Bundesgesetz über die Sanierung der IV. Änderung

Details

ID
20090498
Title
Bundesgesetz über die Sanierung der IV. Änderung
Description
InitialSituation
<p>Am 27. September 2009 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009 über die Änderung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt. Dabei beinhaltete die Änderung die Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Januar 2010 um ein Jahr auf den 1. Januar 2011. In diesem Punkt geändert wurde der Bundesbeschlusses vom 13. Juni 2008.</p><p>Mit dem Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 eng verknüpft ist das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Sanierung der Invalidenversicherung, welches insbesondere einen getrennten Fonds für die AHV und die IV vorsieht, den Transfer von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds in den neuen IV-Fonds und die Finanzierung der Schuldzinsen an den AHV-Fonds durch den Bund. In einer Klausel ist geregelt, dass das Gesetz nur zusammen mit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung in Kraft treten kann.</p><p>Mit der Änderung des Bundesbeschlusses zur Anhebung der Mehrwertsteuersätze stimmen nun die zeitlichen Bestimmungen nicht mehr mit denjenigen des Bundesgesetzes überein. Damit kann dieses keine Wirkung mehr entfalten und die im Vorfeld der Volksabstimmung vom 27. September 2009 angekündigten weiteren Sanierungsmassnahmen für die IV wie auch die Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds könnten rein formell-rechtlich nicht eingelöst werden. Bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesbeschlusses in der Sommersession 2009 kündigte der Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates an, seiner Kommission eine Kommissionsinitiative nach erfolgter Volksabstimmung vorzuschlagen, um die nötigen Anpassungen am Gesetz vorzunehmen.</p><p>So beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 20. Oktober 2009 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsinitiative. Geändert werden mit der Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 insbesondere die Inkraftsetzung, welche sich um ein Jahr verschiebt (neu: 1. Januar 2011), wie auch der Zeitraum, in dem der Bund die Verlustzinsen zahlt (neu: 1. Jan. 2011-31. Dez. 2017). Materiell ändert sich nichts. Die Kommission des Nationalrates stimmte dieser Kommissionsinitiative am 29. Oktober 2009 ohne Gegenstimme zu. Am 10. November 2009 verabschiedete die ständerätliche Kommission den vorliegenden Bericht und den dazu gehörigen Erlassentwurf einstimmig. (Quelle: Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates)</p><p>Der Bundesrat nahm am 4. Dezember 2009 zur Kommissionsinitiative in befürwortendem Sinne Stellung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    19.10.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    19.10.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    30.10.2009 0 Zustimmung
    30.10.2009 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2009 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    02.03.2010 1 Zustimmung
    19.03.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat</b> rekapitulierte der Kommissionssprecher Urs Schwaller (CEg, FR) die Vorgeschichte der parlamentarischen Initiative und führte nochmals die Gründe für die Notwendigkeit einer zeitlichen Abstimmung der betreffenden Gesetzgebungen zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen und zur Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds aus. Nachdem der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Didier Burkhalter, die Gründe des Bundesrates für die Unterstützung der Vorlage dargelegt hatte, stimmte die Ständerat dem Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 27 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> stiess die vorgeschlagene Gesetzesänderung hingegen auf den Widerstand der SVP-Fraktion. Zwar trat der Rat auf die Vorlage ein, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte jedoch anstelle der 5 Milliarden Franken, die aus dem AHV-Fonds an den neu geschaffenen IV-Fonds übertragen werden, dem IV-Fonds ein zinsloses, rückzahlbares Bundesdarlehen in gleicher Höhe gewähren. Der Sprecher der Kommissionsminderheit Toni Bortoluzzi (V, ZH) argumentierte, dass die AHV durch den Missbrauch von zweckgebundenen Mitteln nicht weiter ausgehöhlt werden dürfe. Die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen verwiesen dagegen auf das klare Resultat der Volksabstimmung vom September 2009. Die Bevölkerung sei beim Urnengang darüber im Klaren gewesen, dass die vorgesehene befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der Invalidenversicherung an die Abkoppelung der IV von der AHV gebunden sei und dass die betreffenden Mittel aus dem AHV-Fonds stammten. Der Sozialminister forderte die Antragsteller auf, sich sportlich zu zeigen und erinnerte daran, dass die Regeln nicht mitten im Spiel geändert werden können. Der Rat lehnte den Minderheitsantrag schliesslich mit 117 zu 53 Stimmen ab.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Gesetzesvorlage mit 118 zu 54 Stimmen zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 44 zu 0 und im Nationalrat mit 190 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
14.11.2025 08:36

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