Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schutz personenbezogener Daten

Details

ID
20090073
Title
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schutz personenbezogener Daten
Description
Botschaft vom 11. September 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/Jl vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
InitialSituation
<p>Am 27. November 2008 verabschiedete der Rat der Europäischen Union den Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (nachstehend Rahmenbeschluss). Dieser Rechtsakt stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Er wurde der Schweiz am 15. Dezember 2008 notifiziert. Am 14. Januar 2009 hat der Bundesrat die Übernahme des Rahmenbeschlusses genehmigt, unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. </p><p>Der Rahmenbeschluss regelt den Schutz der Daten, die im Rahmen der durch Schengen begründeten polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bearbeitet werden. Er hat einen begrenzten Geltungsbereich. Er ist nur auf die Datenbekanntgabe im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit anwendbar. Den Schengen-Staaten steht es aber frei, ihn gleichwohl auf nationale Datenbearbeitungen anzuwenden. </p><p>Der Rahmenbeschluss entspricht den Grundsätzen des Übereinkommens 108 des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und sieht gewisse spezifische Regeln für die Datenbekanntgabe vor.</p><p>Der Entwurf setzt den Rahmenbeschluss um, soweit unsere Gesetzgebung dessen Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Dies betrifft die Aufbewahrung von Personendaten im Interesse der betroffenen Person, die Voraussetzungen für die Übermittlung von aus einem Schengen-Staat stammenden Daten an einen Drittstaat, ein internationales Organ oder an natürliche oder juristische Personen, die Pflicht, jede Person über die sie betreffenden Datenbeschaffungen zu informieren, und die Unabhängigkeit der Kontrollstelle.</p><p>Der Entwurf berücksichtigt ebenfalls die von der Europäischen Union anlässlich der Evaluation der Schweiz abgegebenen Empfehlungen, wonach die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gestärkt werden müsse.</p><p>Die hauptsächlichen Änderungen des Entwurfs betreffen das Bundesgesetz über den Datenschutz, das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten. Der Entwurf hebt zudem gewisse Bestimmungen des Ausländergesetzes, des Asylgesetzes, des Waffengesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes auf, um Doppelspurigkeiten mit den geänderten Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu vermeiden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. September 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/Jl vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.03.2010 2 Abweichung
    03.03.2010 1 Zustimmung
    19.03.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine aus SVP-Vertretern zusammengesetzte Minderheit Schwander (V, SZ) Nichteintreten auf die Vorlage. Die Minderheit verlangte auch gegenüber Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes die strikte Einhaltung des Prinzips der doppelten Strafbarkeit, insbesondere beim Austausch von Informationen zwischen Staaten des Schengen-Raums und solchen ausserhalb des Schengen-Raums. Die Minderheit wollte, als Voraussetzung für den Datenaustausch sicherstellen, dass Informationen, welche die Schweiz einem anderen Schengen-Staat zukommen lässt, nur weitergereicht werden dürfen, wenn der im Drittstaat mithilfe der fraglichen Informationen erstellbare Tatbestand, auch in der Schweiz strafbar ist. Demzufolge verlangte die Minderheit die Streichung der entsprechenden Artikel. Da damit keine Anpassungen notwendig würden, brauche der Rat auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten. Die Sprecher der Kommission wiesen darauf hin, dass die Schweiz verpflichtet sei die weiteren Entwicklungen des Schengen-Besitzstands zu übernehmen und bei dieser Weiterentwicklung gehe es in erster Linie um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Von Rednern der SVP-Fraktion wurde die Debatte auch genutzt, um das Schengen-Dublin Abkommen und dessen Weiterentwicklung zu kritisieren. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass die Übernahme des Rahmenbeschlusses als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands unabdingbar sei. Das Volk habe klar Ja zum Beitritt zum Schengen-Dublin Abkommen gestimmt. Mit 123 zu 58 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung wurden sämtliche Minderheitsanträge der SVP-Fraktion abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 123 zu 49 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. In der Detailberatung folgte er weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates. Lediglich bei der Frage einer Leistungsbeurteilung des Datenschutzbeauftragten beschloss der Rat, diesen nicht dem Beurteilungssystem gemäss Bundespersonalgesetz zu unterstellen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte mit 96 zu 44 Stimmen dem Beschluss des Ständerates. Eine Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG) hatte Festhalten beantragt und wollte für den Datenschutzbeauftragten eine Leistungsbeurteilung gemäss Bundespersonalgesetz.</p><p></p><p>I<b>n der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 134 zu 58 (58 Stimmen der SVP-Fraktion) und der Ständerat mit 44:0 Stimmen dem Bundesbeschluss zu.</b></p>
Updated
14.11.2025 07:19

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