Organisation der Schweizerischen Post. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20090050
- Title
- Organisation der Schweizerischen Post. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 20. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG)
- InitialSituation
- <p>Mit einem neuen Postorganisationsgesetz soll die Schweizerische Post die notwendige gesetzliche Grundlage erhalten, um sich den vielseitigen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu stellen. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft gewährt ihr die erforderliche unternehmerische Flexibilität einerseits, die Verankerung der Bundesbeteiligung und der Eignerstrategie garantiert eine ausreichende Steuerung durch den Bund als Eigner und als Gewährleister der Aufgabenerfüllung anderseits.</p><p>Die Post ist als Anbieterin von Postdiensten und von Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sowie im Personentransport eine der grössten Unternehmungen in der Schweiz. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist sowohl als Grundversorgerin wie auch als Arbeitgeberin unbestritten gross. Sie ist auf unterschiedlichen, sich rasch wandelnden Märkten tätig. Alle diese Märkte sind von einer stetigen Intensivierung des Wettbewerbs geprägt. Insbesondere in einem der Kerngeschäfte der Post, dem Brief- und Paketmarkt, sollen bis zum Jahr 2013 europaweit die letzten Monopole fallen. Dazu kommt eine zunehmende Substitution des klassischen Briefgeschäftes durch elektronische Kommunikationskanäle. Gleichzeitig ist die Post nach wie vor Garantin einer ausreichenden und preiswerten Grundversorgung in allen Landesteilen mit postalischen Dienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs; im Bereich des regionalen Personenverkehrs ist sie landesweit eine der wichtigsten Anbieterinnen.</p><p>Um diesen Anforderungen im Spannungsfeld zwischen freiem Markt und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mittel- und langfristig optimal gerecht werden zu können, soll die Post von Grund auf revidierte rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. Eine Totalrevision des Postorganisationsgesetzes muss sich an folgenden Zielen ausrichten:</p><p>- Die Post soll möglichst gleich lange Spiesse erhalten wie ihre Konkurrenz.</p><p>- Sie soll weder von Vorteilen profitieren noch durch einseitige Auflagen benachteiligt werden.</p><p>- Die Post muss ihre Struktur den Erfordernissen der sich öffnenden und rasch wandelnden Märkte anpassen können.</p><p>Aus diesem Grund werden im vorliegenden Entwurf folgende Neuerungen vorgeschlagen:</p><p>- Die Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt.</p><p>- Die Arbeitsverhältnisse der Post werden in das Obligationenrecht überführt.</p><p>- Die Post erhält einen Zweckartikel, der präzisiert, welche Dienstleistungen sie anbieten darf.</p><p>- Der Bund sichert sich im Gesetz die Aktienmehrheit am Unternehmen und verankert seine bisher bewährte Eignerstrategie (strategische Ziele und privilegierter Informationszugang).</p><p>- Das Steuerprivileg der Post sowie die Staatsgarantie werden abgeschafft.</p><p>- Die PostFinance wird als Tochtergesellschaft der Post in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt und ihre Tätigkeit wird der ordentlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt.</p><p>Diese Neuerungen haben keine Auswirkungen auf die Eignerposition des Bundes. </p><p>Hingegen sind durch die neu vollumfängliche Steuerpflicht der Post entsprechende Steuereinnahmen auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zu erwarten. Mit der Überführung der Arbeitsverhältnisse der Post ins Obligationenrecht werden die Angestellten nicht mehr dem Bundespersonalgesetz unterstehen, woraus sich aber keine Auswirkungen auf die Beschäftigungslage, sondern nur auf die Anstellungsbedingungen ergeben. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG)
- Resolutions
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Date Council Text 07.12.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 23.09.2010 1 Beginn der Beratung 29.09.2010 1 Abweichung 30.11.2010 2 Abweichung 07.12.2010 1 Zustimmung 17.12.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat </b>erfolgte die Eintretensdebatte zum Postgesetz (siehe Geschäft 09.049) und zum Postorganisationsgesetz (POG) gleichzeitig. Die Detailberatung wurde zuerst zum Postgesetz und anschliessend zum Postorganisationsgesetz geführt.</p><p>Der Ständerat beschloss ohne Gegenantrag, auf das Postorganisationsgesetz einzutreten. In der Detailberatung folgte er auf Vorschlag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Es lagen einige Einzel- und Minderheitsanträge vor, denen jedoch kein Erfolg beschieden war. </p><p>Gemäss Entwurf des Bundesrates darf die PostFinance als privatrechtliche Post-Tochtergesellschaft explizit keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben (Art. 3 Abs. 3). Theo Maissen (CEg, GR) wollte dieses Verbot aufheben. Der Post sollten Gewinne im Bankbereich ermöglicht werden, um die Grundversorgung zu finanzieren. Gegner dieses Antrags warnten vor den Risiken, denen sich die Post im Bankenbereich aussetzen würde. Der Antrag von Theo Maissen wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt. Auch ein weniger weit gehender Antrag von Maximilian Reimann (V, AG) wurde mit 24 zu 8 Stimmen klar abgelehnt. Er wollte der PostFinance die Vergabe von Lombardkrediten ermöglichen. Die neu vorgesehene privatrechtliche Anstellung der Postangestellten nach Obligationenrecht war im Rat nicht umstritten. Eine Kommissionsminderheit Géraldine Savary (S, VD) und Claude Hêche (S, JU) wollte jedoch verbindlich ins Gesetz schreiben, dass die Post einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Personalverbänden abschliessen muss (Art. 9 Abs. 2). Géraldine Savary befürchtete, dass sonst die Anstellungsbedingungen der Postmitarbeiter und -mitarbeiterinnen auf das Niveau der Konkurrenzfirmen gesenkt würden. Dieser Minderheitsantrag wurde mit 24 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Nachdem das Plenum in Artikel 10 des Entwurfs beschlossen hatte, die Post für die Besteuerung privaten Kapitalgesellschaften gleichzustellen, wollte Theo Maissen (CEg, GR) mit einem Einzelantrag bewirken, dass wenigstens die postalischen Dienstleistungen in der Grundversorgung nicht mehrwertsteuerpflichtig würden. Es gehe um gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb. Im europäischen Ausland seien aktuell die ehemaligen Postverwaltungen aller EU-Staaten - mit Ausnahme von Schweden, Finnland und Slowenien -- mindestens für die Grundversorgung von der Mehrwertsteuer befreit. Sein Antrag wurde mit 21 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Ständerat nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.</p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>erfolgte die Eintretensdebatte zum Postorganisationsgesetz und zum Postgesetz (siehe Geschäft 09.049) gleichzeitig. Eine links-grüne Kommissionsminderheit beantragte, auf das Postorganisationsgesetz nicht einzutreten. Der Nationalrat beschloss mit 118 zu 57 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. </p><p>Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP- und der Grünen Fraktion, wollte die Umwandlung der Post von einer Anstalt des Bundes in eine Aktiengesellschaft (Art. 2; Art. 13) verhindern. Franziska Teuscher (G, BE) monierte als Sprecherin der Grünen Fraktion und Mitglied der Minderheit, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sei keine Notwendigkeit, sondern Ideologie. In der Kommission sei von Seiten der Post immer gesagt worden, dass die aktuelle Rechtsform die Post in ihrem Handeln und ihrer Innovationsfähigkeit nicht einschränke. Bestes Zeichen dafür sei, dass die Post dem Bund jährlich rund 200 Millionen Franken abliefere. Dem hielt Markus Hutter (RL, ZH) für die RL-Fraktion entgegen, Fachleute und Wissenschaft seien sich einig, dass die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft die zweckmässige Rechtsform für die Post sei. Alle anderen Unternehmen des Infrastrukturbereichs des Bundes seien schon Aktiengesellschaften und es gäbe keinen Grund, die Post anders zu behandeln als SBB und Swisscom. Der links-grüne Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Post als "selbständige Anstalt des öffentlichen Rechtes" wurde mit 126 zu 52 Stimmen abgelehnt. </p><p>Ein weiterer Minderheitsantrag, welcher den Bund als hundertprozentigen Aktionär der Post festschreiben wollte, wurde mit zwei Dritteln der Stimmen verworfen. Somit muss der Bund - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - nur über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit verfügen.</p><p>Eine links-grüne Minderheit wollte die Postfinance in eine Postbank umwandeln, welche im Inland Kredite und Hypotheken gewähren kann (Art. 3 Abs. 2 und 3) - statt wie bis anhin nur Produkte von Partnerbanken zu vermarkten. Der Nationalrat verwarf diesen Antrag mit 101 zu 67 Stimmen.</p><p>Namens einer weiteren Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-, der Grünen und der CEg-Fraktion beantragte Fabio Pedrina (S, TI), die neue PostFinance AG müsse vollständig im Besitze der Post bleiben (Art. 14 Abs. 2). Das Plenum folgte jedoch mit 125 zu 61 Stimmen der Mehrheit und dem Vorschlag des Bundesrates mit der Bestimmung, dass die Post über die "kapital- und stimmenmässige Mehrheit" der neuen Postfinance verfügen muss.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 97 zu 83 Stimmen an. Die SVP-, die CEg und die BDP-Fraktion votierten geschlossen dafür, die SP-, die Grüne und die RL-Fraktion (mit zwei abweichenden Stimmen) lehnten den Entwurf ab.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Ständerat</b> dem Nationalrat bei kleinen textlichen Präzisierungen. Bei der Frage der Inkraftsetzung fügte er der Bestimmung, dass das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz gleichzeitig in Kraft treten sollen, eine Ergänzung hinzu. Demnach soll der Bundesrat einzelne, für die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft notwendige Bestimmungen vorzeitig in Kraft setzen können. Damit soll die neue Post AG auch effektiv handlungsfähig sein, wenn das Gesetz als Ganzes in Kraft tritt. Dem stimmte der <b>Nationalrat</b> stillschweigend zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Postorganisationsgesetz im Nationalrat mit 100 zu 75 Stimmen angenommen. Geschlossen dafür votierten die CEg- und die BDP-Fraktion. Die SVP-Fraktion sagte mit wenigen Abweichungen ja. Die SP-Fraktion lehnte den Entwurf einstimmig ab. Die Grünen und die Freisinnig-Liberalen sagten grossmehrheitlich nein. </b></p><p><b>Der Ständerat nahm die Vorlage mit 28 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen an.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:22