Für den Schutz vor Waffengewalt. Volksinitiative

Details

ID
20090098
Title
Für den Schutz vor Waffengewalt. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 16. Dezember 2009 zur Volksinitiative Für den Schutz vor Waffengewalt
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" soll Volk und Ständen mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen, und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet werden. Die verlangten neuen Verfassungsbestimmungen würden einen Kompromiss, wie er im geltenden Waffengesetz gefunden wurde, aufbrechen. Die geforderten Massnahmen sind teilweise schwierig umzusetzen und nur mit grossem administrativem Aufwand zu kontrollieren. Was die Armeewaffen betrifft, wurden bereits Schritte zur Verbesserung der Situation eingeleitet.</p><p>Am 23. Februar 2009 reichte das Initiativkomitee die eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" mit 106 037 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative fordert einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen und ein Verbot jeglichen privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten "Pump Actions". Weiter verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen im Zeughaus, und nicht zuhause aufbewahrt werden, und dass der Bund ein Informationssystem über Feuerwaffen einrichtet. Schliesslich will sie den Bund verpflichten, Einsammelaktionen von Waffen zu fördern und sich international gegen die Verbreitung der Verfügbarkeit von Waffen einzusetzen.</p><p>Wie der Umgang mit Waffen im Waffengesetz auszugestalten ist, wurde in der schweizerischen Öffentlichkeit stets kontrovers diskutiert. Die eine Seite möchte jeglichen Umgang mit Waffen streng reglementieren, um so jedes Sicherheitsrisiko auszuschliessen, die andere Seite plädiert für möglichst wenig entsprechende Bestimmungen, damit Jagd-, Sport- oder Sammlerinteressen unbehelligt von bürokratischen Aufwendungen ausgeübt werden können.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz ein Mittelweg gefunden wurde, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen möglichst ausgeglichen berücksichtigt werden können.</p><p>Die Annahme der Volksinitiative würde diesen Kompromiss in Frage stellen, ohne dass klare Vorteile gegenüber den geltenden Bestimmungen ersichtlich wären. </p><p>Hinzu kommen hohe Hürden in der konkreten Umsetzung: Es dürfte sich als schwierig erweisen, den "zulässigen" Bedarf und die erforderlichen "Fähigkeiten" für alle Kategorien von waffeninteressierten Personen zu definieren und positivrechtlich festzulegen. Weiter könnte ein solches System nur mit einem grossen administrativen Aufwand errichtet werden, soll es denn wirksam sein: Eine effektive Kontrolle von Bedarfs- und Fähigkeitsnachweisen ist nur unter Einsatz erheblicher personeller Ressourcen denkbar. Zudem eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten für Umgehungen, da objektive, leicht überprüfbare Kriterien zu einem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis bei verschiedenen Interessengruppen nur schwer zu finden sind (z.B. Sammler). Der Vollzug wird somit mehrheitlich persönliche Angaben der interessierten Person zu überprüfen haben, was mit einem erheblichen Kontrollaufwand verbunden ist.</p><p>Dem Anliegen der Initiative, die Sicherheit im Zusammenhang mit Armeewaffen zu verbessern, trug der Bundesrat mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie des entsprechenden Verordnungsrechts Rechnung. Bundesrat und Parlament haben sich bereits mehrfach gegen die Einführung eines durch den Bund zu führenden Informationssystems über den Erwerb von Waffen ausgesprochen. Da die Informationen über den Waffenbesitz im Wohnsitzkanton der betreffenden Person eingeholt werden können, ist es nicht erforderlich, den Bund ein Informationssystem führen zu lassen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Dezember 2009 zur Volksinitiative Für den Schutz vor Waffengewalt
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt"
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.2010 1 Fortsetzung
    18.06.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.09.2010 2 Zustimmung
    01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> führte die Initiative zu einer mehrstündigen Debatte. Kommissionssprecherin Ida Glanzmann-Hunkeler (CEg, LU) wies darauf hin, dass der Bundesrat seit Einreichung der Initiative nicht untätig geblieben sei. So sei das Waffengesetz den Schengen-Richtlinien angepasst worden, Ordonanzwaffen könnten freiwillig im Zeughaus abgegeben werden und Armeeangehörige würden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Zudem könnten Armeewaffen nach Beenden der Dienstpflicht nur noch mit einem Waffenschein erworben werden. Daneben hätten die Kantone bereits Einsammelaktionen durchgeführt. Während das links-grüne Lager in der Waffe eine Gefahr sieht und das Volksbegehren unterstützte, lehnte die bürgerliche Seite die Initiative ab. So wies etwa Chantal Galladé (S, ZH) darauf hin, dass ein Zusammenhang zwischen der Schusswaffendichte in einem Land und der Anzahl Todesfälle durch Schusswaffen bestehe und Joe Lang (G, ZG) hielt fest, dass Statistiken belegten, dass weniger Waffen in Privathaushalten die Suizidrate verminderten. Auf bürgerlicher Seite erklärte Toni Bortoluzzi (V, ZH), es sei eine Illusion zu glauben, dass mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Schusswaffen der Schutz vor Gewalt verbessert werden könne. Die Initiative schaffe Scheinsicherheit und entmündige den waffentragenden Milizsoldaten. Jakob Büchler (CEg, SG) sah zudem das Schiessen als Breitensport in Gefahr. Der Rat folgte schliesslich dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und empfahl Volk und Ständen mit 103 zu 66 Stimmen, die Initiative abzulehnen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> zeigte sich Bruno Frick (CEg, SZ) im Namen der Kommissionsmehrheit überzeugt davon, dass die aktuellen Regelungen im Militär- und Waffengesetz genügend Schutz vor Waffenmissbrauch bieten würden und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte, dass auf die Harmonisierung der Waffenregister hingearbeitet werde. Im Namen einer Kommissionsminderheit verwies Roberto Zanetti (S, SO) auf die jährlich 300 Schusswaffen-Toten, welche die Zahl der Verkehrstoten noch überträfen und beantragte Zustimmung zur Initiative. Mit 27 zu 15 Stimmen folgte die kleine Kammer schliesslich dem Antrag ihrer Kommissionsmehrheit und empfahl wie zuvor der Nationalrat die Ablehnung der Initiative.</p><p>I<b>n der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss vom Nationalrat mit 119 : 69 und vom Ständerat mit 30:11 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 mit 56,3 Prozent Nein-Stimmen und von 15 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:28

Back to List