Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011
Details
- ID
- 20090083
- Title
- Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011
- Description
- Botschaft vom 11. November 2009 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
- InitialSituation
- <p>Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 6 Milliarden Franken für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen bereit. Die Bundesversammlung hat davon bereits rund 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Der Bundesrat muss nun der Bundesversammlung spätestens Ende 2009 aufzeigen, wie die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden rund 3,4 Milliarden Franken auf die Agglomerationen aufgeteilt werden sollen. Diese Bundesmittel werden in mehreren Etappen vergeben: Ab 2011 werden 1,51 Milliarden Franken freigegeben, ab 2015 voraussichtlich weitere 1,23 Milliarden Franken. Es verbleibt eine Reserve von rund 699 Millionen Franken, die ab 2015 für noch nicht unterstützte Agglomerationen zur Verfügung steht. Im Zentrum dieser Botschaft steht die Freigabe der Mittel ab dem Jahr 2011. </p><p>Beim Bund wurden insgesamt 30 Agglomerationsprogramme eingereicht. Um alle bis 2018 vorgesehenen Massnahmen realisieren zu können, wären Investitionen von rund 17 Milliarden erforderlich. Davon hätte der Bund rund 40 Prozent, also 6,8 Milliarden Franken, zu übernehmen, was die verfügbaren 3,4 Milliarden Franken deutlich übersteigt. Dies zwingt den Bundesrat, sich auf die Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren. </p><p>Von den 30 eingereichten Agglomerationsprogrammen sollen 26 Bundesbeiträge erhalten. Die Mittel für die einzelnen Massnahmen werden, je nach Wirksamkeit, in der ersten oder zweiten Etappe freigegeben. Die 1,51 Milliarden Franken aus der ersten Etappe fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, wo die Verkehrs- und Umweltprobleme am grössten sind, sondern auch in die kleineren Agglomerationen. Diese können ihre Verkehrssysteme damit ebenfalls erheblich verbessern. Die Mittel der ersten Etappe sollen nach Möglichkeit bis Ende 2010 vom Parlament freigegeben werden, sodass die Agglomerationen ab Anfang 2011 mit der Umsetzung beginnen können. </p><p>Die Vergabe der Mittel für die zweite Etappe erfolgt in rund vier Jahren. Der Bundesrat wird dem Parlament eine weitere Botschaft mit den ergänzenden Massnahmen aus den berücksichtigten Agglomerationsprogrammen vorlegen. Sie werden zuvor allerdings noch einmal auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft. Massstab sind wiederum die vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie verbesserte Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch sowie mehr Verkehrssicherheit. </p><p>Mit der vorliegenden Botschaft sowie dem Bundesbeschluss wird die Zustimmung zum Programm Agglomerationsverkehr und die erforderliche Freigabe der Finanzmittel in der Höhe von 1510,62 Millionen Franken beantragt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. November 2009 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 21.09.2010 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> behandelte den "Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr" und den "Bundesbeschluss zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln" (09.084) gemeinsam. Er befasste sich anschliessend auch mit einer Initiative seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) (siehe Geschäft 10.402), die zum Ziel hat, den Infrastrukturfonds mit zusätzlichen 850 Millionen Franken zu speisen.</p><p>Eintreten auf die Vorlagen des Bundesrates wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Christoffel Brändli (V, GR) appellierte namens der Kommission an das Plenum, ihren Empfehlungen zu folgen und keine Änderungen vorzunehmen. Jede Änderung würde das sensible Gleichgewicht der Gesamtvorlage stören. Dabei sei sich die Kommission bewusst, dass je nach Region, aus der man komme, mehr wünschbar wäre. Es würde zum Absturz der Vorlagen führen, wollte man alle Wünsche berücksichtigen.</p><p>Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission und stimmte mit einer kleinen inhaltlichen Ergänzung zur Vorfinanzierung von Projekten durch die Agglomerationen den Entwürfen des Bundesrates ohne Opposition zu. Anträge, welche die Mittel für die Agglomerationen Zürich und Basel erhöhen wollten, wurden zurückgezogen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat beide Vorlagen einstimmig an.</p><p>Wie der Ständerat behandelte auch der <b>Nationalrat</b> die drei Vorlagen im Rahmen des Infrastrukturfonds (09.083, 09.084, 10.402) gemeinsam. In der Detailberatung zur Freigabe der Mittel für den Agglomerationsverkehr ab 2011 folgte er den Beschlüssen des Ständerates. Anträge von Berner und Basler Nationalrätinnen und Nationalräten, bestehende Tramlinien in Bern und Basel zu verlängern und dafür einen höheren Kredit freizugeben, hatten keine Chance. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:31