Militärgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20090063
- Title
- Militärgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 19. August 2009 zur Änderung des Militärgesetzes
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten mit Botschaft vom 7. März 2008 (08.027, BBl 2008 3213) eine Änderung der Militärgesetzgebung vorgeschlagen, die den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) sowie den Entwurf zu einer Änderung des Militärgesetzes umfasste.</p><p>Das MIG wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten am 3. Oktober 2008 angenommen (BBl 2008 8265). Die Referendumsfrist ist am 22. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen; das MIG soll auf den 1. Januar 2010 mit der zugehörigen Ausführungsverordnung in Kraft gesetzt werden. Bei der Behandlung der Änderung des Militärgesetzes sind zwischen beiden Räten Differenzen verblieben. Ein Antrag der Einigungskonferenz wurde vom Nationalrat am 10. Juni 2009 abgelehnt, womit die Vorlage nach Artikel 93 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) abgeschrieben ist.</p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Die am 10. Juni 2009 abgeschriebene Vorlage zur Änderung des Militärgesetzes enthielt diverse Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit Diensten im Ausland und dem Verfahren zu deren Genehmigung durch das Parlament. Diese Bestimmungen sind zum Teil als Differenzen zwischen den Räten verblieben oder waren zumindest in den Beratungen stark umstritten. Sie sind in dieser Vorlage nicht mehr enthalten. Der Bundesrat behält sich aber vor, die eine oder andere Neuerung später erneut vorzuschlagen.</p><p>Diese Vorlage enthält nur noch die unbestrittenen Bestimmungen des Änderungsentwurfs gemäss Botschaft vom 7. März 2008. Auf die Aufnahme neuer Revisionsgegenstände hat der Bundesrat verzichtet. Es kann im Folgenden daher weitgehend auf die Ausführungen in der Botschaft vom 7. März 2008 verwiesen werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. August 2009 zur Änderung des Militärgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.12.2009 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.03.2010 1 Abweichung 16.03.2010 2 Zustimmung 19.03.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.03.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Eintreten auf die Vorlage war im <b>Ständerat</b> nicht bestritten. Dennoch benutzte der Ständerat die Gelegenheit um eine ausführliche Debatte über den Zustand der Armee zu führen. Eugen David (CEg, SG) stellte den Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die vom VBS bekanntgemachten Mängel in Betrieb und Einsatz behebt. Eugen David begründete den Antrag damit, dass Bundesrat Ueli Maurer selber in den letzten Monaten mit Hinweisen auf die desaströsen Zustände im Informatikbereich oder die miserable Lage bei der Logistik eine Vielzahl von Problemen aufgezählt habe, die nun angegangen werden müssten. Das Parlament könne sich nicht mit den Nebenschauplätzen einer Minireform herumschlagen, vielmehr habe der Bundesrat gesetzliche Anpassungen vorzulegen, damit die Armee ihren Auftrag wieder erfüllen könne. Konrad Graber (CEg, LU) war der Auffassung, dass der Vorsteher des VBS den desolaten Zustand der Armee zelebriere und bloss mehr Ressourcen verlange, statt die Probleme effektiv anzugehen. Hermann Bürgi (V, TG) warnte vor einer Demonstration am falschen Objekt. Die Probleme der Armee beträfen die operative Ebene und nicht die strategische, auf die sich das Militärgesetz beziehe. Bundesrat Ueli Maurer wies die Kritik zurück: Das VBS habe Sofortmassnahmen ergriffen und aufgrund der fehlenden Finanzen Prioritäten gesetzt - wie beim Verzicht auf den Tiger-Teilersatz. Die Rückweisung des Gesetzes würde die Mängelbehebung nicht beschleunigen. Mit 21 zu 19 Stimmen lehnte der Rat den Rückweisungsantrag ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesrevision mit 30 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> war Eintreten nicht bestritten. Bei der Bestimmung, wonach Ärzte, Psychologen und Behörden der Armee melden sollen, wenn ein Armeeangehöriger Dritte oder sich selbst mit der Waffe gefährden könnte, hat der Nationalrat entgegen dem Beschluss des Ständerates eine Kann-Formulierung beschlossen. Weiter beschloss der Nationalrat eine Revision des Strafrechts, womit schwere Gewaltdelikte von Jugendlichen auch dann im Strafregister eingetragen werden sollen, wenn keine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde. Mit 115 zu 60 Stimmen abgelehnt hat der Rat einen Antrag der Kommissionsminderheit Hans Widmer (S, LU), der Armeeangehörige von der Pflicht zur Übernahme eines Grades und einer Funktion entbinden wollte. Mit 120 zu 38 Stimmen ebenfalls abgelehnt wurde die von der Minderheit Evi Allemann (S, BE) geforderte Streichung der Bestimmung, wonach der Anteil der Durchdiener in einem Jahrgang 15 Prozent nicht überschreiten darf. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesrevision mit 124 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte den beiden verbleibenden Differenzen diskussionslos zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 44 zu 0 und im Nationalrat mit 158 zu 2 Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:36