Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

Details

ID
20090462
Title
Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Description
InitialSituation
<p><b>Tankstellen dürfen ihr Personal rund um die Uhr und am Sonntag ohne behördliche Bewilligung für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb eines Bistros beschäftigen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Tankstellenshops ist demgegenüber nur während der regulären Tages- und Abendarbeitszeiten und für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr bis 1 Uhr in der Nacht und am Sonntag bewilligungsfrei. Die von den Räten am 14.12.2012 beschlossene Gesetzesänderung will den Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr ermöglichen, die ganze Nacht und den ganzen Sonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmende zu beschäftigen, sofern sie ein Warensortiment führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Tankstellenshops, die die Anforderungen an den Standort oder das Warensortiment nicht erfüllen, sollen weiterhin der Bewilligungsflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit unterstellt sein. Gegen diese Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen. </b></p><p></p><p>Nationalrat Christian Lüscher (RL, GE) reichte am 12. Juni 2009 die parlamentarische Initiative "Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops" (09.462) ein. Im Arbeitsgesetz solle verankert werden, dass Tankstellenshops auf "Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen" rund um die Uhr und auch am Sonntag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen dürfen, sofern sie ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Nachdem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben dieser Initiative 2010 Folge gegeben hatten, arbeitete die nationalrätliche Kommission 2011 eine entsprechende Gesetzesvorlage aus und lud den Bundesrat ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 11. Januar 2012 empfahl der Bundesrat, die heute schon in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) verwendete Formulierung "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" beizubehalten. Die Verwaltungs- und Gerichtspraxis habe konkretisiert, was darunter zu verstehen sei. Da es sich beim neu vorgeschlagenen Begriff "an Hauptverkehrsstrassen" um einen unbestimmten Begriff handle, würde dieser im Vergleich zur aktuell verwendeten Formulierung zu neuen Unklarheiten und Abgrenzungsfragen führen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    31.08.2010 0 Folge geben (Erstrat)
    31.08.2010 0 Folge geben (Erstrat)
    11.11.2010 0 Zustimmung
    11.11.2010 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.05.2012 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    17.09.2012 2 Abweichung
    05.12.2012 1 Zustimmung
    14.12.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> opponierten vor allem Sozialdemokraten und Grüne und stellten einen Nichteintretensantrag. Sie befürchtet eine generelle Zunahme der Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Bürgerlichen und der Bundesrat widersprachen: An Zapfsäulen und in Tankstellenbistros werde schon heute nachts gearbeitet. Der personelle Mehrbedarf sei klein, wenn nun neu das ganze Ladensortiment verkauft werden dürfe. Nachdem der Nichteintretensantrag gescheitert war, versuchte eine linksgrüne Minderheit, das Vorhaben auf "Autobahnraststätten" einzuschränken. Der Rat entschied sich aber für die umfassende Variante.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte eine linke Minderheit Nichteintreten. Roberto Zanetti (S,SO) monierte, dass in Zeiten von Kühl- und Tiefkühlgeräten selbst ein Einpersonenhaushalt nicht hungern müsse und nicht auf den Einkauf im 24-Stunden-Tankstellenshop angewiesen sei. Paul Rechsteiner (S,SG) und Christian Levrat (S,FR) erinnerten ihre Ratskollegen daran, dass die grosse Mehrheit der Kantone und unter anderen auch der Verband der Detailhändler sich in der Vernehmlassung gegen eine Lockerung ausgesprochen haben. Der Ständerat folgte aber der Kommissionsmehrheit und trat auf die Vorlage ein. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit dem Antrag des Bundesrates zu folgen, wonach diese Liberalisierung ausserhalb von Autobahnen auf solche Tankstellenshops zu beschränken ist, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen. Mit der Formulierung des Nationalrates (Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen) werde der Kreis der Läden, die rund um die Uhr geöffnet sein können, zu stark erweitert. Davon betroffen wären insbesondere Tankstellenshops an Zufahrtstrassen zu grossen Städten. Eine bürgerliche Minderheit beantragte, der Version des Nationalrates zu folgen. Eine linke Minderheit stellte wiederum den Antrag, diese Liberalisierung auf Autobahnraststätten zu beschränken. Der Ständerat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und sprach sich so gegen die Formulierung des Nationalrates ("an Hauptverkehrsstrassen") aus.</p><p>Im Nationalrat stellte die Kommissionsmerheit den Antrag dem Ständerat zu folgen. Die Formulierung des Ständerates, die auf einen gängigen Begriff zurückgreift, sei dem undefinierten und schwierig umzusetzenden Konzept des Nationalrates vorzuziehen. Eine linksgrüne Minderheit versuchte erneut, das Vorhaben allein auf "Autobahnraststätten" einzuschränken. Der Nationalrat schloss sich aber dem Ständerat an. </p><p></p><p><b>Die Gesetzesänderung wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 128 zu 59 Stimmen und im Ständerat mit 29 zu 11 Stimmen verabschiedet.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 mit 56,7 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:29

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