Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision
Details
- ID
- 20090067
- Title
- Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision
- Description
- Botschaft vom 26. August 2009 über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (Revision des CO2-Gesetzes und eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima")
- InitialSituation
- <p>Das bis Ende 2012 geltende CO2-Gesetz bildet die rechtliche Basis der nationalen Klimapolitik und verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung rechtzeitig Vorschläge für weitergehende Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu unterbreiten. Mit der Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 legt der Bundesrat einen Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes vor, der als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" Ziele und Massnahmen bis 2020 zur Eindämmung und Bewältigung des Klimawandels vorschlägt.</p><p>Die eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" verlangt eine Reduktion der landesweit emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerwärmung auf maximal 2° C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken. Der Bundesrat anerkennt den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf. Mit dem Vorschlag zur Revision des CO2-Gesetzes nimmt er das Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative auf und legt verbindliche Reduktionsziele bis 2020 fest. Er empfiehlt der Bundesversammlung die Volksinitiative zur Ablehnung, da die verfassungsrechtliche Verankerung eines Inland-Reduktionsziels von minus 30 Prozent zu wenig Flexibilität zulässt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat in beschränktem Umfang auch die Nutzung ausländischer Emissionszertifikate zulassen und damit die volkswirtschaftlichen Kosten senken. Dieser Ansatz ist integraler als die Volksinitiative: Neu fallen alle international geregelten Treibhausgasemissionen und Senkenleistungen sowie die Anpassung an die Klimaänderung in den Geltungsbereich des Gesetzes.</p><p>Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens um 20 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dafür sind folgende Massnahmen vorgesehen:</p><p>- Weiterführung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen von 36 CHF und der Möglichkeit zur Abgabebefreiung für Unternehmen sowie der Teilzweckbindung im Umfang von maximal 200 Millionen CHF pro Jahr zur Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich. Je nach Entwicklung der Ölpreise kann der Abgabesatz in zwei Stufen erhöht werden, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte;</p><p>- Beibehaltung der CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen als subsidiäres Instrument, das unter Berücksichtigung der Mineralölsteuer und der Treibstoffpreise eingeführt werden kann, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte;</p><p>- Verbindlicher CO2-Emissionszielwert für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen;</p><p>- Einführung der Pflicht für Hersteller und Importeure von fossilen Treibstoffen, mindestens einen Viertel der verursachten Treibstoffemissionen zu kompensieren;</p><p>- Weiterführung und Verbesserung des bestehenden Emissionshandelssystems (ETS) für energieintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Verknüpfung mit dem EG-System;</p><p>- Koordination der notwendigen Anpassungsmassnahmen an die nicht mehr zu verhindernde Klimaänderung durch den Bund;</p><p>- Verstärkung der Anstrengungen in der Bildung, Forschung und Entwicklung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimaänderung.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von minus 20 Prozent per 2020 im Vergleich zu 1990 erreicht wird. Im Wissen, dass für die Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgaskonzentration auf einem ungefährlichen Niveau höhere Reduktionsanstrengungen der Industrieländer notwendig sind, will der Bundesrat das Reduktionsziel je nach Verlauf der internationalen Verhandlungen auf bis zu minus 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 erhöhen. Er legt in der Botschaft die Strategie zur Einhaltung dieses höheren Ziels dar. </p><p>Die Schweiz mit ihrem Gebirgsökosystem ist klimaempfindlich und hat daher ein vitales Interesse an einer wirkungsvollen internationalen Klimapolitik. Die Verhinderung eines hohen Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur dürfte für die Schweiz zur Vermeidung von langfristigen Klimaschäden in Milliardenhöhe führen. </p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reduktionsmassnahmen bis zum Jahr 2020 sind moderat. Es ist mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlfahrtseinbussen zu rechnen. Zudem sind keine gravierenden strukturellen Effekte zu erwarten. Der Rückgang des BIP wird im Jahr 2020 auf minus 0,2 bis minus 0,4 Prozent geschätzt. Bei einer Erhöhung des Reduktionsziels auf bis zu 30 Prozent könnte der BIP-Rückgang zwischen minus 0,3 und minus 0,7 Prozent betragen. Während die untersten Einkommensschichten durch das Massnahmenpaket netto etwas besser gestellt werden, müssen mittlere und hohe Einkommensschichten mit geringen Wohlfahrtsverlusten rechnen. Hierbei nicht berücksichtigt sind die Sekundärnutzen: CO2-Reduktionsmassnahmen im Inland verringern gleichzeitig andere Schadstoffe sowie die Auslandabhängigkeit durch den Rückgang von fossilen Energieimporten. Sie können zudem Innovationsanreize auslösen. Der grösste Sekundärnutzen, der durch die verminderte Luftschadstoffbelastung entsteht, wird für das Jahr 2020 auf rund 0,04 bis 0,06 Prozent des BIP geschätzt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. August 2009 über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (Revision des CO2-Gesetzes und eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima")
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2010 1 01.06.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.03.2011 2 Diskussion 08.03.2011 2 Abweichung 13.09.2011 1 Abweichung 15.12.2011 2 Abweichung 20.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima"
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.06.2010 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis zum 29. August 2011, verlängert. 10.06.2010 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2011 verlängert. 01.06.2011 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2012 verlängert. 08.06.2011 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2012 verlängert. 28.02.2012 2 Zustimmung 16.03.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.03.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung 13.04.2012 0 Mit Erklärung vom 13. April 2012 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2012 5640).
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- Proceedings
- <p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats beantragte mit 17 zu 9 Stimmen, dem Volk die "Klima-Initiative" (Vorlage 2) zur Ablehnung zu empfehlen. Die verfassungsmässige Verankerung eines CO2-Reduktionszieles von 30 Prozent ging der Kommissionsmehrheit zu weit. Sie befürchtete Wettbewerbsnachteile, weil noch keine internationale Vereinbarung vorliege, welche auch die anderen Länder auf dieses Reduktionsziel verpflichten würde. Mit dem Bundesrat teilte die Mehrheit die Auffassung, dass die Reduktionsziele gezielter und auch wirksamer im CO2-Gesetz umzusetzen seien als mit einer Änderung der Bundesverfassung gemäss Volksinitiative.</p><p>Für die Kommissionsminderheit war die Umsetzung des Reduktionszieles nicht nur notwendig, sondern auch machbar. Ein Teil der Minderheit unterstützte die Klima-Initiative auch, weil die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag noch nicht beraten werden konnte und somit noch nicht feststand, ob sie auch genügend griffige Massnahmen zur CO2-Senkung bringen würde. </p><p>In der Frühjahrssession 2010 befasste sich der <b>Nationalrat</b> mit der Klima-Initiative. Den meisten Bürgerlichen ging das Ziel der Volksinitiative, die CO2-Emissionen allein im Inland bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 30 Prozent zu senken, zu weit. Unterstützt wurde die Initiative von der SP-Fraktion, den Grünen sowie von einer Minderheit der CEg-Fraktion.</p><p>Für die Grünen ist eine massive Reduktion der CO2-Emissionen umweltpolitisch nötig. Mit Hinweis auf die fatalen Folgen der Klimaerwärmung insbesondere in den Alpenregionen monierte Franziska Teuscher (G, BE), dass es viel billiger sei, heute schon vorzubeugen als morgen die Schäden zu reparieren. Rudolf Rechsteiner (S, BS) brachte als ökonomisches Argument vor, die Ablösung von Erdöl und Erdgas durch erneuerbare Energien sei die grösste Geschäftsgelegenheit seit der Erfindung der Dampfmaschine. Der Wandel der Energiesysteme lasse sich nicht länger aufhalten. Bei entsprechenden Anreizen sei die Vollversorgung durch erneuerbare Energien bis 2030 durchaus möglich. </p><p>Als Gegner der Initiative warnte Filippo Leutenegger (RL, ZH), die Schweiz müsste bei Annahme der Initiative die Brenn- und Treibstoffpreise massiv erhöhen, Rationierungen einführen und verbrauchsintensive Fahrzeuge verbieten. Die Folgen einer solchen Rosskur wären für die Schweiz kaum absehbar. Die RL-Fraktion stehe jedoch hinter der Erhöhung des Reduktionszieles gemäss Bundesrat von 10 auf 20 Prozent bis ins Jahr 2020, obwohl in Kopenhagen kein verbindliches Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 zustande gekommen sei. Die Initiative sei so überrissen, dass sie allein ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangen sollte. </p><p>Sep Cathomas (CEg, GR) sprach sich namens einer grossen Mehrheit der CEg-Fraktion gegen die Initiative aus. Eine wirtschaftlich verantwortbare CO2-Reduktion könne auch mit der bevorstehenden Revision des CO2-Gesetzes erreicht werden.</p><p>Eine grundsätzlich andere Haltung vertraten die Votanten der SVP-Fraktion. Es wurde bezweifelt, dass der Mensch überhaupt einen Einfluss auf die Erderwärmung hat. Namens der SVP-Fraktion mahnte Hans Killer (V, AG), man solle nicht in Hyperaktivität verfallen und wirtschaftlichen Schaden in Kauf nehmen. Der Anteil der Schweiz am globalen CO2-Ausstoss betrage bloss 0,1 Prozent, weshalb die Wirkung von Massnahmen begrenzt sei. Erst wenn alle Staaten der Welt in einem einvernehmlichen Vorgehen Ziele formulieren und gemeinsame Massnahmen beschliessen würden, solle die Schweiz auch mitmachen. Toni Brunner (V, SG) monierte, bei der "Klima-Initiative" handle es sich im wahrsten Sinne des Wortes um die "Abzocker-Initiative Nummer zwei". Unter dem Deckmantel des Klima- und Umweltschutzes werde hier Fiskalpolitik betrieben.</p><p>Der Nationalrat empfahl mit 107 zu 76 Stimmen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Alle Mitglieder der SVP- und der RL-Fraktion, zwei Drittel der CEg-Fraktion sowie 3 Mitglieder der BDP-Fraktion empfahlen Ablehnung. Für Annahme der Initiative votierten alle Grünen, die ganze SP-Fraktion sowie eine Minderheit der CEg-Fraktion. </p><p>In der Sommersession 2010 befasste sich der <b>Nationalrat</b> mit der Revision des CO2-Gesetzes (Vorlage 1) als indirekten Gegenvorschlag zur "Klima-Initiative". Es lagen mehr als 70 Minderheitsanträge vor. Bei fast allen Entscheiden folgte das Plenum - oft mit knappen Mehrheiten - den Vorschlägen seiner Kommissionsmehrheit.</p><p>Ein Minderheitsantrag auf Nichteintreten von Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion hatte keinen Erfolg. Eintreten wurde mit 102 zu 80 Stimmen beschlossen. Für die Minderheit enthielt die Vorlage zu viele Zwangsmassnahmen und -abgaben. Sie basiere auf Investitionsbesteuerung und unterminiere letztlich erfolgreiche freiwillige Massnahmen. Martin Bäumle (CEg, ZH) entgegnete namens der Mehrheit der UREK, das angestrebte Emissionssenkungsziel und die gesteigerte Energieeffizienz seien ökologisch und ökonomisch eine Chance für Wirtschaft und Gewerbe. Zahlreiche Unternehmen würden Massnahmen im Inland unterstützen, denn damit bleibe die Wertschöpfung in der Schweiz. Hans Killer (V, AG) stellte namens einer Minderheit - bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - einen Rückweisungsantrag. Der Bundesrat sollte dem Parlament erst wieder einen Gesetzesentwurf unterbreiten, wenn "die Staatengemeinschaft ein rechtsgültiges, verbindliches Abkommen mit klar definierten CO2-Reduktionszielen beschlossen hat". Dieser Antrag wurde mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt.</p><p>Ein erster Schwerpunkt der Diskussion betraf das Reduktionsziel(Art. 3). Der Nationalrat beschloss mit 90 zu 87 Stimmen, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 um 20 Prozent zu reduzieren. Damit folgte er dem Vorschlag des Bundesrates. Das Senkungsziel von 20 Prozent stimmt auch mit dem Klimaziel der EU überein. Minderheitsanträge von linker und grüner Seite, die Treibhausgasemissionen um 30 bzw. 40 Prozent zu reduzieren, hatten keinen Erfolg. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge von rechtsbürgerlicher Seite, die Reduktionsziele abzuschwächen. So wollten Kommissionsmitglieder der SVP-Fraktion das Senkungsziel auf 10 Prozent festlegen. </p><p>Die Massnahmen, um das Reduktionsziel von 20 Prozent zu erreichen, sollen gemäss Nationalrat vollumfänglich in der Schweiz ergriffen werden. Der Bundesrat hatte im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, die Hälfte der Reduktion durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland zu erreichen. </p><p>Das Plenum folgte seiner Kommissionsmehrheit auch beim Vorschlag, dem Bundesrat die Kompetenz für eine künftig weitergehende Verminderung der Treibhausgasemissionen zu erteilen (Art. 3 Abs. 1bis). Demnach kann er das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erhöhen, wobei diese zusätzliche Reduktion zu drei Vierteln durch Massnahmen im Ausland erfolgen darf.</p><p>Ein zweiter Schwerpunkt der Diskussion betraf als konkrete Massnahme das CO2-Senkungsziel für importierte Personenwagen (Art. 9). Dazu lagen mehrere Minderheitsanträge von bürgerlicher und links-grüner Ratsseite vor, welche jedoch keinen Erfolg hatten. Der Nationalrat beschloss mit 85 zu 81 Stimmen seiner Kommissionsmehrheit zu folgen und die CO2-Emissionen der neu in Verkehr gesetzten Autos bis Ende 2015 nur auf durchschnittlich 150 Gramm pro Kilometer zu senken. Der Bundesrat wollte deren Emissionen wie die EU auf durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer herabsetzen. (Im Jahr 2008 lagen die Emissionen von Neuwagen bei 175 Gramm). Er verstand dieses Senkungsziel auch als indirekten Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative der Grünen. Bürgerliche Stimmen monierten, die Topografie der Schweiz erfordere mehr Allradfahrzeuge als anderswo. Man dürfe nicht die Bergbevölkerung mit höheren Fahrzeugpreisen bestrafen, nur weil im steilen Gelände stärkere Motoren nötig seien als in Brüssel. Bundesrat Leuenberger kritisierte, es sei unglaubwürdig, einerseits das Klimaziel zu verschärfen und andererseits eine der wichtigsten konkreten Massnahmen zur Zielerreichung abzuschwächen. </p><p>Die CO2-Abgabe auf Brenn- und auf Treibstoffen stand als weiterer Schwerpunkt zur Diskussion. Der Nationalrat folgte dem Vorschlag seiner Kommissionsmehrheit und beschloss, die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen beizubehalten (Art. 26). Sie belastet die Tonne CO2 mit 36 Franken, was 9 Rappen pro Liter Heizöl entspricht. Gemäss Entscheid des Nationalrats kann der Bundesrat den Abgabesatz auf 60 Franken anheben, je nach Erreichung der Reduktionsziele. Für Abgabesätze, welche über 60 Franken je Tonne CO2 liegen, ist ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Der Maximalsatz liegt bei 120 Franken. Vom Ertrag werden pro Jahr 200 Millionen Franken weiterhin für die Subventionierung von energetischen Sanierungen bei Gebäuden verwendet (Art. 32). Neu können vom Gesamtertrag der CO2-Abgabe zusätzlich 25 Millionen jährlich für die Förderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase eingesetzt werden (Art. 32a). Der Rest des Ertrags fliesst pro Kopf oder Arbeitsplatz an Bevölkerung und Wirtschaft zurück (Art. 33).</p><p>Zur Höhe des Abgabesatzes pro Tonne CO2 aus fossilen Brennstoffen lagen verschiedene erfolglose Minderheitsanträge vor. Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, wollte den Abgabesatz je Tonne CO2 von 36 auf 12 Franken senken. Andererseits wollte eine grün-linke Minderheit 60 Franken pro Tonne. Der Bundesrat sollte zudem die Kompetenz erhalten, den Satz bis auf höchstens 180 Franken erhöhen zu können, wenn wesentliche Senkungsziele für CO2-Emissionen aus Brennstoffen in den nächsten Jahren nicht erreicht würden.</p><p>Gross war die Kontroverse um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe(Art. 27). Gemäss Gesetzesentwurf sollte der Bundesrat die Kompetenz erhalten, eine CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel zu erheben, wenn dies zur Erreichung des CO2-Senkungsziels (Art. 3) nötig wäre. Bundesrat Moritz Leuenberger wies darauf hin, dass der Treibstoffbereich neben dem Gebäudebereich einer der Hauptverursacher des CO2-Ausstosses sei. Man habe bisher bei der CO2-Senkung im Treibstoffbereich überhaupt keine Fortschritte erzielt. Im Gegenteil: trotz Verpflichtung im geltenden CO2-Gesetz, den CO2-Ausstoss in diesem Bereich um 8 Prozent zu reduzieren, habe er seit 1990 um 14 Prozent zugenommen. Der Nationalrat habe sich zu Beginn der aktuellen Gesetzesrevision ein Senkungsziel von 20 Prozent gesetzt, welche allein im Inland zu erreichen wären. Es wäre absolut unglaubwürdig und würde einen unauflösbaren Widerspruch schaffen, wenn der Nationalrat nun dem Bundesrat die Kompetenz absprechen würde, nötigenfalls eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen einführen zu können.</p><p>Das Plenum folgte dennoch dem Antrag der UREK-Mehrheit und lehnte es mit 108 zu 82 Stimmen ab, dem Bundesrat diese Möglichkeit offen zu halten. Die SVP- und die BDP-Fraktion votierten geschlossen, die RL-Fraktion mit 3 abweichenden Stimmen gegen eine mögliche CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Geteilter Ansicht war die CEg-Fraktion; 16 Mitglieder sagten Nein, 18 Ja. Linke und Grüne stimmten geschlossen zu. Mit diesem Beschluss, auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe ganz zu verzichten, ging der Nationalrat hinter das bestehende CO2-Gesetz zurück. Darin ist eine Abgabe auf fossile Treibstoffe vorgesehen, sollte ein gesetztes Teilziel der Emissionssenkung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden können. </p><p>Neu nahm der Nationalrat jedoch auf Vorschlag des Bundesrates eine Regelung für die Teilkompensation von CO2-Emissionen aus Treibstoffen an (Art. 23). Importeure müssen demnach einen Teil dieser Emissionen durch Klimaschutzmassnahmen im In- und Ausland kompensieren. Dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit folgend, gab die Grosse Kammer dem Bundesrat die Kompetenz, den Kompensationssatz je nach Notwendigkeit zur Erreichung des Reduktionszieles auf minimal 5 und maximal 40 Prozent festlegen zu können. Eine Minderheit bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion wollte von dieser Kompensationspflicht nichts wissen, unterlag aber mit 81 zu 99 Stimmen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 108 zu 78 Stimmen an. Dagegen votierten alle Mitglieder der SVP-Fraktion (bei 2 Enthaltungen), knapp zwei Drittel der RL-Fraktion sowie einige Mitglieder der CEg-Fraktion.</p><p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Frühjahrssession 2011 mit der Vorlage. Schwerpunktmässig ging es dabei um folgende Entscheide:</p><p>Beim Reduktionszielschloss er sich mit 26 zu 16 Stimmen auf Antrag einer Kommissionsminderheit Verena Diener Lenz (CEg, ZH), Robert Cramer (G, GE), Anita Fetz (S, BS), Claude Janiak (S, BL) dem Nationalrat an. Demnach sind die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um gesamthaft 20 Prozent durch Massnahmen im Inland zu reduzieren (Art. 3 Abs. 1). Dem Antrag dieser Minderheit und damit dem Nationalrat folgend ermächtigte der Ständerat den Bundesrat mit 22 zu 17 Stimmen, später das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erhöhen zu können (Art. 3 Abs. 1bis). 75 Prozent dieser zusätzlichen Emissionsreduktion dürfen dann auf Massnahmen im Ausland basieren. </p><p>Dem Bundesrat folgend beschloss die Kleine Kammer, dass im Ausland erzielte Verminderungen der Treibhausgasemissionen bei der Berechnung der Gesamtbilanz angemessen zu berücksichtigen sind (Art. 5). Der Nationalrat hatte diese Bestimmung aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Der Ständerat verlangte vom Bundesrat für anrechenbare Emissionsverminderungen im Ausland neu auch klare Qualitätsanforderungen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zur Offroader-Initiative und der entsprechenden Änderung des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag (siehe Geschäft 10.017) legte der Ständerat bereits fest, dass die CO2-Emissionen von Personenwagen, welche erstmals in Verkehr gesetzt werden, bis 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern sind (Art. 9). Die Mittel und Sanktionen, um dieses Ziel zu erreichen, wurden bei der Behandlung des Gegenvorschlags zur Offroader-Initiative ebenfalls bestimmt. (Die Debatte dazu fand unmittelbar vor Behandlung des vorliegenden Geschäfts statt.) Der Nationalrat wollte die CO2-Emissionen im Rahmen des Gegenvorschlags zur Klimainitiative in der Sommersession 2010 nur auf durchschnittlich 150 Gramm CO2 pro Kilometer vermindern. </p><p>Bei den Massnahmenzur Erreichung der Senkungsziele fasste der Ständerat unter anderem folgende Entscheide: Er beschloss, die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, welche ab 2010 auf 36 Franken pro Tonne erhöht worden war, beizubehalten (Art. 26). Einem Antrag von Hans Hess (RL, OW) folgend gab er dem Bundesrat die Kompetenz, den Abgabesatz auf maximal 120 Franken pro Tonne CO2 zu erhöhen, falls die Emissionssenkungsziele für Brennstoffe in den festgelegten Fristen nicht erreicht werden. Eine Kommissionsminderheit Robert Cramer (G, GE), Alain Berset (S, FR), Verena Diener Lenz (CEg) wollte ohne Erfolg den Abgabesatz gleich auf 90 Franken anheben und eine schrittweise Erhöhung bis auf 180 Franken pro Tonne CO2 ermöglichen.</p><p>Eine gewichtige Differenz zum Nationalrat schuf der Ständerat bei der CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe. Er folgte mit 21 zu 16 Stimmen einer Kommissionsminderheit und dem Vorschlag des Bundesrates, eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu erheben, soweit diese zur Erreichung des Reduktionszieles notwendig ist (Art. 27). Der Abgabesatz beträgt höchstens 120 Franken pro Tonne CO2. Der Nationalrat hatte die CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe zuvor ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. </p><p>Der Ständerat beschloss bei der Mittelverwendung aus dem Ertrag der CO2-Abgabe, die bisherigen Subventionen für die energetische Sanierung von Altbauten von 200 auf maximal 300 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen (Art. 32). </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. </p><p>Da die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Klima-Initiative sich in der Sommersession 2011 noch in der Differenzbereinigung befand, beschlossen beide Räte, die Behandlungsfrist für die Initiative bis zum 29. August 2012 zu verlängern.</p><p>Die Revision des CO2-Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Klima-Initiative ging mit etlichen Differenzen zurück an den Nationalrat. Deshalb beschlossen beide Räte, die Behandlungsfrist für die Initiative bis zum 29. August 2012 zu verlängern.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich in der Herbstsession 2011, der letzten Session vor den Wahlen 2011, mit den Differenzen zum Ständerat. </p><p>Dem Ständerat folgend gab der Nationalrat dem Bundesrat ohne Diskussion die Kompetenz, im Ausland erzielte Verminderungen der Treibhausgase bei der Berechnung der Emissionen nach dem vorliegenden Gesetz angemessen berücksichtigen zu können (Art. 5). Bei der ersten Beratung hatte er dies noch abgelehnt. Er nahm auch die neu vom Ständerat eingefügte Bestimmungen über Qualitätsanforderungen für Emissionsverminderungen im Ausland an (Art. 5a).</p><p>Grössere Diskussionen gab es unter anderem bei den folgenden Differenzen:</p><p>Bei den Bestimmungen zur Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken wich der Nationalrat von den Entscheiden des Ständerats ab. Der Ständerat verlangte, dass 70 Prozent des CO2-Ausstosses im Inland erfolgen müssen (Art. 19 Abs. 2). Der Nationalrat senkte auf Antrag einer SVP/RL-Minderheit diesen Anteil mit 94 zu 92 Stimmen auf 50 Prozent. Ergänzend hielt die Grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit neu im Entwurf fest, dass der Bundesrat bei fossil-thermischen Kraftwerken die Auslandskompensation auf 80 Prozent erhöhen kann, falls Kernkraftwerke vor 2020 vom Netz genommen werden müssen und dadurch die Versorgungssicherheit gefährdet wird.</p><p>Bei den Bestimmungen, dass die Importeure von Treibstoffen einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren müssen (Art. 23) hatte Ruedi Lustenberger (CEg, LU) mit einem Einzelantrag Erfolg. Der von der Erdölbranche eingeführte Klimarappen (bisher 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel) wird demnach neu im Gesetz auf maximal 5 Rappen pro Liter festgelegt. Zwei gleich lautende Einzelanträge von Roland Borer (V, SO) und Doris Fiala (RL, ZH), welche die Kompensationspflicht bei Treibstoffen ganz streichen wollten, hatten keinen Erfolg.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene CO2-Abgabe auf Treibstoffen (Art. 27) war vom Nationalrat bei der ersten Beratung der Vorlage aus dem Entwurf gestrichen worden. Der Ständerat hatte seinerseits beschlossen, daran festzuhalten. Im Nationalrat lagen nun drei Anträge von Kommissionsminderheiten vor (bestehend aus Mitgliedern der CEg- der grünen und der SP-Fraktion). Sie wollten ursprünglich mit Bundesrat und Ständerat an der CO2-Abgabe auf Treibstoffen festhalten, zogen aber ihre Minderheitsanträge zurück, um nicht die gesamte Vorlage zu gefährden. Die Sprecher der Minderheiten hielten unter anderem fest, dass sich die Klimaziele mit den vorgesehenen Massnahmen auch ohne Treibstoffabgabe erreichen liessen. Für die Minderheit I monierte Beat Jans (S, BS), es gäbe offenbar Wirtschaftsverbände, die Fraktionsmitgliedern der SVP und der FDP-Liberalen nahelegen würden, der Treibstoffabgabe zum Durchbruch zu verhelfen, um nachher die ganze Vorlage als überladenes Fuder besser bekämpfen zu können. Um einen Scherbenhaufen einem allfälligen Referendum zu verhindern, müsse die Streichung der Treibstoffabgabe akzeptiert werden. Beat Jans zog den Antrag der Minderheit I, die CO2-Abgabe auf Treibstoffen ins Gesetz zu schreiben, zurück. Dasselbe taten Franziska Teuscher (G, BE) für die Minderheit II und Sep Cathomas (CEg, GR) für die Minderheit III.</p><p>Eine weitere Diskussion führte der Nationalrat über die Verwendung der Erträge aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Art. 32 Abs. 1). Der Ständerat hatte die Teilzweckbindung der Erträge für energetische Gebäudesanierungen von 200 auf maximal 300 Millionen Franken erhöht. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Plenum, diese Erhöhung anzunehmen. Ein Minderheitsantrag von Seiten der SVP- und der RL-Fraktion wollte an den 200 Millionen für die Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden festhalten. Ursprünglich sei bei Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen der Bevölkerung Kostenneutralität versprochen worden, hielt Hans Rutschmann (V, ZH) namens der Minderheit fest. Dieses Versprechen sei schon mit Verwendung der 200 Millionen Franken für Gebäudesanierungen gebrochen worden. Nun werde die Umwandlung einer kostenneutralen Lenkungsabgabe zu einer zusätzlichen Steuer nochmals um 100 Millionen aufgestockt. Die Erhöhung auf den Betrag von maximal 300 Millionen Franken wurde vom Plenum jedoch mit 99 zu 79 Stimmen angenommen. Dagegen stimmte die geschlossene SVP-Fraktion sowie mit einer Abweichung auch die RL-Fraktion.</p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Pankraz Freitag (RL, GL) Rückweisung an den Bundesrat. Die klimapolitischen Rahmenbedingungen hätten sich mit den Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie sowie mit den schwachen Ergebnissen der UNO-Klimakonferenz in Südafrika wesentlich verändert. Deshalb solle der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten, welche den veränderten Bedingungen Rechnung trage und die Interessen der Schweizer Industrie stärker berücksichtige. Der Rückweisungsantrag wurde mit 30 zu 8 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei zwei Differenzen folgte der Ständerat dem Nationalrat. Für neue Gaskraftwerke verlangte er ursprünglich, dass 70 Prozent des daraus resultierenden CO2-Ausstosses im Inland kompensiert werden müssen. Nun schloss er sich dem Nationalrat an, welcher nur eine hälftige Kompensation im Inland verlangte.</p><p>Dem Nationalrat folgend strich er die CO2-Abgabe auf fossilen Treibstoffen aus dem Entwurf. Sie hätte wirksam werden sollen, falls mit den anderen vorgesehenen Massnahmen die angestrebten Reduktionsziele nicht erreicht worden wären.</p><p>Bei einer letzten Differenz schloss sich der <b>Nationalrat </b>dem Ständerat an. Autoimporteure, deren Fahrzeugflotte ab 2015 durchschnittlich mehr als 130 g CO2 pro Kilometer ausstösst, müssen eine Busse bezahlen. Die Frage war noch offen, wie diese Bussengelder verwendet werden sollen. Der Bundesrat wollte die Erträge an die Bevölkerung verteilen. Dem Ständerat folgend entschied nun auch der Nationalrat, dass diese Gelder in den Infrastrukturfonds fliessen sollen.</p><p>Der Ständerat hatte in der Frühlingssession 2012 schliesslich noch über die Initiative zu entscheiden. Wie der Nationalrat empfahl auch er Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</p><p></p><p>In der Schlussabstimmung vom 23.12.2011 wurde das geänderte CO2-Gesetz (Vorlage 1) im Nationalrat mit 130 zu 61 Stimmen angenommen. Fast alle Mitglieder der SVP-Fraktion sowie ein Drittel der Freisinnig-Liberalen lehnten die Vorlage ab. Der Ständerat nahm sie mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der Ständerat hatte in der Frühlingssession 2012 schliesslich noch über die Initiative zu entscheiden. Wie der Nationalrat empfahl auch er Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</p><p></p><p>Der Nationalrat nahm in der Schlussabstimmung vom 16.03.2012 den Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" (Vorlage 2) mit 122 zu 73 Stimmen an und empfahl damit Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Alle Fraktionsmitglieder der SP, der Grünen und der Grünliberalen sowie zwei Bürgerliche lehnten den Bundesbeschluss ab, da sie die initiative unterstützen. Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss mit 24 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Gegen das CO2-Gesetz als indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" wurde kein Referendum ergriffen. </p><p>Mit Erklärung vom 28. März 2012 gab das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 29. Februar 2008 "Für ein gesundes Klima" (BBl 2008 2579) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen wird.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:37