Krankenversicherung. Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer
Details
- ID
- 20090400
- Title
- Krankenversicherung. Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 24. März 2000 verabschiedete das Parlament Artikel 55a des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Die Bestimmung erteilte dem Bundesrat die Kompetenz, im ambulanten Bereich die Zulassung bestimmter Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung während eines auf drei Jahre befristeten Zeitraums einem Bedarfsnachweis zu unterstellen. Das Parlament verlängerte die Massnahme am 8. Oktober 2004 ein erstes und am 13. Juni 2008 in Form der bedarfsabhängigen Zulassung ein zweites Mal bis 31. Dezember 2009. Die Verlängerungen sollten eine nahtlose Ablösung der Massnahme durch eine definitive Nachfolgeregelung ermöglichen, welche aktuell im Rahmen der Vorlagen Vertragsfreiheit (04.032), Managed Care (04.062) und Kostenbeteiligung (04.034) im Parlament beraten wird. Da die Beratungen mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet, reicht die Zeit für die Verabschiedung der Vorlagen in den Räten und eine allfällige Umsetzung durch den Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 nicht aus. Deshalb beantragt die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Übergangslösung, die bis 31. Dezember 2011 gilt. Die neue Regelung beschränkt den Geltungsbereich der bedarfsabhängigen Zulassung auf Spezialärztinnen und -ärzte sowie auf Apothekerinnen und Apotheker und erfasst auch die Tätigkeit der in Einrichtungen nach Artikel 36a KVG oder im ambulanten Bereich von Spitälern nach Artikel 39 KVG tätigen Spezialärztinnen und -ärzte. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Resolutions
-
Date Council Text 16.01.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 16.01.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 27.01.2009 0 Zustimmung 27.01.2009 0 Zustimmung
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Resolutions
-
Date Council Text 27.05.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 04.06.2009 2 Zustimmung 12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlage umstritten. Kommissionssprecherin Ruth Humbel Näf (CEg, AG) räumte ein, dass die nochmalige Verlängerung der Zulassungsbeschränkung wohl niemanden zu begeistern vermöge. Eine Beschränkung der Arztpraxen bleibe aber nötig, weil jede neue Arztpraxis schätzungsweise jährlich 500 000 Franken Gesundheitskosten verursache. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Hausärzte per Ende 2009 nicht mehr unter den Zulassungsstopp fallen. Die Verlängerung bis Ende 2011 gilt für Spezialisten und neu im ambulanten Bereich von Spitälern tätige Ärztinnen und Ärzte. Zudem soll im Gesetz explizit festgehalten werden, dass die Kantone eine Praxisbewilligung an Bedingungen knüpfen können. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Marcel Scherer (V, ZG), nicht auf die Vorlage einzutreten. Er warb für mehr Wettbewerb und eine wirtschaftlich orientierte medizinische Versorgung. Gleichzeitig mit dem Ärztestopp müsse allerdings auch der Kontrahierungszwang aufgehoben werden. Bundesrat Pascal Couchepin unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Übergangslösung. Er widersprach zudem der Behauptung, es gebe in der Schweiz eine Ärzteknappheit. Es gäbe im Gegenteil zuviele Ärzte, so Couchepin. Diese seien aber regional schlecht verteilt und das Verhältnis zwischen Hausärzten und Spezialisten stimme nicht. Der Nationalrat stimmte mit 81 zu 65 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage. Der Rat übernahm im Weiteren einen präzisierenden Antrag von Ignazio Cassis (RL, TI), der verhindert, dass Fachärzte mit dem Gebrauch des Weiterbildungstitels "praktischer Arzt" den Zulassungsstopp umgehen können. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 95 zu 55 Stimmen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> empfahl Alex Kuprecht (V, SZ) namens der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Vorschlag des Nationalrates. Die vorgeschlagene Übergangslösung, welche von der Kommission mehrheitlich und ohne Begeisterung unterstützt wurde, schaffe die Möglichkeit, in den nächsten zwei Jahren im Rahmen der Vertragsfreiheit und des Managed Care eine definitive Lösung zu finden. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Philipp Stähelin (CEg, TG), wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Der Minderheitensprecher monierte, dass die sogenannte Übergangslösung nun bald zehn Jahre dauere und kaum Positives gebracht habe. Der Zulassungsstopp habe zusammen mit dem Numerus clausus für Medizinstudenten hingegen dazu geführt, dass sich nun eine Verknappung an praktizierenden Ärztinnen und Ärzten abzeichne. Der Rat trat mit 25 gegen 9 Stimmen auf die Vorlage ein und stimmte ihr ohne weitere Debatte mit 23 zu 8 Stimmen zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 107 zu 74 und im Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:18