Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
Details
- ID
- 20090475
- Title
- Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- Description
- InitialSituation
- <p>Am Bundesverwaltungsgericht bestehen nach Artikel 1 Absatz 3 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (VGG, SR 173.32) 5070 Richterstellen. Die Bundesversammlung hat die Zahl der Richterstellen mit der Richterstellenverordnung vom 17. Juni 2005 (SR 173.321) auf höchstens 65 Vollzeitstellen festgelegt. Weiter sieht Artikel 1 Absatz 5 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vor, dass die Bundesversammlung zur Bewältigung aussergewöhnlicher Geschäftseingänge zusätzliche Richterstellen auf jeweils längstens zwei Jahre bewilligen kann.</p><p>Der Bundesrat hat am 19. August 2009 ein Abkommen über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service (IRS) der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betreffend UBS unterzeichnet. Das am selben Tag in Kraft getretene Abkommen verpflichtet die Schweizerische Eidgenossenschaft, gestützt auf das geltende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ein Amtshilfegesuch des IRS zu bearbeiten. Das Amtshilfegesuch, das am 31. August 2009 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) eingetroffen ist, betrifft ungefähr 4450 Konten. Die EStV muss innert 90 Tagen nach Eingang des Gesuchs in den ersten 500 Fällen und innert 360 Tagen in allen übrigen Fällen mit einer Schlussverfügung entscheiden, ob Amtshilfe geleistet und die ersuchten Kontoinformationen herausgegeben werden können. Diese Schlussverfügungen sind beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen anfechtbar. Für die Erledigung der Beschwerdefälle vor Bundesverwaltungsgericht ist im Abkommen keine Erledigungsfrist vorgesehen.</p><p>In den meisten Fällen dürfte gegen die Schlussverfügung der EStV eine Beschwerde eingelegt werden zumindest so lange, als das Bundesverwaltungsgericht noch keine Entscheide im Sinne von Präjudizien in den verschiedenen zu erwartenden Fallkategorien gefällt hat. Demzufolge ist damit zu rechnen, dass im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bereits gegen Ende des Jahres 2009 bis zu 500 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingehen werden und dass je nach Ausgang der ersten Beschwerdeverfahren Tausende weiterer Beschwerden im Laufe des Jahres 2010 nachfolgen könnten.</p><p>Der Bundesrat beantragt Zustimmung zur Verordnung über eine vorübergehende Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 28.08.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 28.08.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 08.09.2009 0 Zustimmung 08.09.2009 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2009 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 23.09.2009 2 Zustimmung 25.09.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> erhob einzig die SVP-Fraktion Einspruch gegen die Vorlage und unterstützte eine Minderheit Schwander (V, SZ), die Nichteintreten verlangte. Die Schweiz dürfe nicht ein rechtsstaatlich bedenkliches Verfahren unterstützen. Der Rat beschloss jedoch mit 109 zu 48 Stimmen auf die Vorlage einzutreten und stimmte der vorübergehenden Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht mit 104 zu 49 Stimmen zu. </p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde die Verordnung diskussionslos und ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung der Bundesversammlung im Nationalrat mit 133 zu 56 und im Ständerat mit 40 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35