Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Details
- ID
- 20090090
- Title
- Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
- Description
- Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
- InitialSituation
- <p>Das am 25. Juni 2009 unterzeichnete neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt das Güterverkehrsabkommen von 1990. Im Verkehr zwischen der EG und der Schweiz entfällt die von der EG neu eingeführte Vorabanmeldepflicht. Im Warenverkehr mit Nicht-EG-Staaten hat sich die Schweiz verpflichtet, gleichwertige Sicherheitsmassnahmen einzuführen.</p><p>Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und in Washington, D.C. haben zu einer Einschränkung des freien Warenverkehrs zwischen den USA und anderen Staaten geführt. Dies veranlasste die Europäische Kommission, den Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften mit einem neuen Abschnitt über Massnahmen der Zollverwaltungen zur Sicherung der Warenhandelsketten zu ergänzen (sog. "Security Amendment"). Ab dem 1. Januar 2011 sind alle Wareneinfuhren in die EG und alle Warenausfuhren aus der EG grundsätzlich der Vorabanmeldepflicht unterstellt. Diese Pflicht hat unter dem Schlagwort "24-Stunden-Regel" Eingang in die Tagesdiskussion gefunden. Die neuen Massnahmen würden sich ohne vertragliche Regelung negativ auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG auswirken, da sie die Zollabfertigung verlangsamen, die Anzahl nutzbarer Zollstellen einschränken und dadurch Staus und Umwegverkehr vermehren würden. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2007 dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ein Verhandlungsmandat erteilt. Das Abkommen vom 21. November 1990 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sollte demnach in Bezug auf die zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen erweitert werden. Mit dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu verbessern, wurde dieses in ein neues Abkommen umgegossen, das jenes von 1990 aufhebt und ersetzt. Die Vertragsparteien haben das Abkommen am 25. Juni 2009 in Brüssel unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG auch nach Einführung der EG-Sicherheitsvorschriften keine Vorabanmeldung geben wird. Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Vertragspartner ermöglicht. Dagegen soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EG-Staaten den neuen Sicherheitsvorschriften der EG unterstellt werden. Dies bedeutet konkret, dass die schweizerischen Behörden für Sendungen im direkten Importverkehr aus sowie für Exportsendungen nach Nicht-EG-Staaten eine Vorabanmeldung von Sicherheitsdaten verlangen und gestützt darauf eine Risikoanalyse durchführen werden. </p><p>Um das gleichwertige Sicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EG aufrechtzuerhalten, müssen die Schweiz und die EG die Regeln gleich interpretieren und die entsprechenden Rechtsentwicklungen in der EG zeitgleich übernehmen. Dabei sind die internen verfassungsmässigen Verfahren in beiden Parteien einzuhalten. Es wurde vereinbart, dass Schweizer Expertinnen und Experten bereits in der Phase der Ausarbeitung von neuen Regeln, die den Sachbereich des Abkommens betreffen, einbezogen werden. Ist die Gleichwertigkeit der zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen nicht mehr gewährleistet, so besteht die Möglichkeit, Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien kann im Streitfall ein Schiedsgericht angerufen werden, das die Verhältnismässigkeit der getroffenen Ausgleichsmassnahme abschliessend beurteilt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf 31.05.2010 2 Zustimmung 18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Diese Vorlage war in beiden Räten nicht bestritten. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 191 zu 2 und vom Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:31