Doppelbesteuerung. Abkommen mit Grossbritannien und Nordirland

Details

ID
20090091
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Grossbritannien und Nordirland
Description
Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
InitialSituation
<p>Das am 8. Dezember 1977 abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland ist dreimal geändert worden; letztmals durch ein Änderungsprotokoll, das am 26. Juni 2007 unterzeichnet worden und am 22. Dezember 2008 in Kraft getreten ist. </p><p>Nach der Entscheidung des Bundesrates vom 13. März 2009, die Amtshilfe in Steuersachen an die internationale Politik anzupassen, hat Grossbritannien die Schweiz ersucht, das Abkommen entsprechend anzupassen. Das Änderungsprotokoll ist am 9. Juli 2009 paraphiert und am 7. September 2009 in London unterzeichnet worden. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss dieses Protokolls begrüsst. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.06.2010 1 Fortsetzung
    10.06.2010 1 Zustimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> genehmigte die Vorlage einstimmig. Er veränderte die Vorlagen insofern, als dass dem Bundesrat die Befugnis übertragen wurde, bis zum Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommen die notwendigen Bestimmungen per Verordnung einzuführen (siehe Artikel 2); und dass in Artikel 3 die Bestimmung aufgenommen wurde, dass keine Amtshilfe in Steuersachen geleistet werden soll, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht. Auch der <b>Nationalrat</b> stimmte der Vorlage zu (siehe dazu: Geschäft <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090026">09.026 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich</a>).</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 134 zu 55 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
14.11.2025 06:59

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