Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern
Details
- ID
- 20090439
- Title
- Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern
- Description
- InitialSituation
- <p>Gemäss der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes (AwG) können Identitätskarten (ID) nach zwei Jahren, d.h. ab 1. März 2012, nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden beantragt werden. Das Gesetz überträgt den Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische ID ausgestellt werden können, der Zuständigkeit des Bundesrates.</p><p>Die am 4. Juni 2009 von Nationalrätin Thérèse Meyer eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, im AwG zu verankern, dass weiterhin eine herkömmliche, nichtbiometrische ID ohne Chip bezogen werden kann. Am 27. Januar 2010 reichte der Kanton Thurgau eine Standesinitiative ein, die verlangt, dass Identitätskarten auch nach der in den Übergangsbestimmungen der Änderung vom 13. Juni 2008 im AwG vorgesehenen zweijährigen Frist weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden können. </p><p>Die am 11. Dezember 2009 von Ständerat Hannes Germann eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, das Ausweisgesetz dahingehend zu ändern, dass die Kantone frei entscheiden können, ob die Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und bezogen werden kann. Aus föderalistischen Gründen nimmt der vorliegende Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) dieses Anliegen auf und sieht vor, das AwG so zu ändern, dass auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden und die Kantone über eine allfällige Beantragung in der Wohngemeinde entscheiden können.</p><p>Die SPK des Nationalrates hat bei der Ausarbeitung des Entwurfs darauf geachtet, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, einen bürgernahen Service public anzubieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die nichtbiometrischen Identitätskarten weiterhin wie bisher bei der Wohngemeinde zu beantragen. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine herkömmliche Identitätskarte in einem einfachen Verfahren beantragen können und die Kantonsautonomie betreffend die Organisation des Antragsverfahrens gewahrt bleibt. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 16.10.2009 0 Folge geben (Erstrat) 16.10.2009 0 Folge geben (Erstrat) 02.02.2010 0 Zustimmung 02.02.2010 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; AwG) (Bezug nicht biometrischer Identitätskarten bei Wohnsitzgemeinden)
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.2011 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 30.05.2011 2 Zustimmung 17.06.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Beide Kammer nahmen die Vorlage diskussionslos und einstimmig an. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 188 zu 0 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26