheit die Rückweisung an den Bundesrat. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Zusatzbotschaft und einen Zusatzkredit vorzulegen, um die Beschlüsse der beiden Parlamentskammern vom Dezember 2008, welche die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens angehoben hatten, umzusetzen. Auch sollte sich der Bundesrat im Rahmen des IWF dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen Konditionalitäten für die Kreditvergabe abgeschafft würden und die Stimmrechtsreform im IWF zugunsten der Weltbevölkerung ausfiele. Mit 120 zu 60 Stimmen entschied der Rat gegen den Antrag auf Nichteintreten, den die SVP-Fraktion geschlossen unterstützt hatte. Und mit 111 zu 67 Stimmen lehnte er auch die Rückweisung an den Bundesrat ab. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der grünen Fraktion und der fast geschlossenen SVP-Fraktion unterstützt. In der Detailberatung lehnten die Räte die eingegangenen Minderheitsanträge ab. Mit 93 zu 68 Stimmen nahm der Rat die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Die SVP-Fraktion hatte sich geschlossen gegen die Vorlage ausgesprochen, ebenso die Mehrheit der grünen Fraktion. </p>
Updated
14.11.2025 07:42

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