Unternehmens-Identifikationsnummer. Bundesgesetz

Details

ID
20090080
Title
Unternehmens-Identifikationsnummer. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 28. Oktober 2009 zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
InitialSituation
<p>Die verschiedenen heute in der öffentlichen Verwaltung existierenden Identifikationsnummern für Unternehmen sollen durch eine einzige unveränderliche und nichtsprechende Identifikationsnummer ersetzt werden. Dadurch sollen Informationen einfach und sicher ausgetauscht und die Unternehmen administrativ entlastet werden.</p><p>Ausgangslage</p><p>Heute existieren in der öffentlichen Verwaltung zahlreiche unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Dies führt dazu, dass sich die Daten vieler administrativer Prozesse nicht koordiniert verwenden lassen. Die Folge davon sind ineffiziente Abläufe und Doppelspurigkeiten, welche die Unternehmen administrativ unnötig stark belasten und bei der öffentlichen Hand erhebliche Mehrkosten verursachen. </p><p>Eine einheitliche Identifikation der Unternehmen ist zudem eine grundlegende Voraussetzung für einen effizienten und gesicherten elektronischen Verkehr der Unternehmen untereinander. Mit der rasch zunehmenden Bedeutung des elektronischen Datenaustauschs, insbesondere auch im Kontext des E-Governments, wird einem solchen Identifikator ein hoher Stellenwert beigemessen.</p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist eine eindeutige und unveränderliche Nummer, die jedem einzelnen Unternehmen zugeteilt wird und alle bestehenden Unternehmensidentifikatoren der öffentlichen Verwaltung ersetzt. Für die Zuweisung, Führung und Verwendung der UID wird ein Register (UID-Register) aufgebaut. Dieses enthält jedoch nur die für die Identifikation erforderlichen Informationen über die Unternehmen und löst keines der bestehenden offiziellen Register wie das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab. Um eine breite Anwendung zu ermöglichen, wird ein Teil des UID-Registers öffentlich zugänglich sein. Durch verschiedene Einschränkungen bezüglich des Registerinhaltes sowie der Abfrage- und Suchmöglichkeiten wird der Datenschutz gewährleistet und ein "gläsernes Unternehmen" verhindert.</p><p>Es wurde auch darauf geachtet, dass den Unternehmen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden und dass die öffentliche Verwaltung nur geringe Anpassungen ihrer Informatik und der bestehenden Prozesse vornehmen muss.</p><p>Das UIDG beschränkt sich auf die wichtigsten Bedürfnisse von Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb ist beispielsweise die digitale Unterschrift nicht Gegenstand des Gesetzes. Deren Einführung wird jedoch durch die UID erleichtert. Einzige zusätzliche gesetzliche Möglichkeit zum Austausch von Daten innerhalb der öffentlichen Verwaltung ist der Datenverkehr zwischen den involvierten Verwaltungsstellen (UID-Stellen) und dem UID-Register zur Gewährleistung eines vollständigen und aktuellen Datenbestandes. Dennoch ermöglicht die UID eine Vereinfachung der administrativen Prozesse, aktuellere Datenbestände in der Verwaltung und damit eine nachhaltige administrative Entlastung der Unternehmen. Der Nutzen der UID kann sich dann optimal entfalten, wenn sie eine breite Anwendung findet. Deshalb werden neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch gewisse öffentlich-rechtliche Anstalten zur Verwendung der UID verpflichtet.</p><p>Die UID soll innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des UIDG für sämtliche Behördenkontakte benutzt werden können. Für ihre Einführung (2011-2015) ist mit Investitionskosten in der Grössenordnung von rund 4,25 Millionen Franken beim Bund und von rund 13,5 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden zu rechnen. Ab 2011 fallen zudem beim Bund jährliche Kosten von ca. 1,1 Millionen Franken für den Betrieb des UID-Registers an. Sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Verwaltung kann von einer positiven Kosten-Nutzen Bilanz ausgegangen werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Oktober 2009 zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.06.2010 1 Zustimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Mit Verweis auf die zahlreichen zu erwartenden administrativen Erleichterungen für die Unternehmen beantragte der Sprecher der vorberatenden Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur (WBK) Theo Maissen (CEg, GR) dem <b>Ständerat</b>, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Er verwies darauf, dass die Kommission vor der Beratung der Vorlage die Wirtschaftsverbände angehört hatte. Mit diesen seien insbesondere die Fragen erörtert worden, nach welchen Kriterien ein Unternehmen überhaupt in das Register aufgenommen werden solle, ob noch weitere bestehende Identifikationsnummern in dieses Eingang finden sollen und welche Übergangsfristen vorzusehen seien. Bundesrat Didier Burkhalter verwies seinerseits auf die Vorteile der Unternehmen durch den erleichterten Behördenverkehr und betonte, dass die für das UID-Register vorgesehenen Daten auf das für die Identifikation notwendige Minimum beschränkt seien. </p><p>In der Folge trat der Rat auf die Vorlage ein, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre. In der Detailberatung blieben die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen - wie bereits in der vorberatenden Kommission - unbestritten. Schliesslich stimmte der Ständerat der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 34 Stimmen zu. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> blieb der Gesetzesentwurf fast ebenso unbestritten, wie im Ständerat. Wie der Kommissionssprecher Felix Müri (V, LU) im Nationalrat ausführte, hatte sich die Kommission einstimmig für die Vorlage ausgesprochen, weil sie die Vorteile einer einzigen Identifikationsnummer als überwiegend erachtete. Mit einem Einzelantrag beantragte Pirmin Schwander (V, SZ), auf die Vorlage nicht einzutreten mit den Argumenten, dass die Vorlage für die Unternehmen zu einer weiteren Bürokratisierung führe, der Datenschutz gefährdet werde, die Anzahl der verwendeten Nummern letztlich nicht reduziert würde und die Einführung eines Betriebs- und Unternehmensregisters nicht KMU-tauglich sei. Die Nationalrat folgte dieser Argumentation jedoch nicht und trat mit 107 zu 26 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung stimmte er sämtlichen Beschlüssen des Ständerates ohne Gegenantrag zu und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 110 zu 25 Stimmen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 140 zu 46 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:45

Back to List