Gentechnikgesetz. Änderung

Details

ID
20090056
Title
Gentechnikgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 1. Juli 2009 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft)
InitialSituation
<p>Im Zentrum der Änderung des Gentechnikgesetzes, die der Bundesrat mit der Botschaft beantragt, steht die Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft um weitere drei Jahre.</p><p>Im Gentechnikgesetz vom 21. März 2003 (GTG; SR 814.91) sollen zwei neue Bestimmungen eingeführt werden:</p><p>Hauptsächlich soll mit einer neuen Übergangsbestimmung des GTG das gemäss Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung (BV; SR 101) geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um drei Jahre, d.h. bis zum 27. November 2013, verlängert werden. Mit der Verlängerung will der Bundesrat sicherstellen, dass das laufende Nationale Forschungsprogramm 59 über "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) ohne übermässigen politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann und dass für den allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Saatgut und Tieren in der Landwirtschaft die notwendigen wissenschaftlichen Entscheidgrundlagen vorliegen. </p><p>Für die erforderliche Umsetzung der neuesten Forschungsergebnisse und die Beantwortung noch offener Fragen im Gentechnikrecht soll ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt will der Bundesrat auch dem Umstand Rechnung tragen, dass weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein dringlicher Bedarf nach GVO im Lebensmittelbereich besteht. Ausserdem soll das Einsprache- und Beschwerderecht im Rahmen der Bewilligungsverfahren für die Freisetzung von GVO und für das Inverkehrbringen von GVO zur bestimmungsgemässen Verwendung in der Umwelt neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Parallel dazu soll auch das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) angepasst werden.</p><p>Im Übrigen sollen die Systematik und Terminologie des neuen Strafensystems gemäss der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) in die Strafbestimmungen des GTG und des USG übertragen werden. Gleichzeitig sollen die Strafbestimmungen derjenigen Umweltgesetze, die dem neuen Strafensystem noch nicht entsprechen, angepasst werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Juli 2009 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.11.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.03.2010 1 Abweichung
    10.03.2010 2 Zustimmung
    19.03.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>In der im <b>Ständerat</b> geführten Debatte ging es ausschliesslich um die Frage, ob das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft, welches Ende 2010 ausläuft, um weitere drei Jahre verlängert werden soll. Hermann Bürgi (V, TG) beantragte namens einer Kommissionsmehrheit, die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung zu unterstützen. Er gab zu bedenken, dass 2005 die Volksinitiative für ein fünfjähriges Gentech-Moratorium vom Volk und sämtlichen Kantonen angenommen wurde. Es sei sinnvoll, die Ergebnisse des laufenden Forschungsprogramms betreffend gentechnisch veränderter Pflanzen abzuwarten, bevor weitere inhaltliche Entscheide zu diesem Thema getroffen werden und zudem, so der Kommissionssprecher, wolle man hier keinen neuen Kriegsschauplatz eröffnen. Helen Leumann (RL, LU) war grundsätzlich mit strengen Bewilligungsvorschriften im Bereich Gentechnologie einverstanden, wehrte sich aber als Vertreterin der Kommissionsminderheit dagegen, das Moratorium zu verlängern. Sie betonte die Chancen der Gentechnologie und deren Bedeutung für den Forschungsplatz Schweiz. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 23 zu 14 Stimmen. Gleichzeitig setzte der Ständerat den Bundesrat unter Druck, indem er verlangte, dass bis zum Ablauf des Moratoriums am 27. November 2013 die nötigen Ausführungsbestimmungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft vorliegen müssen. Die Revisionsvorlage, die noch weitere kleinere aber unbestrittene Änderungen umfasste, wurde in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 13 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>empfahl Oskar Freysinger (V, VS) namens der vorberatenden Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen und das Gentech-Moratorium um drei Jahre zu verlängern. Er betonte, dass es jetzt nicht um einen Grundsatzentscheid für oder gegen gentechnologisch veränderte Organismen gehe, sondern lediglich um eine Fristverlängerung, bis die Erkenntnisse des Nationalen Forschungsprogramms 59 vorliegen. Eine Kommissionsminderheit mit Vertretern der FDP, der CVP und der SVP wollte nicht auf das Geschäft eintreten. Peter Malama (RL, BS) sagte, es gehe bei dieser Vorlage um einen rein politischen Entscheid und das Warten auf wissenschaftliche Erkenntnisse sei nur vorgeschoben. Das Moratorium sei unnötig und benachteilige den Forschungsstandort Schweiz. Die Fraktionen der SVP und der CVP/EVP/glp waren in der Frage des Moratoriums gespalten. Kathy Riklin (CEg, ZH) gab im Namen einer Mehrheit ihrer Fraktion bekannt, dass sie ohne grosse Freude und in Respektierung des Volkswillens der Moratoriumsverlängerung zustimme. SP und Grüne plädierten uneingeschränkt für das Anbau-Moratorium. Die Forschungsprojekte sollen, so Chantal Galladé (S, ZH), ohne politischen Druck beendet werden, zudem könne die Landwirtschaft und die Wirtschaft vom Label "gentechfrei" nur profitieren. Der Nationalrat trat mit 108 zu 71 Stimmen auf die Vorlage ein. Eine von der Kommissionsminderheit beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, dieser solle das Gesetz so anpassen, damit eine Koexistenz von landwirtschaftlichen Produktionsmethoden mit und ohne GVO möglich sei, wurde mit 109 zu 71 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung unterstützte der Nationalrat die Verlängerung mit 106 zu 68 Stimmen. </p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Ständerat </b>ohne Diskussion einer sprachlichen Anpassung im Umweltschutzgesetz an. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 33 zu 10 und im Nationalrat mit 114 zu 74 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:16

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