Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust. Genehmigung
Details
- ID
- 20090096
- Title
- Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust. Genehmigung
- Description
- Botschaft vom 4. Dezember 2009 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust
- InitialSituation
- <p>Das Abkommen, das den eidgenössischen Räten mit der Botschaft zur Genehmigung unterbreitet wird, institutionalisiert die Zusammenarbeit mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union. Ziel der Kooperation ist die verstärkte Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei.</p><p>Die Schweiz hat bereits anlässlich der Verhandlungen über die Bilateralen II ihr Interesse an einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit Eurojust bekundet und dies schriftlich festgehalten in der Vereinbarten Niederschrift zu den Verhandlungen über den Schengener Assoziierungsvertrag und in der Schlussakte zum Betrugsbekämpfungsabkommen. Schon heute arbeitet die Schweiz im Justiz- und Strafverfolgungsbereich eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Optimierungsmöglichkeiten bestehen aber etwa im Bereich der Koordination. Gerade für die erfolgreiche Bekämpfung der schweren Kriminalität, bei der vermehrt ein organisiertes und sich über mehrere Staaten erstreckendes Vorgehen festzustellen ist, ist eine verstärkte Koordination und Kooperation der Strafverfolgungsbehörden in den betroffenen Ländern erforderlich.</p><p>Derartige koordinierende und unterstützende Aufgaben übernimmt Eurojust, eine von der Europäischen Union geschaffene Einrichtung mit dem Ziel, die schwere Kriminalität auf justizieller Ebene verstärkt zu bekämpfen. Eurojust soll die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden verbessern, vor allem durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. </p><p>Durch das Abkommen mit Eurojust kann die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Strafrechtshilfe im Interesse einer effizienten Verbrechensbekämpfung weiter optimiert werden. </p><p>Einzelfallweise findet im Rahmen des nach schweizerischem Recht Zulässigen bereits heute eine Kooperation zwischen der Schweiz und Eurojust statt. Im Interesse der Transparenz und der Rechtssicherheit drängte sich aber die Aushandlung eines Instruments auf, das die Zusammenarbeit institutionalisiert und den Rahmen und die Modalitäten für die Kooperation vertraglich festlegt. </p><p>Mit dem polizeilichen Gegenstück zu Eurojust, dem Europäischen Polizeiamt Europol, hat die Schweiz bereits einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser ist seit März 2006 in Kraft.</p><p>Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage für die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust. Es sieht den Austausch von Informationen vor und regelt in diesem Zusammenhang auch den Schutz der übermittelten Daten sowie Haftungsfragen. Das Bundesamt für Justiz wird als Schweizer Kontaktstelle für Eurojust bezeichnet. Die zuständigen schweizerischen Behörden erhalten die Möglichkeit, an operativen und strategischen Sitzungen, die von Eurojust organisiert werden, teilzunehmen oder selber um Einberufung solcher Sitzungen zu ersuchen. Das Abkommen enthält ausserdem die rechtliche Grundlage für eine allfällige spätere Entsendung eines Schweizer Verbindungsbeamten zu Eurojust. </p><p>Das Abkommen gibt die Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust vor (Prinzip der Kooperation, sachlicher Anwendungsbereich, zuständige Behörden, Informationskanäle, Schutz der übermittelten Daten, Haftung). </p><p>Bezüglich Umfang und Modalitäten der Kooperation im konkreten Einzelfall, wie etwa die Voraussetzungen für die Übermittlung von Informationen oder Verweigerungsgründe, wird demgegenüber auf die diesbezüglichen spezifischen Rechtsvorschriften der betroffenen Staaten verwiesen. Das geltende Rechtshilferecht der Schweiz wird vom Abkommen somit nicht tangiert. Explizit vorbehalten sind auch die Bestimmungen bilateraler oder multilateraler Abkommen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Schweiz und der EU bzw. deren Mitgliedstaaten. Das Abkommen schafft demnach keine neuen, mit dem schweizerischen Recht nicht vereinbaren Zusammenarbeitsverpflichtungen.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. Dezember 2009 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust
- Resolutions
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Date Council Text 13.09.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 09.03.2011 1 Zustimmung 18.03.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Pirmin Schwander (V, SZ) auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Minderheit befürchtete eine unkontrollierte Ausbreitung der ausgetauschten Informationen und eine Verschlechterung des Datenschutzes. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit hielten aber fest, dass der Datenschutz garantiert sei. Die Bestimmungen des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union seien generell restriktiver als in der Schweiz, weshalb die Europäische Union auch entsprechende Anpassungen des Datenschutzes der Schweiz verlangte. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte dar, dass der Vertrag für die Schweiz ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die schwere internationale Kriminalität sei. Er stelle einen weiteren Baustein dar, die Sicherheitsinteressen der Schweiz durch internationale Zusammenarbeit zu wahren. In Bezug auf den Datenschutz würden weiterhin die Schweizerischen Rechtsvorgaben gelten. Mit 115 zu 50 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 51 Stimmen angenommen. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmten der Ständerat dem Bundesbeschluss mit 44 zu 0 und der Nationalrat mit 130 zu 58 Stimmen (58 Stimmen SVP-Fraktion) zu.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:46