Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Golfkooperationsrats. Genehmigung
Details
- ID
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20090072
- Title
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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Golfkooperationsrats. Genehmigung
- Description
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Botschaft vom 11. September 2009 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Kooperationsrates der arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Staaten
- InitialSituation
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<p>Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am 22. Juni 2009 in Hamar (Norwegen) ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (Gulf Cooperation Council - GCC: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) unterzeichnet. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Dienstleistungshandel, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen geregelt, die von den einzelnen EFTA-Staaten mit dem GCC individuell abgeschlossen wurden.</p><p>Das Freihandelsabkommen verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die schweizerischen Waren- und Dienstleistungsexporte in den GCC. Mit Inkrafttreten des Abkommens fallen die Zölle für Exporte von Industrieerzeugnissen in den GCC für mehr als 90 Prozent der Tariflinien weg. Die Zölle für weitere 6 Prozent der Tariflinien werden fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens beseitigt. Für den Dienstleistungshandel haben die Vertragsparteien die Marktzugangsverpflichtungen über das WTO-Niveau hinaus verbessert. Für den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten haben sich die Vertragsparteien auf Verpflichtungen geeinigt, die analog zu jenen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind, bei dem die GCC-Staaten im Gegensatz zur Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten nicht Vertragsparteien sind. In Bezug auf den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum bestätigt das Abkommen das WTO-Schutzniveau und enthält eine Verhandlungsklausel. Bezüglich Investitionen ausserhalb des Dienstleistungssektors haben die Vertragsparteien ebenfalls spätere Verhandlungen über den Marktzugang ("pre-establishment") vereinbart. Der Schutz getätigter Investitionen ("post-establishment") bleibt weiterhin durch die bestehenden bilateralen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Schweiz und den verschiedenen GCC-Staaten gewährleistet.</p><p>Das neue Abkommen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure der Schweiz und der anderen EFTA-Staaten auf den Märkten der GCC-Staaten verbessern und soll Diskriminierungen gegenüber ausländischen Konkurrenten mit bestehenden oder künftigen Präferenzabkommen mit dem GCC vermeiden. Der GCC-Raum ist für die Schweiz ein wichtiger Exportmarkt mit erheblichem Wachstumspotenzial, welches die Schweizer Wirtschaft dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt wird nutzen können. 2008 beliefen sich die Schweizer Exporte in die GCC-Staaten auf 5,9 Milliarden Franken, während die Importe mehr als 970 Millionen Franken betrugen. Gemessen am Handelsvolumen wird der GCC nach der Europäischen Union und Japan der drittgrösste Freihandelspartner der Schweiz sein. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 11. September 2009 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Kooperationsrates der arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Staaten
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 03.12.2009 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 02.03.2010 |
2 |
Zustimmung |
| 07.04.2010 |
1 |
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- Proceedings
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<p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Von der sozialdemokratischen Fraktion und von den Grünen wurde aber bemängelt, dass bei den Freihandelsabkommen die Handelspolitik nicht mit der Menschenrechtspolitik abgestimmt wurde. Die Schweiz sollte beim Abschluss von Verträgen auf die sozialen, ökologischen und die menschenrechtlichen Verhältnisse Rücksicht nehmen. Bundesrätin Doris Leuthard entgegnete, dass die Aussenwirtschaftspolitik sehr wohl mit der Aussenpolitik gekoppelt sei. Die Schweiz führe mit vielen Staaten einen Menschrechtsdialog und verhandle über Umweltstandards. Dies geschehe immer parallel zu den Verhandlungen über Freihandelsabkommen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 97 zu 1 Stimme angenommen, Sozialdemokraten und Grüne enthielten sich der Stimme.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem Freihandelsabkommen einstimmig zu.</p>
- Updated
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08.04.2025 23:43
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