Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung
Details
- ID
- 20090068
- Title
- Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung
- Description
- Botschaft vom 2. September 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einrichtung eines Familienzulagenregisters)
- InitialSituation
- <p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters zur Genehmigung.</p><p>Seit dem 1. Januar 2009 sind das FamZG und die Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) in Kraft. Die Einrichtung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters für Familienzulagen (Familienzulagenregister) wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 und am 3. Oktober 2007 mit zwei Motionen (07.3618 Schiesser und 07.3619 [Zeller]-Engelberger) gefordert. Nur mit einem Familienzulagenregister könne einem allfälligen Missbrauch im Sinne von Mehrfachbezügen von Familienzulagen wirkungsvoll begegnet werden. In der zur vorgeschlagenen Änderung des FamZG durchgeführten Anhörung wurde die Einrichtung des Familienzulagenregisters wiederum ausdrücklich begrüsst. Die Änderung des FamZG umfasst folgende Elemente:</p><p>Die Zentrale Ausgleichsstelle soll das Familienzulagenregister führen. Im Familienzulagenregister sollen sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird, mit ihrer AHV-Versichertennummer erfasst werden. Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind, haben die für die Führung des Familienzulagenregisters notwendigen Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle zu melden. </p><p>Der Bundesrat bestimmt die zugangsberechtigten Stellen, wobei ausschliesslich die Durchführungsstellen vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben werden. Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sollen dagegen unter Angabe der AHV-Versichertennummer sowie des Geburtsdatums des Kindes öffentlich zugänglich sein. Die Kosten für den Aufbau des Registers trägt der Bund, die Betriebskosten sollen von den Durchführungsstellen finanziert werden. Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen erlassen. Die Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters ist auf den 1. Januar 2011 geplant. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. September 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einrichtung eines Familienzulagenregisters)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.06.2010 2 Abweichung 14.06.2010 1 Abweichung 15.06.2010 2 Zustimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der Sprecher der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) Marcel Scherer (V, ZG) legte vor dem <b>Nationalrat</b> die Gründe für die Schaffung eines zentralen Familienzulagenregisters dar. Der Aufbau eines Solchen sei nötig, um nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen das Risiko von Mehrfachbezügen von Kinderzulagen auszuräumen. Der französischsprachige Kommissionssprecher Ignazio Cassis (RL, TI) bezifferte die Kosten für den Aufbau auf 3,8 Millionen Franken und die jährlichen Betriebskosten auf 1,7 Millionen Franken und wies auf den Kommissionsbeschluss hin, wonach die Betriebskosten - anders als vom Bundesrat vorgeschlagen - nicht durch die dezentralen Ausgleichsstellen, sondern durch den Bund finanziert werden sollen. </p><p>In der Eintretensdebatte anerkannten alle Fraktionssprecherinnen und -sprecher den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Thérèse Meyer-Kaelin (CEg, FR) wies darauf hin, dass der Aufbau eines zentralen Registers das einzige wirksame Mittel zur Verhinderung von Mehrfachbezügen sei. Katharina Prelicz-Huber (G, ZH) erinnerte daran, dass durch eine solche Massnahme bei einer hypothetischen Missbrauchsquote von 1 Prozent bereits Einsparungen von 50 Millionen Franken erzielt werden könnten. Stéphane Rossini (S, VS) schliesslich begrüsste die Zentralisierung des Zulagenregisters, weil erst dadurch ein Gesamtüberblick und letztlich auch ein effizienter Mitteleinsatz möglich werde. Der Nationalrat trat auf die Vorlage ein, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre. </p><p>In der Detailberatung beugte sich der Rat vorerst über den Zweckartikel. Auf Antrag seiner Kommission und ohne Gegenantrag ergänzte er diesen so, dass das Familienzulagenregister auch Transparenz über bezogene Familienzulagen herstellen soll (Art. 21a Abs. abis), sowie dass Bund und Kantone als Anlaufstelle dienen und die für statistische Erhebungen benötigten Daten liefern soll (Art. 21 a Abs. c). Auf Antrag von Lieni Füglistaller (V, AG) beschloss der Rat mit 103 zu 74 Stimmen weiter, die vorgesehene Meldepflicht der Familienausgleichs-, Arbeitslosen- und AHV-Ausgleichskassen um die Auszahlungsstellen von Kinderrenten im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der Unfallversicherung zu erweitern (Art. 21c Bst. e). Erfolglos hatten Bundesrat Didier Burkhalter und verschiedene Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung systemfremd sei, da die kumulative Ausrichtung von Familienzulagen und Kinderrenten gesetzlich durchaus möglich sei und diese Frage deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zu den entsprechenden Sozialversicherungen geklärt werden müsste. Bezüglich der Finanzierung des Zulagenregisters beschloss der Rat, dass diese durch den Bund zu tragen ist (Art. 21d Abs. 1). Der Antrag einer Kommissionsminderheit Stéphane Rossini (S, VS), die verlangte, dass die Finanzierung dezentral durch die angesprochenen Ausgleichsstellen erfolgen müsse, wurde mit 113 zu 61 Stimmen abgelehnt. Vergebens hatten der Sozialminister und die Ratslinke darauf verwiesen, dass eine Finanzierung durch den Bund eigentlich systemfremd sei, zumal alle anderen Sozialwerke die Betriebskosten ihrer Register auch selbst tragen würden. Schliesslich stimmte der Nationalrat mit 167 zu 4 Stimmen einem Einzelantrag von Thérèse Meyer-Kaelin (CEg, FR) zur Änderung des Parlamentsressourcengesetzes zu, wonach künftig Ratsmitglieder Familienzulagen im gleichen Umfang erhalten wie das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung. Weitere Familienzulagen, die das Ratsmitglied oder der andere Elternteil aus einer anderen Tätigkeit erhalten, werden angerechnet (Ziff. Ia). In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Vorlage einstimmig mit 172 Stimmen zu. </p><p></p><p>Nach der Vorstellung der Vorlage durch die Kommissionssprecherin Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) und dem Verweis von Bundesrat Didier Burkhalter auf das beträchtliche Sparpotential trat auch der <b>Ständerat</b> ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. In der Detailberatung schuf er jedoch einige Differenzen zum Erstrat. Während er der Anpassung des Zweckartikels zustimmte, strich er die Erweiterung der Meldepflicht auf die Auszahlungsstellen von Kinderrenten aus gesetzessystematischen Gründen und ohne Gegenantrag wieder aus dem Entwurf (Art. 21c Bst. e). Eine zweite wichtige Differenz schuf der Ständerat bei der Finanzierung des Registers, die durch die Ausgleichsstellen erfolgen sollte, gemäss Antrag der Kommission und wie dies der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte (Art. 21d Abs. 1). Ein Einzelantrag von Paul Niederberger (CEg, NW), der die Finanzierung als Bundesaufgabe zu verankern beabsichtigte, wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage einstimmig mit 39 Stimmen an.</p><p>In der Differenzbereinigung des <b>Nationalrates</b> betonte der Kommissionssprecher Marcel Scherer (V, ZG) nochmals, dass das zentrale Register vom Bund gewollt und deshalb auch durch den Bund zu finanzieren sei. Wenn es nur einen zentralen Zahler gebe, werde das System wesentlich vereinfacht; zudem würden die Daten für statistische Zwecke und somit für öffentliche Interessen genutzt. Wie bereits in der Erstberatung wollte eine Kommissionsminderheit Stéphane Rossini (S, VS) die Finanzierung - wie vom Bundesrat beantragt und von Ständerat beschlossen - als Aufgabe der Ausgleichsstellen verankern. Mit 110 zu 59 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Antrag seiner Kommission und hielt an seinem ursprünglichen Beschluss fest (Art. 21d Abs. 1). Dagegen verzichtete er auf die Erweiterung der Meldepflicht auf die Auszahlungsstellen von Kinderrenten und lehnte den Antrag einer entsprechenden Kommissionsminderheit Bortoluzzi (V, ZH), der am ursprünglichen Ratsbeschluss festhalten wollte, mit 116 zu 55 Stimmen ab.</p><p>Bei der Bereinigung der letzten verbleibenden Differenz durch den <b>Ständerat</b> bezeichnete der Kommissionssprecher Alex Kuprecht (V, SZ) die zentrale Finanzierung zwar als Systemfehler und wies auf die Gefahr eines Präjudizes für die Finanzierung künftiger oder anderer Register hin. Weil aber wegen des vorgesehenen Inkrafttretens der Gesetzesänderung per Anfang 2011 die Bereinigung der Vorlage nicht aufgeschoben werden solle, beantrage die Kommission, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Schliesslich schloss sich der Ständerat bei der letzten verbleibenden Differenz dem Nationalrat an, ohne dass ein anders lautender Antrag gestellt worden wäre. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 134 zu 51 und im Ständerat mit 41 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:37