Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen

Details

ID
20090074
Title
Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen
Description
Botschaft vom 18. September 2009 zu den Volksinitiativen "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-lnitiative)", sowie "Eigene vier Wände dank Bausparen"
InitialSituation
<p>Der Bundesrat lehnt beide Volksinitiativen zum Bausparen ohne Gegenvorschlag ab. Dies deshalb, weil ein steuerlich privilegiertes Bausparen weder ein effektives noch ein effizientes Mittel zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ist. </p><p>Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge bestehen bereits wirksame Instrumente für dessen Förderung. Zudem hat das Bausparen negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und verkompliziert das geltende Steuerrecht.</p><p>Die am 29. September 2008 eingereichte Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (nachfolgend SGFB-Initiative) sieht die fakultative kantonale Einführung von steuerlich abzugsfähigen Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz (maximal 15 000 Franken jährlich, Ehepaare das Doppelte) und zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (maximal 5000 Franken jährlich, Ehepaare das Doppelte) vor. Für beide Zwecke können Einlagen je einmal, aber nicht gleichzeitig während längstens zehn Jahren geäufnet werden. Darüber hinaus können die Kantone Bausparprämien von der Einkommenssteuer befreien. </p><p>Die am 23. Januar 2009 eingereichte Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen " des Hauseigentümerverbands Schweiz (nachfolgend HEV-Initiative) geht inhaltlich weniger weit. Sie beschränkt sich auf die steuerliche Privilegierung von Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz (maximal 10 000 Franken jährlich, Ehepaare das Doppelte) während längstens zehn Jahren. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative ist sie nicht bloss fakultativ, sondern zwingend auf Stufe Bund und Kantone einzuführen. </p><p>Der Bundesrat hat das im Kanton Basel-Landschaft geltende und von den eidgenössischen Räten in seinen Grundzügen im Rahmen des Steuerpakets 2001 übernommene Bausparmodell zu keiner Zeit befürwortet. Er hat vielmehr die Meinung vertreten, dass im Rahmen der steuerlichen Wohneigentumsförderung kein neues Instrument eingeführt werden soll. Konsequenterweise und im Einklang mit seiner bisherigen Haltung lehnt er beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag ab. Die Gründe für die ablehnende Haltung sind vielfältig. Das geltende Steuerrecht trägt dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung im Rahmen der Vorsorge bereits gebührend Rechnung. Die steuerlich privilegierten Vorbezugsmöglichkeiten aus der 2. Säule und der Säule 3a erweisen sich als wirksame Instrumente für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Eine weitere zentrale Förderkomponente ist die steuerliche Festlegung der Eigenmietwerte. Weil diese unter den Marktwerten liegen, unterstützen sie den genannten Verfassungsauftrag. Die bestehenden steuerlichen Massnahmen führen dazu, dass kein Handlungsbedarf für eine weitergehende steuerliche Wohneigentumsförderung vorliegt. </p><p>Das Bausparen selbst weist eine ungünstige sozial- und einkommenspolitische Wirkung auf. Aufgrund der progressiv ausgestalteten Einkommenssteuern profitieren vor allem Personen mit höheren Einkommen von einem Bausparabzug. Bausparen wirkt in Bezug auf das steuerbare Einkommen sogar regressiv, d.h. Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 40 000 Franken sind deutlich untervertreten, Bausparende mit steigendem Einkommen zunehmend stärker vertreten. Effektivität und Effizienz des steuerlich privilegierten Bausparens sind insofern als bescheiden einzustufen, als es nur einem kleinen Teil der sogenannten Schwellenhaushalte, d.h. der Haushalte mit Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken pro Jahr, ermöglicht, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Von der Einführung steuerlich abzugsfähiger Bauspareinlagen profitieren in erster Linie Steuerpflichtige, die über ausreichend Mittel verfügen, jedoch auch ohne Bausparen in der Lage sind, in den Genuss von selbstgenutztem Wohneigentum zu kommen. </p><p>Entsprechend hoch ist der Mitnahmeeffekt zu veranschlagen. Zusätzlich fällt ein Teil der Wirkungen des Bausparens bei den Anbietern von Bausparprodukten (Banken und andere Finanzinstitute) an. Sind gut entwickelte Kapital- und Wohnungsmärkte vorhanden, so stellt Bausparen weder ein effektives noch effizientes Instrument dar, weil es sich nicht als ausreichend zielführend erweist, um das Wohneigentum junger Familien in unteren und mittleren Einkommenskategorien zu fördern. Volkswirtschaftlich gesehen hat eine steuerlich begünstigte Wohneigentumsförderung negative Wachstums- und Wohlfahrtseffekte. Gründe dafür sind die Verzerrung von Konsumentscheidungen der Haushalte, die Kapitalisierung der Fördermassnahmen in den Bodenpreisen und die Verdrängung der produktivitäts- und wachstumswirksamen Investitionen im Unternehmenssektor durch produktivitätsneutrale Wohnbauinvestitionen.</p><p>Die mit der SGFB-Initiative verbundenen Steuererleichterungen erweisen sich in vierfacher Hinsicht als problematisch: Erstens führt die völlige Steuerbefreiung der geäufneten Bauspareinlagen beim Bezug zu einer sachlich nicht begründeten Privilegierung gegenüber den Vorbezugssystemen der 2. Säule und der Säule 3a. Deren Kapitalleistungen aus Vorsorge bauen auf einer separaten Besteuerung mit reduziertem Tarif auf. Zweitens führt das Energie-Bausparen zu einer doppelten Ermässigung der Steuerbelastung. Nicht nur berechtigt das in eine Bauspareinlage eingebrachte Kapital zum Abzug vom steuerbaren Einkommen und zum steuerfreien Bezug bei zweckmässiger Verwendung. Mit demselben Kapital können energetische Investitionen im Zeitpunkt ihrer Ausführung auch als Unterhaltskosten abgezogen werden, was zu einer ungerechtfertigten Verdoppelung führt. Drittens bleibt die privilegierte Nachbesteuerung zweckentfremdeter Spareinlagen (getrennt vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer) nicht ausgeschlossen, was ungerechtfertigten Steueroptimierungen Vorschub leistet. Wird viertens in Ergänzung zum Energie-Bausparen auch noch die Steuerbefreiung der Bausparprämien zugelassen, so führen diese zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten zu einem Missverhältnis gegenüber der Mieterschaft.</p><p>Die HEV-Initiative erweist sich insofern als moderater, als der zweite und vierte der oben genannten Punkte entfallen. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative erwähnt die HEV-Initiative keine Nachbesteuerungsbedingungen für den Fall, dass die Bausparmittel nicht zweckgemäss verwendet werden.</p><p>Beide Volksinitiativen zum Bausparen stehen im Widerspruch zum Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen. Denn Abzugsmöglichkeiten für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum würden das heutige Steuersystem komplizierter machen und den Vollzugsaufwand erhöhen. Bei der SGFB-Initiative kommt erschwerend noch das Energie-Bausparen hinzu, weil auch hier die zweckkonforme Verwendung des geäufneten Kapitals (Durchführung einer energetischen Sanierung) zu prüfen ist. Veranlagungsseitig ist hierzu fachmännisches Know-how beizuziehen und zu entschädigen. Bei nicht zweckgemässer Verwendung des geäufneten Bausparkapitals ist eine Nachbesteuerung vorgesehen. Diese setzt bei interkantonalem Wohnsitzwechsel entsprechende Kontrollmittel voraus. Der Ausbau eines tauglichen Meldewesens erhöht unweigerlich den administrativen Aufwand bei den kantonalen Behörden.</p><p>Harmonisierungsrechtlich ergibt sich eine grundsätzliche Divergenz zwischen den beiden Volksinitiativen. Während die HEV-Initiative der formellen Steuerharmonisierung Rechnung trägt, ignoriert die SGFB-Initiative diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz, indem sie einzig den Kantonen eine Optionsmöglichkeit für ein Bausparmodell einräumt, was zu sachlich nicht begründbaren unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen führen würde. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 18. September 2009 zu den Volksinitiativen "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-lnitiative)", sowie "Eigene vier Wände dank Bausparen"
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
    18.03.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.06.2010 2 Abweichung
    03.03.2011 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. März 2012 verlängert.
    07.03.2011 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. März 2012 verlängert.
    15.09.2011 1 Abweichung
    21.09.2011 2 Abweichung
    22.09.2011 1 Abweichung
    27.09.2011 2 Abweichung
    28.09.2011 1 Der Antrag der Einigungskonferenz wird abgelehnt.
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"
    Resolutions
    Date Council Text
    18.03.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.06.2010 2 Rückweisung an die Kommission.
    03.03.2011 2 Abweichend.Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012 verlängert.
    07.03.2011 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012 verlängert.
    15.09.2011 1 Abweichung
    21.09.2011 2 Abweichung
    22.09.2011 1 Abweichung
    27.09.2011 2 Abweichung
    28.09.2011 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    29.09.2011 2 Der Antrag der Einigungskonferenz wird abgelehnt.
Proceedings
<p>Entgegen dem Antrag des Bundesrates stiessen im <b>Nationalrat</b> im bürgerlichen Lager beide Initiativen auf eine breite Zustimmung. Wie der Kommissionssprecher Georges Theiler (RL, LU) darlegte, erachtete die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgeben (WAK) das Bausparen als effizientes Mittel zur Wohneigentumsförderung, weshalb sie dem Rat beide Initiativen mit deutlichem Mehr - die "Bauspar-Initiative" des SGFB mit 16 zu 8 Stimmen und die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV mit 17 zu 7 Stimmen - zur Annahme empfahl. Durch die Initiativen solle ein Beitrag geleistet werden, um die tiefe Eigentumsquote in der Schweiz massiv zu erhöhen. Namentlich auch jungen Familien solle geholfen werden, den "Traum eines Eigenheims" zu verwirklichen. Die Initiativen böten für Mieterinnen und Mieter einen Anreiz zum mehrjährigen Ansparen des nötigen Eigenkapitals. Gleichzeitig böten sie auch einen Anreiz für die Banken, interessante Instrumente mit Sonderkonditionen zu entwickeln, um damit künftige Kundinnen und Kunden für Baukredite oder Hypotheken zu gewinnen. Im Rat unterstützten neben den Fraktionen V, CEg und RL auch die BDP-Fraktion die Begehren. Hansjörg Hassler (BD, GR) wies darauf hin, dass Eigentümer Eigenverantwortung übernähmen und dadurch zur Stabilität ihrer Gemeinden beitrügen. </p><p>Von Hildegard Fässler (S, SG) angeführte Kommissionsminderheiten beantragten hingegen, beide Initiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, weil diese einen falschen Ansatz verfolgten und falsche Anreize setzten. Die Sprecherin warnte vor dem Mitnahmeeffekt, wie er aus dem Kanton Baselland bekannt sei, welcher bekanntlich bereits über kantonale gesetzliche Grundlagen für das Bausparen verfüge. So zeige das Beispiel, dass vor allem aus Gründen der Steueroptimierung gespart werde. Im Übrigen könnten es sich nur Leute mit hohen Einkommen leisten, überhaupt zu sparen. Diese Bevölkerungsgruppe könne jedoch auch ohne die Möglichkeit des Bausparens ein Eigenheim finanzieren. Louis Schelbert (G, LU) legte dar, dass die Grüne Fraktion die Initiative des SGFB zwar ablehne, im Falle der Initiative des HEV jedoch gespalten sei und deshalb Stimmfreigabe beschlossen habe. Für die befürwortende knappe Fraktionsmehrheit trug Alec von Graffenried (G, BE) das Argument vor, dass Wohneigentum der besseren Einbindung in die Gesellschaft diene und die Teilnahme am öffentlichen Leben fördere.</p><p>Vor den Abstimmungen über die Initiativen hatte der Nationalrat über Rückweisungsanträge einer Kommissionsminderheit sowie eines Ratsmitglieds zu befinden. Eine Kommissionsminderheit Louis Schelbert (G, LU), die den Bundesrat beauftragen wollte, einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe zu präsentieren, der auch die Anliegen des gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnbaus berücksichtigt, unterlag mit 117 zu 66 Stimmen. Den zweiten Rückweisungsantrag von Thomas Weibel (CEg, ZH), der vom Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe forderte, durch den das Bausparen für energetisch vorbildliche Bauten begünstigt, alternative Modelle zu steuerlichen Massnahmen geprüft sowie Nachbesteuerungsvorschriften und Missbrauchs-Schutzmassnahmen vorgeschlagen werden, lehnte der Nationalrat mit 66 zu 41 Stimmen ab. Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 118 zu 64 die "Bauspar-Initiative" der SGFB und mit 121 zu 61 Stimmen die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Einer Kommissionsmotion (10.3012), die den Bundesrat beauftragen wollte, die föderalistisch angelegte "Bauspar-Initiative" vor der Initiative des Hauseigentümerverbands zur Abstimmung zu bringen, stimmte der Nationalrat zu, ohne dass ein anders lautender Antrag gestellt worden wäre.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde zwar mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Einführung des Bausparens Handlungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum Nationalrat wurden die durch die Initiativen zur Diskussion gestellten Bausparmodelle jedoch als problematisch erachtet. Der Rat sprach sich deshalb für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe aus.</p><p>Wie der Kommissionssprecher Hannes Germann (V, SH) darlegte, lehnte die vorberatende Kommission die "Bauspar-Initiative" der SGFB mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, weil diese gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz verstosse, in der Umsetzung zu kompliziert wäre und bezüglich der Höhe der Steuerausfälle für Bund und Kantone als zu weit reichend beurteilt wurde. Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV fand hingegen in der Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen nur mit Stichentscheid des Präsidenten eine knappe Zustimmung, weil sie steuerseitig moderatere Wirkungen entfalte. In die Kommissionsverhandlungen war zudem durch einen Minderheitsantrag von Eugen David (CEg, SG) ein direkter Gegenentwurf eingebracht worden. Ausgehend vom Inhalt der HEV-Initiative sah dieser vor, zusätzlich eine zweckgebundene Verwendung der Spareinlagen vorzuschreiben und in Anlehnung an die berufliche Vorsorge eine Steuerbarkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung zu verankern.</p><p>In der Ratsdebatte warnte Simonetta Sommaruga (S, BE) davor, dass die Volksinitiativen zu einer "massiven Verkomplizierung" des Steuersystem führten. Rolf Büttiker (RL, SO) erinnerte dagegen an den Erfolg des Bausparmodells von Baselland, mit dem auch weniger privilegierte Bevölkerungsschichten erfolgreich angesprochen würden. This Jenni (V, GL) strich den Nutzen des Bausparens insbesondere für junge Leute im Alter von 25 bis 40 Jahren hervor.</p><p>Schliesslich folgte der Ständerat den Anträgen seiner Kommission nur teilweise. Im Falle der "Bauspar-Initiative" der SGFB schloss er sich der Argumentation seiner Kommission an und beschloss mit 25 zu 16 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Im Falle der HEV-Initiative entschied der Ständerat jedoch gegen den Antrag seiner Kommission: Mit 36 Stimmen nahm er einstimmig einen Rückweisungsantrag von Paul Niederberger (CEg, NW) an, der die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV an die vorberatende WAK zurückweis mit dem Auftrag, den Inhalt des direkten Gegenvorschlages von Ständerat David als indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu präsentieren. In der Folge zog die Kommissionsminderheit ihren direkten Gegenentwurf zugunsten des Rückweisungsantrags zurück. Dessen Urheber hatte bereits am Vortag eine entsprechende parlamentarische Initiative (10.447) in der Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht, mit dem Ziel, dass die vorberatenden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage unverzüglich an die Hand nehmen können.</p><p>Als Konsequenz seiner Beschlüsse lehnte der Rat ohne Gegenantrag die Motion der nationalrätlichen WAK (10.3012) ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, die "Bauspar-Initiative" vor der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" zur Abstimmung zu bringen.</p><p>Der Rat setzte die Behandlung des Geschäftes in der Frühlingssession 2011 fort. Die Kommission beantragte die Verlängerung der Behandlungsfrist für beide Volksinitiativen. Diese konnte jedoch nur beschlossen werden, wenn der Rat bereit war, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Folglich ging er zur Behandlung der Parlamentarischen Initiative 10.459 Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" über. Eine Kommissionsminderheit und der Bundesrat beantragten Nichteintreten auf den indirekten Gegenentwurf. Die beiden Initianten - die Schweizerische Gesellschaft für Bausparen (SGFB) und der Hauseigentümerverband (HEV) - hatten im Vorfeld der Debatte zum indirekten Vorschlag verlauten lassen, dass sie bereit wären ihre Initiativen zurückzuziehen, wenn der indirekte Gegenentwurf von beiden Räten beschlossen würde. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf würdigte den indirekten Gegenentwurf der Kommission: Dieser enthalte gegenüber den Volksinitiativen "eine klare Festlegung der Besteuerungsmodalitäten", verbessere die Transparenz und sehe auch "etwas grösseres Masshalten bei der Steuererleichterung" vor. Sie lehnte ihn trotzdem ab, da er die sozialpolitische Wirkung, die von den Befürwortern behauptet würde, verfehle. Er führe wie die Initiativen auch zu negativen ökonomischen Auswirkungen, da es die Entscheidungen der privaten Haushalte verzerre. Teile der Wirkung der Förderung des Bausparens würden bei den Anbietern solcher Bausparprodukte anfallen und andere Teile würden in steigenden Immobilienpreisen verpuffen. Das wichtigste Gegenargument sowohl gegen die Initiativen wie auch den indirekten Gegenvorschlag sah die Bundesrätin darin, dass mit dem Bausparen die Rechtsgleichheit infrage gestellt würde. Sie verwies auf das Bundesgericht, das wiederholt festgehalten hatte, "dass mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wohneigentumsförderung nicht gemeint ist, dass man Massnahmen treffen soll, die letztlich gegen die Rechtsgleichheit verstossen".</p><p>Die Befürworter sahen im Gegenvorschlag die Möglichkeit, ein gegenüber den Initiativen moderateren Vorschlag des Bausparens zu ermöglichen. Sie verwiesen auf die im internationalen Vergleich tiefe Wohneigentumsquote der Schweiz und auf Umfragen, wonach sich fast drei Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung Wohneigentum wünschten. Darüber hinaus wurden auch wahltaktische Überlegungen ins Feld geführt: Mit dem Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf würde man dem Nationalrat die Möglichkeit geben, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Der Nationalrat hatte als Erstrat entschieden, den Beschlussentwurf des Bundesrates abzulehnen und beide Initiativen Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. </p><p>Der Ständerat trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den indirekten Gegenentwurf ein, veränderte diesen in der kurzen Detailberatung leicht und verabschiedete ihn mit 17 zu 17 Stimmen dank Stichentscheids des Ratspräsidenten. </p><p>Die vorberatende Kommission des <b>Nationalrates</b> beantragte aufgrund der Annahme des indirekten Gegenentwurfs im Ständerat die Fristverlängerung für die Behandlung beider Initiativen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte den Beschluss auf Fristverlängerung einstimmig gefasst. Eine Fristverlängerung sei dringend notwendig, ansonsten müsste der Rat die beiden Initiativen in dieser Session beschliessen, so der Kommissionssprecher. Louis Schelbert (G, LU) hatte Antrag gestellt, auf den indirekten Gegenentwurf zu verzichten und der Fristverlängerung nicht zuzustimmen. Mit 99 zu 52 Stimmen folgte der Rat dem Antrag seiner Kommission. Die Ratslinke hatte geschlossen den Antrag Schelbert unterstützt. Alle anderen Fraktionen waren der Kommission gefolgt. </p><p>(Der indirekte Gegenvorschlag wurde in der Sommersession 2011 vom Ständerat in der Schlussabstimmung abgelehnt. Der Nationalrat hatte ihm zugestimmt. (Siehe Geschäft 10.459.))</p><p>Der Ständerat hatte anders als der Nationalrat zuvor die Bauspar-Initiative und die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" zur Ablehnung empfohlen; er vertrat damit die gleiche Haltung wie der Bundesrat. Zwei Minderheitsanträge von links-grüner Ratsseite beantragten im <b>Nationalrat</b> die Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates, die Kommissionsmehrheit wollte an ihren Beschlüssen festhalten. Mit 112 zu 63 und 113 zu 61 Stimmen hielt der Nationalrat an seinen Beschlüssen fest. Die sozialdemokratische Fraktion und die grüne Fraktion hatten jeweils geschlossen für die Minderheitsanträge gestimmt. Einzelne CEg-Fraktionsmitglieder hatten auch gegen die Kommissionsmehrheit gestimmt. Der Nationalrat hatte im Rahmen des Geschäfts 09.074 auch über eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zu entscheiden (11.3759 Volksinitiativen zum Bausparen. Reihenfolge der Volksabstimmungen), die verlangte, dass zuerst die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" zur Abstimmung gelangte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Rat folgte jedoch mit 105 zu 62 Stimmen dem Vorschlag seiner Kommission. Damit ging die Motion an den 2. Rat. Alle bürgerlichen Fraktionen hatten die Kommissionsmotion unterstützt. Damit ging das Geschäft wieder an den <b>Ständerat</b>. Im Falle der Bauspar-Initiative beschloss der Rat ohne Debatte und Gegenantrag am eigenen Beschluss festzuhalten. Im Falle der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" empfahl die vorberatende Kommission seinem Rat, den Beschluss des Nationalrates zu übernehmen. Ein Minderheitsantrag beantragte Festhalten. Mit 17 zu 16 Stimmen entschied der Rat, am eigenen Beschluss festzuhalten. </p><p>Mit dem gleichen politischen Kräfteverhältnis hielt der <b>Nationalrat</b> seinerseits an seinen Beschlüssen fest. Auch der <b>Ständerat</b> wich nicht von seinen Beschlüssen ab. Dass Geschäft ging damit in die <b>Einigungskonferenz</b>. Diese schlug vor, die Bauspar-Initiative dem Volke zur Ablehnung zu empfehlen, so wie das der Ständerat getan hatte; eine bürgerliche Minderheit beantragte, den Vorschlag der Einigungskonferenz abzulehnen. Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" sollte, wie der Nationalrat es wollte, zur Annahme empfohlen werden; eine Minderheit verlangte die Ablehnung. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte im Falle der Bauspar-Initiative mit 93 zu 70 Stimmen gegen den Antrag der Einigungskonferenz. Alle bürgerlichen Fraktionen hatten grossmehrheitlich bis geschlossen für die Minderheit gestimmt. Mit 98 zu 62 Stimmen und dem gleichen politischen Kräfteverhältnis folgte er dem Vorschlag der Einigungskonferenz, dem Volke die Annahme der zweiten Initiative zu empfehlen. Das gleiche politische Kräfteverhältnis hatten diesen Beschluss erzeugt. </p><p>Da der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz im Falle der Bauspar-Initiative abgelehnt hatte, musste der <b>Ständerat</b> nur noch über den Vorschlag der Einigungskonferenz zum zweiten Bundesbeschluss entscheiden. Die Einigungskonferenz schlug die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor; eine Empfehlung, die auch von der Kommissionsmehrheit getragen wurde. Der Rat entschloss sich jedoch mit 24 zu 16 Stimmen für den Minderheitsantrag. Dieses Abstimmungsresultat bedeutete, dass die Bundesversammlung keine Abstimmungsempfehlung zu beiden Initiativen abgeben würde.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-lnitiative)", wurde in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 mit 55,8 Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen", wurde in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 mit 68,9 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:30

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