Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Beitrag der Schweiz an Rumänien und Bulgarien
Details
- ID
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20090055
- Title
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Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Beitrag der Schweiz an Rumänien und Bulgarien
- Description
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Botschaft vom 5. Juni 2009 über den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union
- InitialSituation
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<p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien. Die damit gesprochenen Mittel sollen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten der beiden neuen Mitgliedstaaten innerhalb der erweiterten Europäischen Union dienen. Die erfolgreiche Eingliederung Bulgariens und Rumäniens in die EU liegt auch im Interesse der Schweiz.</p><p>Am 1. Januar 2007 hat die Europäische Union Bulgarien und Rumänien als neue Mitgliedsländer aufgenommen. Der Beitritt dieser beiden Staaten erfolgte weitgehend unter denselben Bedingungen wie bei den zehn neuen Mitgliedstaaten (EU-10), die am 1. Mai 2004 in die EU aufgenommen wurden. Wie die ehemals kommunistischen Staaten des Baltikums und Mittelosteuropas durchlebten auch Bulgarien und Rumänien in den frühen 1990er-Jahren eine Phase der politischen und ökonomischen Instabilität. Die strukturellen Probleme der beiden Länder waren jedoch gravierender, die Reformen zaghafter und die Transition insgesamt schwieriger als in den baltischen und mittelosteuropäischen Staaten. Dadurch verzögerte sich der EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien, da beide Staaten für die Erfüllung aller Aufnahmekriterien mehr Zeit benötigten. Für die EU ist der Beitritt Bulgariens und Rumäniens ein kostspieliger Erweiterungsschritt. Bereits vor der jüngsten Erweiterungsrunde hatte die EU die damaligen Kandidatenländer Bulgarien und Rumänien im Rahmen ihrer Heranführungsstrategie mit umfangreicher finanzieller Hilfe unterstützt. Diese Unterstützung wurde nach dem Beitritt der beiden Länder durch Zahlungen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik abgelöst, die der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts dienen (Kohäsion). Für Bulgarien und Rumänien stellt die EU für den Zeitraum 2007-2013 im Zeichen der gemeinschaftlichen Solidarität insgesamt 26,5 Mrd. EUR zur Verfügung. Der Bundesrat begrüsst die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in die EU. Er anerkennt deren Integration - wie schon die Integration der EU-10 - in die gemeinschaftlichen europäischen Strukturen als weiteren Schritt zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent. So haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien in den vergangenen Jahren tiefgreifende Reformen zur Stärkung der Marktwirtschaft durchgeführt und ihre Rechtsordnung an die Anforderungen der EU angepasst. Die Schweiz kann sowohl politisch als auch wirtschaftlich und kulturell aus der Ausdehnung der bilateralen Verträge mit der EU auf Bulgarien und Rumänien Nutzen ziehen. Die erfolgreiche Eingliederung dieser beiden Staaten liegt daher auch im Interesse der Schweiz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Februar 2008 seine Absicht bekundet, die Anstrengungen der EU zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Bulgarien und Rumänien mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag von 257 Mio. CHF zugunsten dieser beiden Länder solidarisch zu unterstützen. Eine Beteiligung seitens der Schweiz an den Lasten des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens fördert die guten Beziehungen mit der EU und die erfolgreiche Interessenwahrung der Schweiz bei der Weiterführung des bilateralen Wegs. Der Beitrag zugunsten von Bulgarien und Rumänien knüpft an die bereits laufende Unterstützung der Schweiz für die EU-10 an und basiert auf derselben gesetzlichen Grundlage. Er setzt auch die substanzielle Hilfe fort, welche die Schweiz im Rahmen der Transitionsunterstützung geleistet hat. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Eröffnung des entsprechenden Rahmenkredits für eine Verpflichtungsperiode von fünf Jahren. Die rechtliche Grundlage für diesen Rahmenkredit ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das vom Stimmvolk am 26. November 2006 angenommen wurde. Die Umsetzung des Beitrags zugunsten von Bulgarien und Rumänien erfolgt autonom durch die Schweiz. Die wichtigsten Vorgaben und Grundsätze wurden zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in der politischen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) vom 27. Februar 2006 und dem Addendum dazu vom 25. Juni 2008 festgelegt. Die Schweiz wird - analog zum Beitrag zugunsten der EU-10 und in Anlehnung an die vormalige Transitionsunterstützung - in eigener Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien Projekte und Programme in diesen beiden Ländern unterstützen. Zu diesem Zweck wird mit beiden Staaten je ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen, in dem die Prinzipien der Zusammenarbeit sowie die Themenbereiche und Abläufe festgelegt werden. </p><p>Die Mittel können zur Finanzierung von Projekten und Programmen in folgenden vier thematischen Hauptbereichen eingesetzt werden:</p><p>- Sicherheit, Stabilität und Unterstützung der Reformen </p><p>- Umwelt und Infrastruktur </p><p>- Förderung der Privatwirtschaft </p><p>- menschliche und soziale Entwicklung </p><p>Zur Gewährleistung einer möglichst effizienten und wirkungsvollen Umsetzung sollen die Mittel der Schweiz in beiden Partnerstaaten auf ausgewählte Themenbereiche oder Zielgruppen (Minderheiten/Roma) konzentriert werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer geografischen Fokussierung auf einzelne Schwerpunktregionen. Zum Einsatz gelangen Instrumente, die sich auch in der Ostzusammenarbeit bewährt haben, namentlich Finanzierungszuschüsse für Projekte und Programme, zweckgebundene Fonds, technische Unterstützung sowie Instrumente zur Förderung von KMU, Nichtregierungsorganisationen und Partnerschaften. In beiden Staaten wird je eine nationale Koordinationseinheit für die Abwicklung des Zusammenarbeitsprogramms mit der Schweiz zuständig sein. Diese nationalen Koordinationseinheiten können in die Durchführung von Projektwettbewerben sowie die Unterbreitung der entsprechenden Finanzierungsgesuche eingebunden werden und nehmen Aufgaben in Bezug auf die allgemeine Koordination und Kommunikation nach aussen wahr. Die Auswahl von Projekteingaben, die Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen (d.h. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) sowie die Abwicklung von Zahlungsaufträgen können an die verantwortlichen nationalen Koordinationseinheiten in den beiden Partnerländern oder an von der Schweiz beauftragte Organisationen übertragen werden. Der Verhinderung von Missbräuchen wird hohe Priorität eingeräumt. Mit geeigneten Kontrollmechanismen werden DEZA und SECO die Effizienz des Mitteleinsatzes sicherstellen und das Risiko von Missbräuchen minimieren (vgl. Ziff. 2.7.5). Für den Erweiterungsbeitrag relevante Erkenntnisse aus der Umsetzung von EU-Finanzierungen werden von der Schweiz berücksichtigt. Die bilateralen Rahmenabkommen mit Bulgarien beziehungsweise Rumänien werden erst unterzeichnet, wenn der Bundesrat überzeugt ist, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die in Bulgarien und in Rumänien zur Überwachung der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel im Rahmen des Schweizer Erweiterungsbeitrags angelegt sind, ordnungsgemäss funktionieren. Die zuständigen Stellen des Bundes berücksichtigen bei der Umsetzung des Erweiterungsbeitrags zudem die Politik der Mittelvergabe und der Mittelüberwachung der EU und der internationalen Finanzinstitutionen. Die Auszahlungen des Beitrags zugunsten von Bulgarien und Rumänien werden sich über maximal zehn Jahre erstrecken. Die Finanzierung dieses Beitrags erfolgt durch Kompensation im allgemeinen Bundeshaushalt. Die Personal- und die übrigen Verwaltungskosten der Schweiz, die mit der Umsetzung des Beitrags zusammenhängen, werden ebenfalls aus dem Rahmenkredit gedeckt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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0
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Botschaft vom 5. Juni 2009 über den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union
- Resolutions
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1
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Bundesbeschluss über den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 07.09.2009 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 07.12.2009 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine aus Mitgliedern der SVP-Fraktion bestehende Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG) Nichteintreten. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass es nicht die Aufgabe der Schweiz sei, Ungleichheiten innerhalb der EU einzuebnen. Mit der gleichen Begründung könne die Schweiz ebenso gut irgendwo sonst in der Welt "Geld versickern" lassen. Die Kommissionssprecher erinnerten dagegen an die Volksentscheide für das Osthilfegesetz und für die Ausweitung der Personenfreizügigkeit, auf denen die Vorlage basiert. Stabilität und Wohlstand in Europa lägen im eigenen Interesse der Schweiz. Mit 109 zu 51 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf den Bundesbeschluss. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG), die Mittel erst freizugeben, wenn die EU und alle EU-Mitglieder "die Steuerhoheit der Schweiz ausdrücklich und vollumfänglich anerkennen". Bundesrätin Michelin Calmy-Rey meinte, der Antrag mache die EU zur Gebieterin über die Schweizerische Souveränität. Mit 108 zu 49 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. Eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) wollte die Auszahlung davon abhängig machen, dass die Vorbehalte der EU bezüglich Korruption in den beiden Ländern, die das Geld erhalten, formell aufgehoben werden. Zahlreiche Votanten bezeichneten die Bedenken, Gelder könnten wegen Korruption und anderer Missstände missbraucht werden, als berechtigt. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey versicherte, dass der Bundesrat die bilateralen Abkommen für die Freigabe und Verwendung der Mittel nur dann unterzeichne, wenn er von der wirtschaftlichen Verwendung und von den Verwaltungs- und Kontrollsystemen in Bulgarien und Rumänien überzeugt sei. Der Antrag der Minderheit Schlüer wurde mit 112 zu 52 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 113 zu 52 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten nicht bestritten. Der Sprecher der Kommission Dick Marty (RL, TI) wies darauf hin, dass es sich beim Beitrag der Schweiz um Projekte für Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt handle, die gemeinsam mit Partnern vor Ort realisiert werden. Auch im Ständerat wurde von einigen Rednern das Problem der Korruption in beiden Ländern angesprochen. Hannes Germann (V, SH) beantragte, dass der Bundesrat vor der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen mit den beiden Ländern für die Freigabe der Mittel zuerst noch die Aussenpolitischen Kommissionen konsultieren soll. Für Bundesrätin Micheline Calmy-Rey erschien dieser Antrag nicht notwendig, da die Kommissionen regelmässig auch ohne diese Bestimmung über die Situation in den beiden Ländern informiert werden. Mit 29 zu 6 Stimmen wurde der Antrag Germann abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 34 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:16
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