Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen

Details

ID
20090499
Title
Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Agrotreibstoffe und deren Rohstoffe, die nicht aus Biogas oder Abfällen herrühren, sind wie folgt zu ergänzen: </p><p>Unternehmen, die biogene Rohstoffe für die Anwendung im Verkehrssektor verarbeiten oder vermarkten, müssen nachweisen, dass:</p><p>a. für die Rohstoffe in Ländern mit knapper Nahrungsmittelversorgung keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen beansprucht werden, die für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden;</p><p>b. die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln für die ganze Bevölkerung in den jeweiligen Produktionsgebieten sichergestellt ist und die Gewinnung von Agrotreibstoffen keinen relevanten Anstieg der Importe von Ölsaaten und Nahrungsmitteln aus anderen Ländern verursacht (Nutzung von Brachflächen oder Zwischensaaten für die Treibstoffproduktion); </p><p>c. die Waldgebiete im Herkunftsgebiet nachhaltig bewirtschaftet werden und flächenmässig erhalten bleiben;</p><p>d. im Herkunftsgebiet keine gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen für die Gewinnung von Agrotreibstoffen erfolgen und dass die Produktionsflächen rechtmässig erworben wurden;</p><p>e. die Gewinnung von Agrotreibstoffen die Umwelt nicht stärker belastet als die Verwendung von fossilen Energieträgern.</p><p>2. Anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiung von Agrotreibstoffen sind Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt zu erlassen. Wer Agrotreibstoffe verkauft, muss die Rückverfolgung der Produkte bis ins Ursprungsgebiet nachweisen können. </p><p>3. Agrotreibstoffe aus Abfällen sowie Biogas sollen weiterhin unbeschränkt auf dem Markt zugelassen werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.10.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    20.10.2009 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    29.01.2010 0 Zustimmung
    29.01.2010 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.09.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.03.2014 2 Abweichung
    17.03.2014 1 Zustimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2013</b></p><p><b>Nationalrat will nur nachhaltig erzeugte Agrotreibstoffe zulassen</b></p><p><b>(sda) Für Steuererleichterungen auf Agrotreibstoffe sollen künftig strengere und erweiterte Kriterien gelten. Diese sollen gewährleisten, dass der Anbau der Rohstoffe für diese Treib- und Brennstoffe nicht den Anbau von Nahrungsmitteln verdrängt und nach nachhaltigen Prinzipien erfolgt.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Dienstag einen entsprechenden Vorschlag seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) mit 111 gegen 71 Stimmen gutgeheissen. Die Gegenstimmen kamen vorwiegend von der SVP und der FDP. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p>Die SVP nannte die Vorlage unnötig und hatte gar nicht darauf eintreten wollen. Ihr Sprecher Guy Parmelin (VD) kritisierte, die Vorlage führe zu einem Leerlauf, denn im Vergleich zum erwartbaren Resultat sei der administrative und personelle Aufwand zu gross.</p><p></p><p>Marginale Rolle</p><p>Agrotreibstoffe spielten in der Schweiz zudem eine marginale Rolle, sagte Parmelin. Bioethanol habe 2012 lediglich 1,2 Promille des in der Schweiz verkauften Benzins ausgemacht. Beim Biodiesel waren es 4,1 Promille des verkauften Diesels.</p><p>Ziel der Vorlage ist es, negative Auswirkungen der Produktion von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen - zum Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja - möglichst zu vermeiden. Wer von Steuererleichterungen für Agrotreibstoffe profitieren will, muss deshalb Anforderungen erfüllen.</p><p>Nicht auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion</p><p>Pflanzen zur Treibstoffgewinnung dürfen weder auf gerodeten Waldflächen, in trockengelegten Feuchtgebieten noch in Schutzgebieten angepflanzt werden. Den Lebensmittelanbau dürfen sie nicht verdrängen. In manchen Ländern komme es vor, dass Einheimische wegen des Anbaus von Biomasse von ihrem Land vertrieben, getötet und ihrer Lebensgrundlagen beraubt würden, hält die UREK dazu fest.</p><p>Mit 136 zu 51 Stimmen gab der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Standards zur Ernährungssicherheit als Anforderung für Steuererleichterungen zu berücksichtigen. Die SVP stellte sich gegen diesen Blankoscheck für den Bundesrat, wie Parmelin sagte. Denn diese Standards gebe es noch gar nicht.</p><p>Auf Antrag einer Minderheit von SP, CVP/EVP, Grünen und GLP ergänzte der Nationalrat die Vorlage mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass der Anbau von Pflanzen für die Erzeugung von Treib- und Brennstoffen die Produktion für Anbau von Rohstoffen für die Lebensmittel nicht verdrängen dürfe.</p><p>Bastien Girod (Grüne/ZH) führte dazu an, dass ein aus in Sierra Leone angebautem Zuckerrohr hergestellter Treibstoff die Vorgaben für Steuererleichterungen erfülle. Denn der Treibstoff stehe bezüglich Umwelt- und Klimabelastung besser da als fossiles Benzin.</p><p>Urwaldflächen würden zudem nicht umgenutzt, da die Rüben im Landwirtschaftsgebiet angebaut würden, auf einer Fläche so gross wie der Genfersee. Insgesamt steige dadurch eben doch der Druck, für die Nahrungsmittelproduktion Wald zu schlagen, betonte Girod. Deshalb brauche es die zusätzliche Bestimmung.</p><p></p><p>Warnung vor "moralischen Vorstellungen"</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Die Formulierung der UREK orientiere sich an Empfehlungen der UNO. Sie warnte vor "moralischen Vorstellungen" und "gut gemeinten Absichten", während die Situation für die betroffenen Bauern vor Ort möglicherweise anders aussehe.</p><p>Mit einer Änderung im Umweltschutzgesetz erhält der Bundesrat die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von nicht steuerbegünstigten - da den Kriterien nicht genügenden - Agrotreibstoffen zu bremsen. Dies für den Fall, dass nicht steuerbefreite Stoffe auf Grund neuer Marktbedingungen in grosser Menge in die Schweiz importiert werden.</p><p>Die SVP hätte auf diese Anpassung im Umweltgesetz ganz verzichten wollen, drang damit aber nicht durch. Die Mehrheit war der Auffassung, dass dieser Passus nötig sei, um zu verhindern, dass den Nachhaltigkeitsanforderungen nicht genügende biogene Treibstoffe in der Schweiz vertrieben werden.</p><p>Nicht gelten sollen die neuen Bestimmungen für Treibstoffe aus Lebensmittelabfällen sowie aus Abfällen von Land- und Waldwirtschaft, biogenes Altöl und Treibstoffe aus Biogas. Sie will der Nationalrat weiterhin ohne Beschränkung zulassen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.3.2014</b></p><p><b>Kriterien für Steuererleichterungen von Biotreibstoffen verschärft </b></p><p><b>(sda) In der Schweiz sind Biotreibstoffe von der Steuer befreit, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllt sind. Jetzt werden die Kriterien für eine Steuererleichterung verschärft. Der Ständerat hat am Donnerstag entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.</b></p><p>Ziel der Vorlage ist es, negative Auswirkungen der Produktion von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen - zum Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja - möglichst zu vermeiden. Wer von Steuererleichterungen profitiert, soll künftig strengere Anforderungen erfüllen.</p><p>Es zeige sich immer mehr, dass die Produktion von Biotreibstoffen auch Schattenseiten habe, sagte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI). Dies etwa dann, wenn durch den Anbau von Rohstoffen die Lebensmittelproduktion verdrängt werde. Auch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Landrechte seien Thema.</p><p></p><p>Differenzen bei Ernährungssicherheit</p><p>Insbesondere die Ernährungssicherheit ist ein wichtiger Aspekt in der neuen Gesetzesvorlage. In der genauen Ausformulierung gibt es zwischen den Räten allerdings noch Differenzen. Der Nationalrat wollte explizit festhalten, dass der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion von Rohstoffen für Nahrungsmitteln führen darf.</p><p>Dies ging dem Ständerat zu weit. Die Mehrheit stimmte am Donnerstag für eine abgeschwächte Formulierung. Demnach kann der Bundesrat Steuererleichterungen streichen, wenn die Ernährungssicherheit in einem Land beeinträchtigt ist. Dabei soll er international anerkannte Standards berücksichtigen.</p><p>Umwelt- und Energieministerin Doris Leuthard zeigte sich mit dieser Lösung zufrieden. Der Vorschlag des Nationalrates beziehe sich nur darauf, ob Nahrungsmittel verfügbar seien. Ebenso wichtig für die Ernährungssicherheit sei, ob diese erschwinglich seien und zweckmässig eingesetzt würden.</p><p>Eine von Robert Cramer (Grüne/GE) angeführte Minderheit bezeichnete den Entscheid als unverständlich. Das widerspreche klar dem ursprünglichen Willen der parlamentarischen Initiative, sagte Cramer.</p><p></p><p>Keine Vertreibungen</p><p>Weitere neue Kriterien für eine Steuererleichterung waren unbestritten. So soll etwa sichergestellt werden, dass es für die Biotreibstoffproduktion nicht zu gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen kommt und dass die Anbauflächen rechtmässig erworben worden sind.</p><p>Auch sollen Pflanzen zur Treibstoffgewinnung nicht auf gerodeten Waldflächen oder in Gebieten mit grosser biologischer Vielfalt angepflanzt werden.</p><p>Der Ständerat hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 17 Stimmen zugestimmt. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.3.2014</b></p><p><b>Parlament verschärft Kriterien für Steuererleichterungen </b></p><p><b>(sda) Steuererleichterungen für Biotreibstoffe werden künftig nach strengeren Kriterien gewährt. Wer beispielsweise Biodiesel herstellt, muss nachweisen, dass der Anbau der Rohstoff-Pflanzen keine negative Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt hat.</b></p><p>Mit der am Montag für die Schlussabstimmung verabschiedeten Vorlage wollen die Räte verhindern, dass der Anbau von Zuckerrüben, Mais oder Soja für die Treibstoffproduktion den Anbau von Nahrungsmittel verdrängt. </p><p>"Die Befürchtung, dass Nahrungsmittel in Tanks statt in hungrigen Bäuchen landen, ist berechtigt. Mit dieser Gesetzesvorlage haben wir eine gute Antwort auf diese Befürchtungen", sagte Laurent Favre (FDP/NE) namens der vorberatenden Kommission.</p><p></p><p>Nahrungssicherheit als Diskussionspunkt</p><p>Bei der Frage, wie das Ziel der Nahrungssicherheit erreicht werden soll, waren sich die Räte vorerst uneinig. Der Nationalrat wollte im Gesetz zunächst explizit festhalten, dass der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion für Nahrungsmitteln führen darf. Ständerat und Bundesrat hingegen bevorzugten eine abgeschwächte Formulierung und drangen damit durch.</p><p>Demnach kann der Bundesrat Steuererleichterungen streichen, wenn die Ernährungssicherheit in einem Land beeinträchtigt ist. Dabei soll er international anerkannte Standards berücksichtigen. </p><p>"Das Prinzip der Nahrungssicherheit ist mit dem neuen Gesetz ausreichend verankert", sagte Favre. Ein Alleingang der Schweiz ohne die Berücksichtigung internationaler Standards wäre nicht sinnvoll gewesen, sagte er. Und der Bundesrat erhalte zusätzlich schon erwähnten Kompetenz einen weiteren Handlungsspielraum.</p><p>Neu kann der Bundesrat die Einfuhr fraglicher Produkte verbieten, wenn diese in grossen Mengen importiert werden und internationale Standards verletzt werden. Dies soll auch dann der Fall sein, wenn für die Produkte gar keine Steuererleichterung beantragt wird.</p>
Updated
14.11.2025 06:57

Back to List