Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

Details

ID
20090473
Title
Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
Description
InitialSituation
<p>Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit durch das Bahnpolizeigesetz von 1878 ist nicht mehr zeitgemäss. Ein erster Gesetzesentwurf des Bundesrates war am 20. März 2009 in der Schlussabstimmung des Nationalrates abgelehnt worden (05.028: Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST). Die SP- und die SVP-Fraktion hatten die erste Version des BGST wegen der Möglichkeit zur Privatisierung und des nicht expliziten Verbots von Schusswaffen abgelehnt.</p><p>Gestützt auf eine parlamentarische Initiative wurde eine neue Vorlage erarbeitet, die auf der abgelehnten Vorlage des BGST basiert, diese aber in einigen Punkten anpasst. Der neue Gesetzesentwurf will die Gesetzgebung den heutigen Anforderungen anpassen. Ziel ist eine verbesserte Sicherheit für Reisende, Angestellte und den Bahnbetrieb. Die zukünftigen Sicherheitsorgane sollen neu im gesamten öffentlichen Verkehr agieren, d.h. auch bei Autobus-, Schifffahrts- und Seilbahnunternehmen. Zudem kann der Sicherheitsdienst, nicht jedoch die Transportpolizei, mit der nötigen Bewilligung des Bundes einer privaten Organisation in der Schweiz übertragen werden.</p><p>Die Aufgaben der Kantons- und der Gemeindepolizei bleiben - bei verstärkter Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen - unverändert. Die Art der Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung wird auf Stufe Verordnung festgelegt werden. (Quelle: Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    18.05.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    18.05.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    19.06.2009 0 Zustimmung
    19.06.2009 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2010 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    16.06.2010 2 Abweichung
    17.06.2010 1 Zustimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat </b>folgte dem Entwurf seiner Kommission durchgehend. Anita Lachenmeier-Thüring (G, BS) beantragte, die Bewaffnung der Transportpolizei auszuschliessen. Die Sicherheit der Bahnkundschaft werde nicht erhöht, wenn Sicherheitsorgane bewaffnet durch die Züge gingen und Kontrollen durchführen würden. Man sei sich in der Kommission einig gewesen, dass die hoheitliche Kompetenz der Festnahme und die Strafverfolgung schlussendlich bei den Kantonen liegen soll. Die Transportpolizei halte eine Person nur so lange fest, bis sie an einem Bahnhof der dortigen Kantonspolizei übergeben werden könne. Dafür brauche es keine Waffen. Das Plenum lehnte diesen Antrag mit 113 zu 30 Stimmen ab und übertrug die Verantwortung damit dem Bundesrat, über die Art der Bewaffnung und Ausrüstung der Transportpolizei zu entscheiden.</p><p>Markus Hutter (RL, ZH) wollte mit einem Einzelantrag erreichen, dass nicht nur die Transportpolizei, sondern auch der Sicherheitsdienst die Kompetenz erhält, Personen festzunehmen. Nur so könne auch der Sicherheitsdienst glaubwürdig seine Aufgabe erfüllen im Falle von renitenten Schwarzfahrern, die ihre Identität nicht preisgeben wollen. Der Nationalrat entschied jedoch mit 128 zu 30 Stimmen, solche hoheitlichen Aufgaben der Polizei bzw. Transportpolizei vorzubehalten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem Entwurf diskussionslos zu, schuf jedoch mit einer ergänzenden Bestimmung (Art. 5 Abs. 1bis) eine Differenz zum Nationalrat. So soll ein Transportunternehmen, welches eine eigene Transportpolizei hat, deren Leistungen auch anderen Unternehmen zu vergleichbaren Bedingungen anbieten müssen. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Kosten müsste das Bundesamt für Verkehr entscheiden. Diesen Zusatz akzeptierte der <b>Nationalrat </b>ohne Diskussion.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit zwei Gegenstimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 189 zu 0 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:22

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