Bekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Serbien
Details
- ID
- 20090070
- Title
- Bekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Serbien
- Description
- Botschaft vom 2. September 2009 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- InitialSituation
- <p>Das Abkommen mit Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung ergänzt das bilaterale Vertragsnetz, das die Schweiz im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung mittels analoger Abkommen mit anderen Staaten Ost- und Südosteuropas geknüpft hat. Es ist wichtig für die innere Sicherheit der Schweiz und kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden.</p><p>Ausgangslage</p><p>Kriminalitätsphänomene, wie beispielsweise Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel oder kriminelle Organisationen, treten typischerweise transnational auf. Die Bekämpfung solcher Phänomene darf deshalb nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz in den vergangenen Jahren ihre internationale Polizeikooperation auf allen Ebenen ausgebaut. </p><p>Auf globaler Ebene wurde eine weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit Interpol vorgenommen. Im regional-europäischen Bereich hat die Umsetzung der Schengen-Assoziierungsabkommen die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) seit dem 12. Dezember 2008 auf ein neues Niveau gehoben. Mit Europol konnte zudem auf der Basis eines Briefwechsels vom 7. März 2006 und vom 22. November 2007 die Zusammenarbeit auf alle Europol-Deliktsbereiche ausgeweitet werden. Im bilateralen Bereich hat die Schweiz in den vergangenen Jahren Kooperationsabkommen mit verschiedenen Staaten ausgehandelt, die für die Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz von besonderer Bedeutung sind. Das vorliegende Abkommen mit Serbien ergänzt das Vertragsnetz, das die Schweiz in Südosteuropa in den vergangenen Jahren aufgebaut hat.</p><p>Das Übereinkommen wurde im Rahmen eines einzigen Treffens im Herbst 2008 ausgehandelt und paraphiert. Es wurde am 6. März 2009 vom Bundesrat genehmigt und von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 30. Juni 2009 in Belgrad unterzeichnet.</p><p>Inhalt des Abkommens</p><p>Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Polizeibehörden im Bereich des Informationsaustauschs, der Koordination operativer Einsätze, der Einsetzung von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie bei der Aus- und Weiterbildung. Dabei wird der Wahrung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards grosse Bedeutung beigemessen. Das Abkommen soll in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Explizit ausgeschlossen ist eine Zusammenarbeit im Falle von politischen, militärischen und fiskalischen Delikten. Das Abkommen greift in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz und Polizeibehörden nicht ein. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet. Das Abkommen kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. September 2009 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Beide Räten stimmten dem Abkommen einstimmig und diskussionslos zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 184 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p>
- Updated
- 14.11.2025 07:20