Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt
Details
- ID
- 20090097
- Title
- Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt
- Description
- Botschaft vom 27. November 2009 zum Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt
- InitialSituation
- <p>Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), welche die federführende Organisation in der Ausarbeitung des Seearbeitsübereinkommens war, ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist: Die 182 Mitgliedsstaaten sind durch Vertreterinnen und Vertreter sowohl von Regierungen als auch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in den Organen der IAO vertreten. Schwerpunkte der Arbeit der IAO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.</p><p>In Anbetracht der globalen Natur der Seeschifffahrtsindustrie bedürfen die Seeleute eines besonderen Schutzes. Die bis dato bereits zahlreich bestehenden maritimen Abkommen der IAO über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Seeleute sind aus verschiedenen Gründen unbefriedigend. Einerseits sind die 40 maritimen Übereinkommen und 29 Empfehlungen nicht mehr zeitgemäss und andererseits enthalten sie detaillierte unflexible Vorschriften, was dazu führte, dass eine Vielzahl von Staaten eine Ratifikation ablehnte. Aus diesen Gründen bestand das Bedürfnis, ein einziges, in sich geschlossenes Vertragswerk zu schaffen, das soweit wie möglich alle aktuellen Normen der bestehenden internationalen Seearbeitsübereinkommen und -empfehlungen sowie die grundlegenden, in anderen internationalen Arbeitsübereinkommen enthaltenen Prinzipien, umfasst. Durch das Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens werden die entsprechenden Übereinkommen der IAO fortlaufend abgeschafft. Das Seearbeitsübereinkommen stellt eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte für 1,2 Millionen Seeleute dar; es legt weltweite Mindeststandards fest. Das Übereinkommen umfasst eine verbindliche Definition des Mindestalters und der Seediensttauglichkeit von Seeleuten sowie einheitliche Standards für ihre Ausbildung und Befähigung. Es werden faire Beschäftigungsbedingungen für die Seeleute, die Heuer, die Arbeits- und Ruhezeiten, den Urlaubsanspruch und auch die erforderliche Besatzungsstärke der Schiffe verbindlich festgelegt. Weiter schreibt das Übereinkommen vor, dass die Schiffe als Arbeits- und Lebensraum der Seeleute bestimmten Mindestanforderungen in Bezug auf Verpflegung, Unterkunft und Freizeiteinrichtungen genügen müssen. Zusätzlich stellt es sicher, dass auf den Schiffen ein Mindestmass an Gesundheitsschutz und an medizinischer und sozialer Betreuung der Seeleute angeboten wird. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich ausserdem zu Massnahmen, die allen Seeleuten Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit gewähren. Die Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich damit, die Einhaltung der Seearbeitsvorschriften auf den Schiffen unter ihrer Flagge zu überprüfen und zu bescheinigen. </p><p>Ungewöhnlich sind die Kontrollmöglichkeiten Dritter auf Einhaltung der verbindlichen Bedingungen des Seearbeitsübereinkommens. Die Regelungen des Übereinkommens sollen im Rahmen von Hafenstaatskontrollen auch auf Schiffen von Drittstaaten angewandt werden, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben. Jedes ausländische Schiff, das den Hafen eines Staates anläuft, der das Übereinkommen ratifiziert hat, wird somit an den Anforderungen des Übereinkommens gemessen werden. Damit wurde ein globaler Prüfungsmassstab festgelegt, der verhindert, dass sich "Billigflaggenschiffe" (flag of convenience) durch Unterschreitung internationaler Mindeststandards bei der Schiffsicherheit, bei den Arbeitsbedingungen und bei der sozialen Sicherung Wettbewerbsvorteile verschaffen können. </p><p>Mit der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens stützt die Schweiz ihre Wirtschaft, ermöglicht den freien Fluss von Import- und Exportgütern und sichert die wirtschaftliche Landesversorgung auch in Krisenzeiten. Schiffe unter der Flagge eines Nichtmitglieds des Übereinkommens würden in den Häfen nicht beförderlich behandelt, was bei der Löschung und beim Laden der Fracht zu Verzögerungen und damit zu Einbussen führen würde.</p><p>Mit einer Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens unterstreicht auch die Schweiz ihr Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und -geber.</p><p>Beide Sozialpartner haben in enger Zusammenarbeit an der Ausarbeitung vorliegender Botschaft mitgewirkt. Inhaltlich ist sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite einverstanden, was die politische Akzeptanz des Übereinkommens erhöht. Zusätzlich bedeutet die Ratifikation eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Reedereien, da das Abkommen unfairen Arbeitsbedingungen und damit einem Wettbewerb auf Kosten der Anstellungsbedingungen bei Seeleuten effektiv einen Riegel vorschiebt. Schiffe, die unter Schweizer Flagge fahren, müssen sich an das Bundesgesetz vom 23. September 1953 über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (SSG) sowie an die Seeschifffahrtsverordnung vom 20. November 1956 halten, die der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer auf Schweizer Seeschiffen im internationalen Vergleich gute Bedingungen garantieren. Aus diesem Grund sind im Landesrecht nur wenige Anpassungen vorzunehmen. Aus der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens erwachsen der Schweiz keine Nachteile. </p><p>Das Seearbeitsübereinkommen wurde kurz im Bericht vom 30. Mai 2008 (08.048) über die anlässlich der 94., 95. und 96. Session der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Instrumente vorgestellt und es wurde die Absicht angekündigt, das Übereinkommen möglichst zeitnahe zu ratifizieren. Die vorliegende Botschaft wurde der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO, einer extraparlamentarischen konsultativen Kommission, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung und der schweizerischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammensetzt, vorgelegt. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und ihn genehmigt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. November 2009 zum Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Seearbeitsübereinkommens
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> nahm den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 0 Stimmen an. In Artikel 59 Absatz 3 präzisierte er die Vorlage des Bundesrates dahingehend, dass das Konsulat auf Begehren des Kapitäns oder - und nicht sowie - der betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation Rechtshilfe anfordern kann.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten. Die Kommissionsminderheit Marcel Scherer (V, ZG) beantragte jedoch, die Behandlung des Geschäfts um ein Jahr zu verschieben, da bisher erst zehn Länder das Übereinkommen unterzeichnet hätten und es somit keinen Grund zur Eile gebe. Dieser Antrag wurde allerdings mit 107 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die grosse Kammer nahm den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 111 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der Ständerat und der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 42 zu 0 bzw. mit 141 zu 50 Stimmen an.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:38