Dritte Rhonekorrektion

Details

ID
20090043
Title
Dritte Rhonekorrektion
Description
Botschaft vom 13. Mai 2009 betreffend den eidgenössischen Rahmenkredit für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014
InitialSituation
<p>Die Dämme der Rhone entsprechen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen.</p><p>Aufgrund der unzureichenden Abflusskapazität des Flussbettes und der generellen Instabilität der Dämme schützt der heutige Ausbauzustand die Ebene nicht mehr vor einem Jahrhunderthochwasser. Über 13 000 Hektaren Land sind gegenwärtig hochwassergefährdet. Die Schäden könnten sich auf über 10 Milliarden Franken belaufen. In den nächsten 30-50 Jahren könnte sich dieses Schadenspotenzial aufgrund der Intensivierung der Bodennutzung mehr als verdoppeln. Die Rhone weist zudem ein ausgesprochenes ökologisches Defizit auf. Die Rhoneebene erfüllt zahlreiche sozioökonomische Funktionen, die es zu entwickeln und zu koordinieren gilt. </p><p>Die dritte Rhonekorrektion (R3) bietet eine Lösung für die festgestellten Defizite. Damit werden drei Ziele verfolgt: Hochwasserschutz, Umweltschutz und sozioökonomische Anliegen. Die Bauarbeiten werden in drei Phasen realisiert, unter Berücksichtigung des Schadenspotenzials, des Gefahrenniveaus und der Koordination der Massnahmen mit den für die Zuflüsse geplanten Bauarbeiten. Die prioritären Massnahmen (Phase 1) betreffen 5 Hauptabschnitte. Ihre Umsetzung soll bis 2020 erfolgen. Mit geschätzten Kosten zwischen 700-800 Millionen Franken sollen damit rund 6 Milliarden Franken potenzieller Schäden verhindert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Gesamtkosten der 3. Rhonekorrektion detailliert zu bestimmen. Voraussichtlich betragen die Investitionen für die nächsten 30 Jahre etwa 1,6 Milliarden Franken.</p><p>Der erforderliche Flussausbau wird grosse Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Flächen ausüben. Diese werden durch Gesamtmeliorationen in einem qualitativen Sinne kompensiert.</p><p>Indem die 3. Rhonekorrektion die Rhoneebene sicherer macht, ist sie eine unverzichtbare Voraussetzung für deren weitere wirtschaftliche Entwicklung. Sie bietet wichtigen Städten Schutz vor Hochwasser, sichert die grossen Industriezonen und Infrastrukturen trägt zur Entwicklung des Tourismus bei.</p><p>Die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion richtet sich nach den Grundsätzen des Wasserbaugesetzes (WBG). Sie wird durch die Kantone Waadt und Wallis gewährleistet; diese erhalten vom Bund Abgeltungen.</p><p>Das vom Bundesrat genehmigte Kostenteilermodell ist für das Festsetzen der Bundessubventionen anwendbar. Es sieht vor, dass die an das Projekt R3 anrechenbaren Kosten zwischen dem Interessenbeitrag gemäss Nationalstrassengesetz (NSG) und der Finanzierung gemäss WBG aufgeteilt werden. Der Beitrag gemäss NSG entspricht der Notwendigkeit oder dem Nutzen der Hochwasserschutzmassnahmen für die Nationalstrassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft wird im Verhältnis des landwirtschaftlichen Interesses einen Teil der Gesamtmeliorationen finanzieren, die nicht zu Lasten des Projektes R3 gehen. Die von Bundessubventionen nicht abgedeckten Kosten werden zwischen den Kantonen, den Gemeinden und betroffenen Dritten (darunter die SBB AG) aufgeteilt.</p><p>Gemäss dem WBG beträgt die Subvention für die Schutzmassnahmen zwischen 35 und 45 Prozent. Da der Kanton Wallis erheblich belastet ist, kann dieser Subventionssatz auf höchstens 65 Prozent der anrechenbaren Kosten erhöht werden.</p><p>Geplante Verpflichtungen für die ersten sechs Jahre der Planung (2009-2014):</p><p>Entsprechend dem Verfahrenstand der verschiedenen Projekte wird ein Betrag von 350 Millionen Franken für die Umsetzung der ersten Etappe mit den prioritären Massnahmen in der Finanzplanung 2009-2014 festgesetzt. </p><p>Der Perimeter der Gesamtmelioration überschreitet denjenigen des Projektes R3. </p><p>Die Gesamtmeliorationen werden also zum Teil vom Projekt R3 mit dem entsprechenden Rahmenkredit und zum Teil vom BLW mit dem ordentlichen Kredit des Amtes übernommen. Für die Finanzplanung der Jahre 2009-2014 geht zulasten vom Projekt R3 ein Betrag von 18,1 Millionen Franken.</p><p>Für diese erste Umsetzungsetappe der Massnahmen sollen die abgeltungsberechtigten Kosten gemäss WBG im Durchschnitt 74 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten (350 Millionen Franken) betragen, das heisst 259 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung eines Subventionssatzes in Höhe von 65 Prozent beträgt der Finanzierungsbetrag gemäss WBG 169 Millionen Franken. Daher wird ein Rahmenkredit von 169 Millionen Franken durch die vorliegende Botschaft beantragt. Für den Bund resultieren dadurch durchschnittlich jährliche Kosten von 28 Millionen Franken. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung der ersten Etappe (2009-2014) werden im Rahmen des Budgets 2010 und des Finanzplanes 2011-2013 in der Rubrik Investitionskredit Hochwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, A4300.0135) eingestellt.</p><p>Für den Zeitraum 2009-2014 wird kein anderes Projekt einen Antrag auf ausserordentliche Subventionierung für den Hochwasserschutz stellen. Das Linth-Projekt wird durch den ordentlichen Kredit des BAFU finanziert. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Mai 2009 betreffend den eidgenössischen Rahmenkredit für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014
    Resolutions
    Date Council Text
    08.09.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.2009 2 Zustimmung
Proceedings
<p>Die Vorlage war in beiden Räten unbestritten. Der Nationalrat stimmte mit 155 zu 8, der Ständerat oppositionslos zu.</p>
Updated
14.11.2025 06:28

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