Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Details
- ID
- 20090503
- Title
- Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Im Jahr 2009 reichte die FDP-Liberale Fraktion eine parlamentarische Initiative ein, welche folgende Stempelabgaben schrittweise abschaffen wollte: die Emissionsabgabe, die Abgabe auf Versicherungsleistungen sowie die Umsatzabgabe. Diese Abschaffung der Stempelsteuer sollte die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und somit Wachstum generieren.</b></p><p><b>Im Laufe der Beratungen wurde dieses Geschäft in drei Teilprojekte aufgespaltet. Betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital gaben die zuständigen Kommissionen im 2010 und 2011 der Initiative Folge. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates erarbeitete 2012 den Entwurf 1 und beantragte ihrem Rat, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.</b></p><p><b>Der Bundesrat nahm am 23. Januar 2013 zu diesem Gesetzentwurf Stellung. Im Grundsatz begrüsste er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, plädierte damals jedoch für eine Berücksichtigung dieser Massnahme in der kommenden Unternehmenssteuerreform III (</b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049">15.049</a><b>).</b></p><p><b>National- und Ständerat stimmten der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 1) schliesslich in der Schlussabstimmung vom 18. Juni 2021 zu. </b></p><p><b>Das Referendum ist am 17. November 2021 formell zustande gekommen. Das Referendumskomitee bemängelte insbesondere, dass dies einfach eine weitere steuerliche Bevorzugung von Grosskonzernen sei. Und gerade im Kontext der Corona-Krise wäre der Ausfall der 250 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr für die Allgemeinheit nicht verkraftbar.</b></p><p><b>Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden am 13. Februar 2022 über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital abstimmen.</b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Mit der am 10. Dezember 2009 von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative wurde der Bundesrat beauftragt, die Stempelsteuer in drei Schritten abzuschaffen. Konkret soll das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) vom 27. Juni 1973 durch die Einfügung der folgenden drei Übergangsbestimmungen geändert werden:</p><p></p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.</p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21 ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.</p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13 ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt.</p><p></p><p>In der Begründung wurde die Stempelsteuer als gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz bezeichnet, welcher nicht nur die Finanzbranche, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft bremse. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.</p><p></p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) nahm die Vorprüfung der Initiative am 23. November 2010 vor. Sie beschloss mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) stimmte diesem Beschluss am 4. April 2011 mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Somit wurde die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. </p><p></p><p>Die WAK-N beschloss dann an ihren Sitzungen vom 30. August und 8. November 2011, die Initiative in zwei Vorlagen aufzuteilen. Die erste Vorlage sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vor, die zweite Vorlage beinhaltet die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsleistungen sowie die Abschaffung der Umsatzabgabe. Punkt 1 der Initiative, die Abschaffung der Emissionsabgabe, sollte in der Kommission behandelt werden. Da die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital (Anleihen) bereits in der "Too big to fail"-Vorlage (11.028) enthalten war und vom Parlament in der Herbstsession 2011 beschlossen wurde, verblieb unter Punkt 1 nur noch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Punkt 2 (Abschaffung der Versicherungsabgabe) und Punkt 3 (Abschaffung der Umsatzabgabe) wurden einer Subkommission zugewiesen, da die beiden Punkte als noch nicht entscheidungsreif beurteilt wurden. Für die Umsetzung der Punkte 2 und 3 sollten dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt ein Entwurf und ein zusätzlicher Bericht vorgelegt werden.</p><p>Am 10 Januar 2012 beschloss die WAK-N mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Vorentwurf zu Punkt 1 einzutreten und stimmte ihm mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Kommission beauftragte am 18. Januar 2012 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital durchzuführen. Dieses Verfahren dauerte vom 7. Februar bis zum 10. Mai 2012. Insgesamt gingen 43 Stellungsnahmen ein. Nach der Diskussion der Ergebnisse der Vernehmlassung beschloss die WAK-N am 12. November 2012 mit 17 zu 7 Stimmen, dem Rat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf zu unterbreiten. Eine Minderheit lehnte die Vorlage insgesamt ab und beantragte, nicht darauf einzutreten. Eine weitere Minderheit verlangte, im Bundesgesetz über die Stempelabgaben einen neuen Artikel 53a vorzusehen, gemäss welchem der Bundesrat innerhalb der nächsten fünf Jahre für die Kompensation der Mindereinnahmen, die aus der vorliegenden Gesetzesrevision resultieren, zu sorgen hat. </p><p></p><p>Gestützt auf Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 wurden Erlassentwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme zugewiesen. Am 23. Januar 2013 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der WAK-N. Im Grundsatz begrüsste er zwar die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, plädierte jedoch für eine Berücksichtigung dieser Massnahme in der kommenden Unternehmenssteuerreform III, was eine Gesamtschau ermöglichen würde. Ausserdem sei eine vorgezogene Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus finanzpolitischen Überlegungen abzulehnen, da der Entwurf der Kommission auf eine Kompensation der Mindereinnahmen verzichte und mittelfristig kein finanzpolitischer Handlungsspielraum bestehe. Deshalb beantragte der Bundesrat dem Parlament, zuerst auf den Gesetzentwurf der WAK-N einzutreten und das Geschäft danach zu sistieren, da er andere Vorlagen für dringlicher erachtete (Unternehmenssteuerreform III und Reform der Ehegattenbesteuerung). Den Minderheitsantrag zu Artikel 53a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben empfahl er im Sinne eines Eventualantrages zur Ablehnung</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 23.11.2010 0 Folge geben (Erstrat) 23.11.2010 0 Folge geben (Erstrat) 04.04.2011 0 Zustimmung 04.04.2011 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2013 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 04.12.2013 2 Sistierung. 19.03.2014 1 Keine Sistierung. 17.06.2014 2 Festhalten (= Sistierung). 03.03.2020 2 Sistierung 17.12.2020 1 Keine Sistierung 02.06.2021 2 Zustimmung 18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Stempelabgaben auf dem Umsatz von inländischen Urkunden und auf der Zahlung von Lebensversicherungsprämien)
- Resolutions
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Date Council Text 30.09.2021 1 Nichteintreten
-
- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz ...
- Resolutions
-
Date Council Text 17.08.2021 0 Arbeiten definitiv eingestellt 17.08.2021 0 Arbeiten definitiv eingestellt
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- Proceedings
- <p>In der Frühjahrssession 2013 befasste sich der <b>Nationalrat</b> zum ersten Mal mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 1). Die vorberatende WAK-N hatte im Februar 2013 die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Sie lehnte diesen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung jedoch ab und beantragte ihrem Rat, ihrem ursprünglichen Entwurf ohne Sistierung zuzustimmen. Eine linke Kommissionsminderheit beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten, und eine zweite Kommissionsminderheit bestehend aus Mitgliedern der CVP-EVP-, der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion forderte gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag Eintreten und Sistierung.</p><p></p><p>Die Kommissionssprecher Ruedi Noser (RL, ZH) und Jean-François Rime (V, FR) sprachen sich für die Abschaffung der Steuer aus, um damit die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital zu eliminieren. Zudem erhofften sie sich bei dieser Lösung positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Firmen und eine Erhöhung der Attraktivität des Finanzplatzes. Die Beseitigung der Abgabe würde sich tendenziell positiv auf das Wachstum auswirken, und ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten so für den Standort Schweiz zurückgewonnen werden. Das würde dringend benötigte Arbeitsplätze bei der Finanzindustrie schaffen. Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) als Sprecherin für die Minderheit, welche Nichteintreten beantragte, bemängelte vor allem die nicht kompensierten Einnahmeausfälle, die unter Umständen die eingeplanten 240 Millionen Franken übersteigen könnten. Und bei der grossen Anzahl an geplanten Revisionen sei es unverantwortlich, ohne eine übersichtliche Gesamtschau wieder eine kleine Teilrevision vorzunehmen, die Hunderte von Millionen Franken an Ertragsausfällen zur Folge habe. Auch die in diese Vorlage gesetzten Wachstumshoffnungen seien unsicher, weshalb sie für Nichteintreten plädierte.</p><p>Dominique de Buman (CE, FR) - Sprecher für die zweite Kommissionsminderheit - verteidigte den bundesrätlichen Antrag, auf den Gesetzentwurf einzutreten und das Geschäft danach zu sistieren. Eine Mehrheit des Parlamentes sei zwar für die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, aber da es in der Zukunft noch andere steuerliche Baustellen gebe (Unternehmenssteuerreform III, Familienbesteuerung) und die Gesamtkosten dafür unklar seien, sei es sinnvoller abzuwarten. Nötig sei eine Gesamtschau, um das Budget des Bundes nicht zu stark zu gefährden.</p><p>Bei der Eintretensdebatte folgte die grosse Kammer schliesslich mit 126 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Kommissionsmehrheit und lehnte den Nichteintretensantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab, welcher nur von den Mitgliedern der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion unterstützt wurde. </p><p>Der Sistierungsantrag des Bundesrates und der Minderheit de Buman wurde vom Nationalrat mit 97 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Geschlossen gegen diesen Antrag stimmten die SVP-, die FDP-Liberale- und die grünliberale Fraktion. Sie setzten sich damit gegen die CVP-EVP-, die sozialdemokratische und die grüne Fraktion durch.</p><p></p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag der Ratslinken behandelt, welcher den Bundesrat in die Pflicht nehmen wollte, die durch Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital generierten Einnahmeausfälle innert fünf Jahren zu kompensieren (neuer Artikel 53a StG). Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gab zwar zu bedenken, dass die geplanten Mindereinnahmen der verschiedenen kommenden Revisionen effektiv nicht unproblematisch seien. Sie verwies jedoch auf die diesbezügliche Verantwortlichkeit und Kompetenz des Parlamentes: Der Bundesrat könne diese Kompensationsmassnahmen nicht selber verfügen oder umsetzen, das sei auch eine Sache des Parlamentes. Der Antrag scheiterte schliesslich mit 119 zu 58 Stimmen deutlich - nur die sozialdemokratische und die grüne Fraktion unterstützten dieses Anliegen.</p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der <b>Nationalrat</b> der Vorlage mit 120 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. </p><p></p><p>Im April 2013 verschob die WAK-S die Beratung dieser Vorlage auf das vierte Quartal 2013, um einen Bericht des Bundesrates über alle hängigen steuerrelevanten Anliegen, die zu Mindereinnahmen führen könnten, abzuwarten. Nach Einsichtnahme in diesen Bericht beantragte die Kommission an ihrer Sitzung vom 7. November 2013 ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen zuerst, auf den Gesetzentwurf der WAK-N einzutreten. Ohne Gegenstimme beantragte sie danach allerdings, die Vorlage zu sistieren, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III eingebettet werden kann. Die WAK-S schloss sich damit dem Antrag des Bundesrates vom 23. Januar 2013 an.</p><p></p><p>In der Wintersession 2013 war die Behandlung der Vorlage in der kleinen Kammer deutlich weniger umstritten als noch im Nationalrat. Der <b>Ständerat</b> folgte ohne Gegenantrag und ohne Gegenstimme seiner Wirtschaftskommission und der bundesrätlichen Argumentation, wonach auf die Vorlage einzutreten und sie danach zu sistieren sei und eine Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital erst innerhalb der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III in Angriff genommen werden solle. </p><p></p><p>An der Sitzung vom 25. Februar 2014 hielt die Mehrheit der vorberatenden WAK-N an einer möglichst raschen Abschaffung der Emissionsabgabe fest und beantragte ihrem Rat deshalb mit 12 zu 10 Stimmen, dem Sistierungsbeschluss des Ständerates nicht zuzustimmen. In Bezug auf die gleiche Initiative trat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen auf einen Vorentwurf ein, welcher die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe und damit die Punkte 2 und 3 der parlamentarischen Initiative umfasste. Die Mehrheit der WAK-N begründete den Vorentwurf mit der Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes und einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Minderheit hingegen war der Ansicht, dass man die Umsatz- und die Versicherungsabgabe, welche dem Bundeshaushalt jährlich ca. 2 Milliarden Franken einbringt, nicht einfach abschaffen darf, ohne die Gegenfinanzierung zu klären. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission aber danach dafür ausgesprochen, die weitere Behandlung der Vorlage bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III auszusetzen.</p><p></p><p>Der Entwurf 1 kam daraufhin in der Frühjahrssession 2014 erneut in den <b>Nationalrat</b>. Für die Kommissionsmehrheit betonte Jean-François Rime (V, FR), dass die Realisierung der Unternehmenssteuerreform III noch lange dauern könnte und deshalb eine Sistierung und Behandlung innerhalb der Unternehmenssteuerreform III nicht zielführend sei. Auch seien die zu erwartenden Steuerausfälle (rund CHF 240 Mio.) verkraftbar. Die Abschaffung der Emissionsabgabe würde den Finanzplatz Schweiz zeitnah aufwerten und dazu führen, dass Finanzgeschäfte wieder vermehrt in der Schweiz abgewickelt würden. Dominique de Buman (CE, FR) als Sprecher für die Kommissionsminderheit und die Ratslinken setzten sich mit verschiedenen Argumenten für eine Sistierung der Vorlage ein. Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf beantragte die Sistierung des Geschäfts. Der Bundesrat unterstütze die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zwar inhaltlich, zöge es jedoch vor, diese erst im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln. </p><p></p><p>Zusammen mit vereinzelten Stimmen aus der CVP/EVP-Fraktion unterstützten schliesslich die SVP-, die FDP-Liberale-, die grünliberale und die BDP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Damit sprach sich die Grosse Kammer mit 103 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Sistierung dieses Geschäftes aus. </p><p>Ende März 2014 beschäftigte sich die WAK-S wieder mit diesem Geschäft. Sie beantragte ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, an der Sistierung festzuhalten, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III integriert werden könne. Eine Minderheit unterstützte die Argumente des Nationalrates, dieses Geschäft nicht zu sistieren.</p><p></p><p>In der Sommersession 2014 sistierte der <b>Ständerat</b> die parlamentarische Initiative endgültig. Luc Recordon (G, VD) bekräftigte für die Kommissionsmehrheit, dass man im Hinblick auf die verschiedenen geplanten Projekte mit potenziellen Mindereinnahmen für die Bundeskasse vorsichtig vorgehen müsse und zuerst eine Gesamtschau erarbeiten solle. Die Sprecherin für die Kommissionsminderheit, Karin Keller-Sutter (RL, SG), argumentierte vergeblich, dass die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital in der Unternehmenssteuerreform III "zwischen Stuhl und Bank" fallen würde, weshalb das Projekt ausserhalb der Grossreform vorangetrieben werden sollte. </p><p>Die Mehrheit der Kantonsvertreter/innen folgte schliesslich mit 21 zu 12 Stimmen der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>Im April 2016 sprach sich die WAK-N dafür aus, sämtliche Arten der Stempelsteuern abzuschaffen (Entwurf 2 der parlamentarischen Initiative 09.503). Neben der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, deren Abschaffung nun auch im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III behandelt wurde (Entwurf 2 des Geschäfts 15.049), hätten nach dem Willen der WAK-N auch die Umsatz- und die Versicherungsabgabe hinfällig werden sollen. Zu diesem Zweck hatte die Kommission einem entsprechenden Vorentwurf mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hatte sich überzeugt gezeigt, dass die Abschaffung dieser Steuern notwendig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes aufrechterhalten zu können, und war dafür auch bereit gewesen, Steuerausfälle zulasten des Bundes in der Höhe von gut 2 Milliarden Schweizerfranken hinzunehmen. An diesem Votum hatten auch finanzpolitische Bedenken von Bundesrat Ueli Maurer, der die geplante Abschaffung dieser Steuern als "nicht finanzierbar" bezeichnet hatte, nicht rütteln können. Die Kommission war auf die bundesrätlichen Einwände nur insofern eingegangen, als dass sie keinen festen Zeitpunkt für die Abschaffung der betreffenden Steuern festlegen wollte, sondern diese Aufgabe der Landesregierung überlassen hatte.</p><p>Am 22. Juni 2016 kam die WAK-N jedoch auf ihren Entscheid vom April 2016 zurück. Angesichts einer erwarteten Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, erwirkt durch ein Referendum von linker Seite, revidierte sie ihren Entschluss bezüglich den Stempelsteuern. Die Kommission beschloss mit 19 zu 6 Stimmen, die Beratung des Entwurfs 2 der parlamentarischen Initiative 09.503 bis Ende März 2017 zu sistieren. Zusätzlich entschied die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen, auch den Entwurf 2 der Unternehmenssteuerreform III (15.049) betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital bis Ende März 2017 zu sistieren. Zwar hielt die Mehrheit der Kommission an ihrer grundsätzlichen Stossrichtung, sämtliche Stempelsteuern abzuschaffen, fest. Es sei aber sinnvoll, das Ergebnis der Volksabstimmung zur USR III abzuwarten. Danach könne eine neue Gesamtbeurteilung vorgenommen werden.</p><p>Nachdem sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 12. Februar 2017 mit 59,1 Prozent gegen die Unternehmenssteuerreform III aussprachen, entschied die WAK-N an ihrer Sitzung vom 16. Mai 2017 mit 19 zu 6 Stimmen die Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe (Entwurf 2 von 15.049) und die Vorlage zur Abschaffung der Versicherungsprämien und der Umsatzabgabe (Entwurf 2 von 09.503) erneut zu sistieren. Die Mehrheit der Kommission wollte mit der Umsetzung der Vorlagen zuwarten, bis über das Schicksal der "Steuervorlage 17" (später "Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF") Klarheit herrscht. Die Minderheit hingegen war der Meinung, dass die Vorlagen abgeschrieben werden sollten, da sie keine Priorität haben und das Budget des Bundes viel zu stark strapazieren würden. </p><p></p><p>In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die STAF-Vorlage mit 66,4 Prozent Ja- zu 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Dementsprechend beschloss die WAK-N an ihrer Sitzung vom 20. August 2019, die Beratungen des Entwurfs zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 2 des Geschäfts 15.049) sowie des Vorentwurfs zur Abschaffung der Umsatzabgabe und der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien (Entwurf 2 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503">09.503</a>) wieder aufzunehmen. Die WAK-N beschloss mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, vom EFD zunächst einen Bericht zu verlangen, der insbesondere Auskunft darüber gibt, wie sich die Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben und die anderen laufenden und geplanten Steuerprojekte finanziell auswirken und wo die Prioritäten des Bundesrates liegen. Auf der Grundlage dieser Informationen wollte die WAK-N dann über das weitere Vorgehen bezüglich Entwurf 2 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503">09.503</a> entscheiden. Was den Entwurf 2 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049">15.049</a> anging, hat die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die WAK-S schriftlich zu ersuchen, den sistierten Entwurf 1 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503">09.503</a> (Emissionsabgabe auf Eigenkapital), welcher mit Entwurf 2 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049">15.049</a> identisch ist, zu behandeln und dem Ständerat zu unterbreiten. Die Beratung von Entwurf 2 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150049">15.049</a> wurde sistiert, bis die WAK-S und dann der Ständerat Entwurf 1 des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503">09.503</a> behandelt haben. </p><p></p><p>An ihrer Sitzung vom 4. November 2019 hat die WAK-N die Beratungen zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe fortgesetzt. Sie hat zunächst von einem Bericht des EFD Kenntnis genommen, der insbesondere Auskunft darüber gab, wie sich die Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben und die anderen laufenden und geplanten Steuerprojekte finanziell auswirken. Anschliessend wollte die Kommissionsmehrheit die Umsatz- und die Versicherungsabgabe in zwei Etappen abschaffen und hat dafür zwei Vorentwürfe erarbeitet - einen für jede Etappe. Der erste Entwurf sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 190 Millionen Franken) und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Steuerausfälle von 5 Millionen Franken) sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen (Steuerausfälle von 24 Millionen Franken) vor. Mit dem zweiten Entwurf sollten die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 1,043 Milliarden Franken) sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Steuerausfälle von 690 Millionen Franken) aufgehoben werden. Schliesslich sind die beiden Vorentwürfe mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen worden. Die beiden Vorentwürfe wurden am 16. Januar in die Vernehmlassung geschickt, welche bis zum 23. April 2020 dauerte.</p><p></p><p>In der Zwischenzeit beantragte die WAK-S an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2020 ihrem Rat einstimmig, die Beratung des Entwurfs 1 zur parlamentarischen Initiative 09.503 (Emissionsabgabe auf Eigenkapital) weiter zu sistieren. Die WAK-S beantragte des Weiteren, den Beschluss des Nationalrates zu den Vorentwürfen 2 und 3 abzuwarten, um über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben im Bild zu sein und alle Entwürfe gleichzeitig beraten zu können. </p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte in der Frühjahrssession 2020 der Sistierung des Entwurfs 1 zum Geschäft 09.503 einstimmig und ohne Debatte zu.</p><p></p><p>Im Kontext der Coronavirus-Pandemie beantragte die WAK-N an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2020 ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, der vom Ständerat am 3. März 2020 beschlossenen Verlängerung der Sistierung von Entwurf 1 (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital) zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit war es in der gegenwärtigen Situation nicht angezeigt, diese Einnahmequelle für den Bund abzuschaffen, bevor das genaue Ausmass der Ausfälle für die Bundeskasse bekannt ist. Die Minderheit hielt dagegen, die Abschaffung der Stempelsteuer würde es den Unternehmen ermöglichen, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken, was gerade angesichts der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise eine willkommene Massnahme sei.</p><p></p><p>An ihrer Sitzung vom 17./18. August 2020 hat die WAK-N von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihren zwei Vorentwürfen zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe Kenntnis genommen. Sie beantragte ihrem Rat mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf 2 anzunehmen. Dieser sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen vor. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, dass diese Reform eine Chance für den Finanzplatz Schweiz darstelle. Die Gegnerinnen und Gegner des Vorentwurfs 2 wiederum hielten dessen Kosten (jährliche Steuerausfälle von schätzungsweise 219 Millionen Franken) für viel zu hoch - insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Was den Vorentwurf 3 betraf, welcher die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen vorsah, hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, die Vorlage so lange zu sistieren, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer veröffentlicht hat. In Anbetracht der Steuerausfälle von schätzungsweise 1,786 Milliarden Franken erachtete die Kommission diesen Vorentwurf in der aktuellen konjunkturellen Lage nicht als prioritär.</p><p></p><p>An der Sitzung vom 16. Dezember 2020 beschäftigte sich der <b>Nationalrat </b>zuerst mit einem Ordnungsantrag von Alfred Heer (V, ZH), der den Entwurf 2 der Vorlage 09.503 (Stempelabgaben auf dem Umsatz von inländischen Urkunden und auf der Zahlung von Lebensversicherungsprämien) zuerst sistieren und dann später in einer gemeinsamen Debatte mit der kommenden Vorlage zur Reform der Verrechnungssteuer behandelt wollte. Die parlamentarische Initiative 09.503 und die Vorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes seien eng miteinander verwandt, und entsprechend sei es sinnvoll, diese beiden Vorlagen in einer gemeinsamen Debatte zu beraten, sobald beide Geschäfte im Rat behandlungsreif sind. Dieser Ordnungsantrag wurde dank den Stimmen der SVP-, der FDP-Liberalen-, und der Mitte-Fraktion mit 104 zu 74 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Am folgenden Tag behandelte der Nationalrat wieder den Entwurf 1 betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und eine weitere Sistierung der Vorlage, um dann alle Entwürfe dieses Geschäftes gleichzeitig beraten zu können, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Ganz knapp, mit 93 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung, setzte sich die von der SVP-, der FDP-Liberalen- und der grünliberalen Fraktion getragene Kommissionsminderheit, die das Geschäft nicht weiter sistieren, sondern es stattdessen dem Ständerat zur weiteren Beratung zuweisen wollte, durch.</p><p></p><p>An der Sitzung vom 19. und 20. April 2021 beantragte die WAK-S ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, zuerst auf seinen Sistierungsbeschluss vom März 2020 zurückzukommen und dem Entwurf 1 zuzustimmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit war es an der Zeit, in dieser Angelegenheit endlich einen Entscheid zu treffen, da der Entwurf 1 bereits seit 2013 im Ständerat hängig war. Sie war zudem wie der Bundesrat der Meinung, dass von den drei zur Diskussion stehenden Entwürfen dieser der dringendste ist, da die Emissionsabgabe auf Eigenkapital jene belastet, die in Unternehmen investieren wollen. Hinzu komme, dass die finanziellen Verluste begrenzt sind (Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken). Ausserdem hielt sie fest, dass wegen der Corona-Krise zahlreiche Unternehmen ihr Eigenkapital erhöhen müssen, damit sie ihre Verluste auffangen können. Daher sei es wichtig, diese Bestrebungen steuerlich nicht zu benachteiligen. Die Minderheit lehnte den Entwurf 1 ab. Für sie war es aus finanzpolitischer Sicht unverantwortlich, auf Steuereinnahmen zu verzichten, während die Ausgaben der öffentlichen Hand Corona-bedingt stark ansteigen. Andere Vorhaben wie die Steuerreform oder die Verrechnungssteuerreform hatten in ihren Augen höhere Priorität.</p><p></p><p>In der Sommersession 2021 folgte der <b>Ständerat</b> seiner Kommissionsmehrheit und hob zuerst die Sistierung des Entwurfs 1 mit 28 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung auf. Die Mehrheit war der Meinung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen und damit die steuerliche Gleichstellung gegenüber der Aufnahme von Fremdkapital sicherzustellen. Denn in der Coronavirus-Pandemie hätten viele Firmen ihre Reserven aufgebraucht und bräuchten jetzt neues Eigenkapital. Deshalb sei es wichtig, jetzt ein Signal zu setzen, dass dieses neue Eigenkapital nicht noch zusätzlich besteuert wird. Die Kommissionsminderheit argumentierte vergeblich, dass angesichts der kommenden Projekte (z.B. die geplante Abschaffung der Industriezölle, die Änderung der Verrechnungssteuer, die Paar- und Familienbesteuerung sowie die globale Steuerreform der OECD) solche finanziellen Ausfälle für die Bundeskasse nicht opportun seien.</p><p></p><p>Bei der Detailberatung folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und stimmte dem Beschluss des Nationalrates zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat diesen Entwurf mit 30 zu 14 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen von den Vertreterinnen und Vertretern der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der Nationalrat mit 120 zu 70 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der Ständerat mit 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung den Entwurf 1 zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital an.</b></p><p></p><p>Für die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion sowie die grünliberale Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die sozialdemokratische und die grüne Fraktion.</p><p>An ihrer Sitzung vom 16. und 17. August 2021 hat die WAK-S einstimmig beschlossen, ihre Arbeiten zum Entwurf 3 der parlamentarischen Initiative 09.503 endgültig einzustellen. Dieser Entwurf war 2020 in die Vernehmlassung geschickt worden und sah die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den ausländischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen vor. Die Kommissionsmitglieder, welche den Entwurf bisher unterstützten, waren der Auffassung, dass die Abschaffung dieser Abgaben nach wie vor wünschenswert sei, nun aber anderen Dossiers wie der Verrechnungssteuerreform oder der kommenden Abstimmung betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital Vorrang einzuräumen sei. Auch seien die damit verbundenen Einnahmenausfälle von rund 1,8 Milliarden Franken pro Jahr im Moment nicht verkraftbar.</p><p></p><p>In der Herbstsession 2021 reichte Alfred Heer (V, ZH) im <b>Nationalrat </b>wieder einen Ordnungsantrag ein, der den Entwurf 2 der Vorlage 09.503 sistieren und erst später in der Sommersession 2022 im Rat behandelt wollte. Zuerst sollen die endgültigen Entwicklungen des OECD-Steuerprojekts abgewartet sowie der Reformplan bezüglich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz mit einbezogen werden. Der Nationalrat lehnte diesen Ordnungsantrag mit 141 zu 53 Stimmen aber deutlich ab. Nur die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei sprach sich dafür aus.</p><p></p><p>Deshalb beschäftigte sich die grosse Kammer ein Tag später ausführlich mit dem Entwurf 2. Kommissionssprecher Beat Walti (RL, ZH) hob hervor, dass der Nationalrat mit der erstmaligen Beratung der Revision des Verrechnungssteuergesetzes (21.024) gewisse Forderungen des Entwurfs 2 des Geschäftes 09.503 mindestens teilweise bereits erfüllt habe. Er beantragte dem Rat aber trotzdem, auf den Entwurf 2 einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Leo Müller (M-E, LU) als Sprecher für die Kommissionsminderheit bat den Rat, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Der Nutzen dieser Vorlage sei "nicht gerade berauschend", und einzelne Punkte daraus betreffend die Stärkung des Finanzmarktes seien bereits in die Vorlage betreffend die Revision des Verrechnungssteuergesetzes eingebaut worden. Und vor allem könne sich der Bund im Moment die damit verbundenen Einnahmenausfälle von rund 220 Millionen Franken pro Jahr im Kontext der Coronavirus-Pandemie und den offenen Projekten des Parlamentes (Industriezölle, Verrechnungssteuergesetz, Abzüge für die externe Kinderbetreuung, Systemwechsel bei der Wohneigentumsförderung, Abschaffung der Heiratsstrafe) nicht leisten. Diesem Minderheitsvotum folgten alle sich äussernden Fraktionssprecher und Fraktionssprecherinnen sowie auch Finanzminister Ueli Maurer. Dementsprechend deutlich mit 182 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen trat der Nationalrat nicht auf die Vorlage 2 ein. Somit wurde der Entwurf 2 definitiv abgeschrieben.</p><p></p><p>Linke Organisationen unter Führung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz haben im Sommer 2021 das Referendum gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ergriffen. Sie bemängelten insbesondere, dass dies einfach eine weitere steuerliche Bevorzugung von Grosskonzernen sei. Und gerade im Kontext der Corona-Krise wäre der Ausfall der 250 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr für die Allgemeinheit nicht verkraftbar.</p><p></p><p>Am 5. Oktober 2021 konnte das Referendumskomitee 71'316 Unterschriften gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vom 18. Juni 2021 einreichen. Davon waren laut Bundeskanzlei mindestens 57'529 Unterschriften gültig. Somit ist das Referendum formell zustande gekommen. </p><p>Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021, diese Vorlage am 13. Februar 2022 zur Abstimmung zu bringen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 mit 62,7 Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p><p><b></b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:48