Energiegesetz. Änderung
Details
- ID
- 20090061
- Title
- Energiegesetz. Änderung
- Description
- Botschaft 24. Juni 2009 zur Änderung des Energiegesetzes
- InitialSituation
- <p>Mit wenigen punktuellen Änderungen soll das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) teilrevidiert werden. Damit werden mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei überwiesene Motionen umgesetzt. Ziel der Neuerungen ist die Steigerung der Energieeffizienz. Im Fokus steht der Gebäudebereich, in dem ein grosses Energiesparpotential besteht.</p><p>Der Gebäudeenergieausweis, wie er sich im In- und Ausland teilweise bereits etabliert hat, gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch sowie über die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes. Indem er Transparenz herstellt und Vergleiche ermöglicht, schafft er Anreize für energetische Massnahmen, vor allem für Sanierungen. Die Kantone, die auf diesem Gebiet zuständig sind, sollen über das Energiegesetz angehalten werden, einen solchen -gesamtschweizerisch einheitlichen - Ausweis zu definieren und einzuführen. Einer Anpassung bedarf sodann die Bestimmung über die Finanzhilfen. Im Gebäudebereich können, wenn wie aktuell die nicht amortisierbaren Mehrkosten als anrechenbar gelten, auf mittlere Sicht nicht im angestrebten Umfang Sanierungen unterstützt und ausgelöst werden. Einerseits spielen die nicht amortisierbaren Mehrkosten für den Sanierungsentscheid nur eine untergeordnete Roll, andererseits tendiert diese Grösse bei hohen Erdölpreisen gegen null. Neu sollen deshalb die viel relevanteren Mehrinvestitionen anrechenbar sein, insbesondere auch im Hinblick auf das aus einem Teil der CO2-Abgabe finanzierte nationale Gebäudesanierungsprogramm. </p><p>Wichtig mit Blick auf das Ziel einer möglicht hohen Energieeffizienz ist weiter die gute Information und Beratung von Öffentlichkeit und Behörden, ebenso die Aus- und Weiterbildung der in diesem Fach tätigen Personen. Einen Teil dieser Aufgaben haben die Kantone zu erfüllen, denen jedoch oft die Mittel fehlen. Der Bund soll sie daher stärker unterstützen, und zwar über das bewährte Instrument der Globalbeiträge.</p><p>Schliesslich hat sich das Instrument des Jahreszusicherungskredits als unnötig erwiesen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft 24. Juni 2009 zur Änderung des Energiegesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Energiegesetz (EnG)
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2009 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.06.2010 1 Zustimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Ständerat</b> und <b>Nationalrat</b> folgten den Anträgen der Kommission und nahmen die Vorlage des Bundesrates ohne Änderung an. Sie wurde in den wenigen Voten durchwegs positiv aufgenommen und in der Gesamtabstimmung in beiden Räten ohne Gegenstimmen angenommen. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an. Im Nationalrat wurde sie mit 136 zu 53 ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 136 zu 53 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:50