Finanzhaushaltgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20090077
- Title
- Finanzhaushaltgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 30. September 2009 zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes und weiterer Erlasse
- InitialSituation
- <p>Mit der Botschaft werden Anpassungen des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 7. Oktober 2005 sowie weiterer Bundesgesetze in den Bereichen Neues Rechnungsmodell, gewerbliche Leistungen sowie Inkasso und Prozessführung beantragt (Vorlage A). Eine geringfügige Anpassung ist auch in der Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 1998 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (Reglement des FinöV-Fonds) vorzunehmen (Vorlage B).</p><p>Mit dem Neuen Rechnungsmodell wurden in den Rechnungsjahren 2007 und 2008 insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Im FHG sind lediglich punktuelle Anpassungen erforderlich. Der Anpassungsbedarf erstreckt sich auch auf einzelne Bestimmungen des Infrastrukturfondsgesetzes (IFG) vom 6. Oktober 2006 und auf das Reglement des FinöV-Fonds.</p><p>Ausserdem sollen bestimmte Verwaltungseinheiten ermächtigt werden, in beschränktem Umfang gewerbliche Leistungen zugunsten Dritter zu erbringen. Voraussetzung dafür ist die Ergänzung des FHG mit einem neuen Artikel 41a. Im gleichen Zusammenhang sollen fünf weitere Bundesgesetze angepasst werden. Schliesslich sind die Befugnisse der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) im Bereich des Inkasso und der Prozessführung in einigen Punkten zu präzisieren und praxisgerechter auszugestalten.</p><p>Insgesamt handelt es sich um Änderungen auf technischer Ebene. Sie wurden deshalb bewusst nicht in die Botschaft vom 19. September 2008 über die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse aufgenommen. Ihre Verwirklichung verbessert jedoch die Rahmenbedingungen der Rechnungslegung; ausserdem ermöglicht sie die vollständige Inkraftsetzung des FHG und unterstützt die zweckmässige Anwendung dieses Erlasses. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. September 2009 zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes und weiterer Erlasse
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 03.06.2010 1 Zustimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 03.06.2010 1 Abweichung 14.06.2010 2 Zustimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.08.2010 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> verabschiedete die Vorlagen ohne grosse Debatte. Beide Beschlüsse wurden in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. </p><p>Ebenso einstimmig beantragte die Finanzkommission des <b>Nationalrates</b>, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten wurde denn auch ohne Gegenantrag beschlossen. Im Nationalrat lag ein Minderheitsantrag auf, der von links-grünen Kommissionsmitgliedern stammte. Louis Schelbert (G, LU), Sprecher dieser Minderheit, beantragte "die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Kommissionsmehrheit mitgetragene Lösung umzukehren." Sah also der bundesrätliche Entwurf vor, dass einzelne Bundesstellen unter Beachtung strenger Auflagen Leistungen auch an Dritte anbieten konnten, wollte die Minderheit diese Möglichkeit unter den gleichen Bedingungen für alle Bundesdienststellen öffnen. Bruno Zuppiger (V, ZH), Kommissionssprecher, legte die Gründe für die ablehnende Haltung der Kommission gegenüber diesem Antrag dar. Die Hürde für die Erbringung gewerblicher Leistungen an Dritte müsse hoch gehalten werden, denn ansonsten riskiere man, dass die eigentlichen Hauptaufgaben der Verwaltung zu Nebenaufgaben degradiert würden. Die Kommission erachtete es auch als wenig sinnvoll, dass der Privatwirtschaft seitens der Verwaltung eine Konkurrenz erwachsen würde. Bundesrat Hans-Rudolf Merz bat die Räte, den Minderheitsantrag auch aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Es könne nicht sein, dass die Bundesverwaltung in Konkurrenz zu KMU trete. Wo letztere scharf kalkulieren müssten, hätten Bundesbetriebe klare Vorteile.</p><p>Der Nationalrat folgte mit 102 zu 47 Stimmen seiner Kommission. Mit jeweils 151 und 152 Stimmen wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 192 zu 0 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 42 zu 0 im Ständerat und mit 140 zu 44 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 06:50