Doppelbesteuerung. Abkommen mit Dänemark

Details

ID
20090093
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Dänemark
Description
Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark
InitialSituation
<p>Die vorgeschlagene Abkommensänderung sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzliche Revisionspunkte betreffen die Einführung einer Residualsteuer von 15 Prozent auf Dividenden mit Nullsatz für Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Einführung eines Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Ruhegehälter mit Besitzstandswahrung in gewissen Fällen. Weiter wird das Abkommen nach der vorgeschlagenen Abkommensänderung mit einer Schiedsgerichtsklausel und einer Bestimmung über die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen an die Vorsorge ergänzt. Das vorliegende Protokoll sowie das Protokoll vom 11. März 1997 wurden mit Briefwechsel vom 22. September 2009 auf die Färöer-Inseln ausgedehnt. Diese Ausdehnung tritt zusammen mit dem vorliegenden Protokoll in Kraft. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss dieses Protokolls begrüsst. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. November 2009 über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Dänemark
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.06.2010 1 Fortsetzung
    10.06.2010 1 Zustimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> genehmigte die Vorlage einstimmig. Er veränderte die Vorlagen insofern, als dass dem Bundesrat die Befugnis übertragen wurde, bis zum Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommen die notwendigen Bestimmungen per Verordnung einzuführen (siehe Artikel 2); und dass in Artikel 3 die Bestimmung aufgenommen wurde, dass keine Amtshilfe in Steuersachen geleistet werden soll, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht. Auch der <b>Nationalrat</b> stimmte der Vorlage zu (siehe dazu: Geschäft <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090026">09.026 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich</a>).</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 137 zu 50 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:45

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