EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme bis 2013. Beteiligung der Schweiz

Details

ID
20090071
Title
EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme bis 2013. Beteiligung der Schweiz
Description
Botschaft vom 2. September 2009 über die Beteiligung der Schweiz an den EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen bis 2013
InitialSituation
<p>Die Europäische Union führt zwischen 2007 und 2013 umfassende Programme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend durch. Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament, das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen "Lebenslanges Lernen" und "Jugend in Aktion" zu genehmigen und den für die Teilnahme nötigen Verpflichtungskredit zu bewilligen.</p><p>Das Abkommen, das mit der Botschaft zur Genehmigung vorgelegt wird, setzt die 2003 im Rahmen der Bilateralen II abgegebene gegenseitige Absichtserklärung zur Assoziation der Schweiz an die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme der EU um. Ein Abkommen konnte zu dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, da seitens der EU der Einstieg in laufende Programme nicht möglich war. Die Schweiz ging daher weiterhin nur projektweise Partnerschaften ein. Eine offizielle schweizerische Beteiligung wurde von der EU auf Beginn einer neuen Serie von Programmen in Aussicht gestellt. Diese nun laufende Programmgeneration begann 2007 und dauert bis 2013. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wurden im Frühling 2008 aufgenommen und mit der Paraphierung des Vertrages im August 2009 abgeschlossen. Die offizielle Teilnahme kann nach erfolgter Einrichtung einer nationalen Agentur zur Umsetzung des Programms 2011 beginnen. Mit der offiziellen Teilnahme am Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen und "Jugend in Aktion" der EU können Schweizer Schülerinnen und Schüler, Jugendliche in einer Berufsausbildung, Studierende und Dozierende, Personen in Weiterbildung sowie Jugendliche und Fachpersonen, die im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit tätig sind, gleichberechtigt und aktiv an allen Programmaktionen teilnehmen, Projekte einbringen und sich um Stipendien und weitere Beiträge bewerben.</p><p>Die offizielle Teilnahme wird dazu beitragen, die aktive Rolle der Schweiz im europäischen Bildungsraum auszubauen und den angemessenen bildungspolitischen und volkswirtschaftlichen Nutzen aus dem Wissenstransfer sowie aus der Mitarbeit in den besten europäischen Kooperationsnetzen zu ziehen. Gegenüber der aktuellen indirekten Teilnahme, die lediglich den Anschluss an einzelne, von der EU und assoziierten Staaten bereits vordefinierte Projekte erlaubt, bringt eine offizielle Teilnahme verschiedene Vorteile mit sich: Dazu gehören die Mitsprache bei strategischen Entscheiden der Programmumsetzung, die Lancierung und Leitung von Projekten sowie der Zugang zu einschlägigen Informationen. Die Schweiz kann somit ihre Erfahrungen und Interessen in den einzelnen Programmausschüssen und Projektgremien direkt einbringen, womit eine kontinuierliche Zusammenarbeit gewährleistet ist. Durch den Abschluss eines Vertrages wird der schweizerischen Teilnahme an den Programmen zudem Rechtssicherheit verliehen. Mit der Schaffung einer nationalen Agentur werden den Schweizer Partnern Beratung und Unterstützung im Hinblick auf ihre Projektbeteiligungen geboten. Damit steht für Schweizer Projektteilnehmer neu eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. </p><p>Die schweizerische "ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit" - eine von den Kantonen getragene Institution - hat bereits 2007 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag zur Erfüllung dieser Aufgabe erhalten. Das Abkommen zur Teilnahme am Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen und am Programm "Jugend in Aktion" wurde mit der Europäischen Kommission ausgehandelt. Es orientiert sich an den Abkommen der EU mit anderen an die Programme assoziierten Staaten. Die Kompetenz für den Abschluss des Abkommens durch den Bundesrat ist durch das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (SR 414.51) im Rahmen der bewilligten Kredite gegeben. Da das Abkommen Verpflichtungen bis 2013 vorsieht und somit über den Rahmen der bis 2011 bewilligten Kredite hinausgeht, wird das Abkommen mit der Botschaft dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.</p><p>Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten zudem die Genehmigung des Verpflichtungskredits von 110,7 Millionen Franken für die Teilnahme an den Programmen in den Jahren 2011-2013; davon sollen 33,2 Millionen Franken für die Finanzierung des Aufbaus und Betriebs der nationalen Agentur, welche bereits 2010 aufgebaut werden muss, sowie für Begleitmassnahmen zur Unterstützung der Teilnahmen verwendet werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. September 2009 über die Beteiligung der Schweiz an den EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen bis 2013
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU in den Jahren 2011-2013
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2010 2 Zustimmung
    07.04.2010 1
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm "Jugend in Aktion" und am EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2009 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2010 2 Zustimmung
    19.03.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Gegen dieses Geschäft opponierte im <b>Nationalrat</b> nur die SVP-Fraktion. Eine Minderheit Theophil Pfister (V, SG) beantragte Nichteintreten und Lieni Füglistaller (V, AG) die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag in einem Bericht die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen. Theophil Pfister begründete seinen Antrag damit, dass kein Bedarf bestehe, Kosten und Nutzen im Missverhältnis seien, wenig Transparenz, kein Platz im Bundesbudget und unmögliche Finanzierungsbedingungen vorliegen würden. Lieni Füglistaller wollte mit seinem Rückweisungsantrag den Bundesrat in seinen Bemühungen bezüglich Aufgabenprüfung und -verzichtsplanung unterstützen. Für die Sprecher der Kommissionsmehrheit war die Teilnahme an diesen Programmen ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Positionierung als Bildungsstandort der Schweiz. Mit der Vollteilnahme könne die Schweiz über die konkreten Inhalte der Programme mitbestimmen. Die Redner der anderen Fraktionen bezeichneten die EU-Bildungsprogramme als grossen Erfolg. Diese würden jährlich Tausenden von Jugendlichen ermöglichen, in einem europäischen Land Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Mit 123 zu 50 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 121 zu 50 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag Füglistaller abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurden beide Vorlagen mit 122 zu 48 Stimmen respektiv 120 zu 48 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten nicht bestritten und der Rat stimmte beiden Vorlagen einstimmig zu.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 132 zu 56 (56 Stimmen der SVP-Fraktion) und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:48

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