Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
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- ID
- 20090528
- Title
- Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
- Description
- InitialSituation
- <p class="Standard_d"><strong>Derzeit variiert die Finanzierung der KVG-Leistungen je nach Leistungsart. Ambulante Leistungen werden vollständig über die Krankenversicherer, also über Prämien, finanziert. Stationäre Leistungen (d. h. Leistungen, bei denen mindestens ein Spitalaufenthalt von einer Nacht nötig ist) werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Die Kostenaufteilung für die Langzeitpflege (stationär und ambulant) wiederum wird von den Kantonen bestimmt, wobei die Versicherer und die Versicherten vom Bundesrat festgelegte Beiträge leisten. Im Dezember 2009 reichte Nationalrätin Ruth Humbel die parlamentarische Initiative 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» ein, um Fehlanreize zu bekämpfen, die sich aus der uneinheitlichen Finanzierung der Leistungen ergeben. Der ausgehend von dieser parlamentarischen Initiative ausgearbeitete Entwurf sah ursprünglich vor, nur die Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen zu vereinheitlichen. Auf Wunsch der Kantone verlangte der Ständerat jedoch, dass auch die Langzeitpflege in die Reform eingeschlossen wird. Nach dem Inkrafttreten dieser Revision des KVG würden alle Leistungen zu 26,9 Prozent von den Kantonen und zu 73,1 Prozent von den Versicherern finanziert. Das Parlament nahm den Entwurf am 22. Dezember 2023 an. Da das Referendum, das vom Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste ergriffen wurde, mit 56 960 Unterschriften zustande gekommen ist, werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger am 24. November 2024 über diese Änderung des KVG abstimmen. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Annahme der Gesetzesänderung.</strong><br>Am 11. Dezember 2009 reichte Nationalrätin Ruth Humbel (CVP, AG) die parlamentarische Initiative 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» ein. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der Initiative am 16. Februar 2011 mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte diesem Beschluss am 14. November 2011 mit 7 zu 1 Stimmen zu.<br>Durch das Folgegeben erhielt die SGK-N den Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Die Kommission beschloss, ihre Subkommission «KVG» mit den Vorbereitungsarbeiten zu betrauen. Die Subkommission entschied, die ersten Ergebnisse der damals laufenden Gespräche zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» abzuwarten, und war anschliessend zwischen 2012 und 2015 stark mit anderen Vorlagen beschäftigt. Am 25. Oktober 2013 beantragte die SGK-N mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein erstes Mal, die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verlängern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 13. Dezember 2013 ohne Gegenstimme an. Die Subkommission «KVG» nahm ihre Arbeiten am 26. August 2015 wieder auf, bevor sie im November 2015 mit dem Ende der 49. Legislaturperiode aufgelöst wurde.<br>Am 13. Dezember 2015 beantragte die SGK-N ohne Gegenstimme ein zweites Mal, die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verlängern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 18. Dezember 2015 ohne Gegenstimme an. Am 23. August 2016 nahm die neue Subkommission «Monismus» der SGK-N ihre Arbeiten auf. Am 2. November 2017 beantragte die SGK-N ohne Gegenstimme ein drittes Mal, die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um zwei Jahre zu verlängern. Der Nationalrat nahm diesen Antrag am 15. Dezember 2017 ohne Gegenstimme an.<br>Nachdem die Subkommission «Monismus» einen Vorentwurf und einen Berichtsentwurf ausgearbeitet hatte, verabschiedete die SGK-N am 19. April 2018 mit 15 zu 7 Stimmen einen Vorentwurf für die Vernehmlassung. Am 24. Januar 2019 nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragte sie ihre Subkommission mit einer vertieften Analyse.<br>Am 5. April 2019 befasste sich die SGK-N mit dem Erlassentwurf. In der Gesamtabstimmung nahm sie diesen mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Bundesrat nahm am 14. August 2019 zum Entwurf Stellung. Er befürwortete grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Gleichzeitig forderte er, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden.<br>Leistungen, die nach dem KVG vergütet werden, werden unterschiedlich finanziert, je nachdem, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Ambulante Leistungen werden vollständig von den Versicherern, also über Prämien, finanziert. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung kann direkt und indirekt zu Fehlanreizen führen, die dem Ziel einer günstigen und guten Behandlung entgegenstehen. Durch die unterschiedliche Finanzierung haben Versicherer nur dann einen Anreiz, die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen zu fördern, wenn die ambulante Leistung mindestens 55 Prozent günstiger ist als die stationäre. Umgekehrt haben die Kantone im Hinblick auf die von ihnen zu tragenden Kosten einen Anreiz, die Attraktivität von ambulanten Leistungen zu steigern. Daraus resultieren unnötig hohe Kosten zulasten der Gesamtgesellschaft und allenfalls eine tiefere Behandlungsqualität, die in gewissen Fällen gleichbedeutend ist mit einer geringeren Patientensicherheit. <br>Mit ihrem Entwurf zur Änderung des KVG «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich» verfolgte die Kommission drei Ziele. Erstens wollte sie – dort, wo dies medizinisch sinnvoll ist, – eine Verlagerung von stationärer zu ambulanter Behandlung fördern, da die ambulanten Leistungen meistens günstiger sind. Durch eine einheitliche Finanzierung sollte zudem die koordinierte Versorgung attraktiver gemacht werden, dank der durch rechtzeitige ambulante Behandlungen Spitalaufenthalte vermieden werden können. Zweitens wollte sie die prämien- und steuerfinanzierten Anteile an den obligatorisch versicherten Krankheitskosten stabilisieren. Drittens wollte sie eine sachgerechte Tarifierung fördern. Der Entwurf der SGK-N sah vor, dass die Krankenversicherungen alle ambulanten und stationären Behandlungen erstatten müssen. Der Anteil der Kantone an den Bruttokosten sollte mindestens 22,6 Prozent betragen. Dieser Prozentsatz, der im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 rund 7,5 Milliarden Franken entsprochen hätte, soll so festgelegt werden, dass die Umstellung auf die EFAS für die Kantone und die Versicherer insgesamt kostenneutral ausfällt.<br>Die Kommission beschloss, die Langzeitpflege nicht in ihren Entwurf zur einheitlichen Finanzierung zu integrieren. Mangels verlässlicher Daten sollte die (ambulante und stationäre) Langzeitpflege zunächst weiter gemäss den geltenden Regeln finanziert werden. Die Kommission verabschiedete in diesem Zusammenhang ein Postulat (19.3002), das den Bundesrat beauftragt, zusammen mit der GDK sowie mit den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer zu prüfen, ob die Langzeitpflege in die EFAS integriert werden kann. Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, soll der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesrevision zum Einbezug der Langzeitpflege in die EFAS vorlegen.<br>(Quellen: Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates BBl 2019 3499)</p>
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Date Council Text 18.02.2011 0 Folge geben (Erstrat) 18.02.2011 0 Folge geben (Erstrat) 15.11.2011 0 Zustimmung 15.11.2011 0 Zustimmung 13.12.2013 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2015. 18.12.2015 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2017. 15.12.2017 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2019.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich)
- Resolutions
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Date Council Text 26.09.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.12.2022 2 Abweichung 13.09.2023 1 Abweichung 06.12.2023 2 Abweichung 14.12.2023 1 Abweichung 18.12.2023 2 Zustimmung 22.12.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p class="Standard_d">Der <strong>Nationalrat </strong>befasste sich am 26. September 2019 als Erstrat mit dieser Änderung des KVG. Den Nichteintretensantrag einer Minderheit der SGK-N lehnte er mit 136 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Die Sprecherin der Minderheit, Barbara Gysi (S, SG), erklärte, dass die Minderheit die EFAS befürwortet, aber der Ansicht ist, dass die geplante Reform die Krankenversicherer und die Vertragsspitäler (die Privatspitäler haben Vereinbarungen mit den Versicherern) zu stark bevorzugt und zwar zulasten der Kantone, die zu reinen Kostenträgern reduziert würden. Die Minderheit bestand aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünen Fraktion sowie einem Fraktionsmitglied der SVP. Im Mittelpunkt der Detailberatung stand vor allem der Kantonsbeitrag, d. h. der Kostenanteil der Kantone (die restlichen Kosten gehen zulasten der Versicherer und der Prämienzahlenden). Der Nationalrat lehnte mehrere Minderheitsanträge ab und legte den minimalen Kantonsbeitrag entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates auf 25,5 Prozent der Nettokosten (nach Abzug der Franchisen und Selbstbehalte der Versicherten) fest (Anteil der Versicherer folglich 74,5 %). Der ursprüngliche Entwurf der SGK-N hatte einen Anteil von 22,6 Prozent an den Bruttokosten (d. h. inklusive Franchisen und Selbstbehalte) vorgesehen. Auch die Übernahme der von Vertragsspitälern erbrachten Leistungen wurde lebhaft diskutiert. Eine Minderheit beantragte, eine Bestimmung zu streichen, welche vorsah, die Rückerstattungsquote der Versicherer (die Kantone beteiligen sich nicht an diesen Kosten) für diese Leistungen von 45 auf 74,5 Prozent anzuheben. Die Vertreterin dieser Minderheit, Barbara Gysi, wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss eine Prämienerhöhung nach sich ziehen, Privatspitäler gegenüber öffentlichen Spitälern bevorzugen und die Spitalplanung der Kantone gefährden würde. Die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Ruth Humbel, entgegnete, dass es in der Schweiz wenige Vertragsspitäler gibt und diese nicht teurer als öffentliche Spitäler sind. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit mit 132 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die Minderheit bestand aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünen Fraktion sowie drei Fraktionsmitgliedern der SVP. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Erlassentwurf mit 121 zu 54 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die SVP-Fraktion und die Grünliberale Fraktion stimmten mehrheitlich für die KVG-Revision, die Sozialdemokratische Fraktion und die Grüne Fraktion einstimmig dagegen.<br>Nach mehreren Sitzungen der SGK-S zur KVG-Revision befasste sich der <strong>Ständerat </strong>als Zweitrat am 1. Dezember 2022 erstmals mit dem Entwurf zur Einführung der EFAS. Das Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung schuf der Ständerat mehrere Differenzen zum Nationalrat. Der Ständerat integrierte ohne Gegenstimme die (stationäre und ambulante) Langzeitpflege in den Entwurf und entsprach damit im Gegensatz zur grossen Kammer dem Wunsch der Kantone. Ausserdem erhöhte die kleine Kammer aufgrund der Berücksichtigung der Langzeitpflege den Kantonsbeitrag auf 26,9 Prozent, den der Nationalrat – ohne Langzeitpflege – auf 25,5 Prozent festgelegt hatte. Im Weiteren stärkte der Ständerat ohne Gegenstimme den Zugang der Kantone zu den Daten und Rechnungen im Gesundheitssystem sowie die kantonalen Steuerungsmöglichkeiten dieses Systems. Schliesslich lehnte der Ständerat ohne Gegenstimme die vom Nationalrat angenommene Erhöhung der Rückerstattungsquote der Versicherer für Leistungen von Vertragsspitälern ab. Der Berichterstatter der Kommission, Erich Ettlin (M-E, OW), hielt fest, dass ein solcher Schritt die Spitalplanung der Kantone gefährden und Kosten von rund 100 bis 150 Millionen Franken jährlich von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung transferieren würde, was eine Prämienerhöhung nach sich ziehen würde. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit 29 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen kamen hauptsächlich aus der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünen Fraktion.<br>Am 13. September 2023 begann der <strong>Nationalrat </strong>mit der <strong>Differenzbereinigung</strong>. Die beiden Berichterstatter der Kommission, Lorenz Hess (M-E, BE) und Philippe Nantermod (RL, VS), betonten, dass die SGK-N grundsätzlich gegen die vom Ständerat beschlossene Integration der Langzeitpflege in den Entwurf zur einheitlichen Finanzierung ist. Da die Kantone und der Ständerat ihre Zustimmung zur KVG-Reform aber von dieser Frage abhängig machten, habe die Kommissionsmehrheit beschlossen, dem Einbezug der Langzeitpflege unter gewissen Bedingungen zuzustimmen. Die Minderheit, vertreten durch Thomas Aeschi (V, ZG), sprach sich gegen diesen Schritt aus, da die dadurch entstehenden Kosten in ihren Augen die möglichen Einsparungen des restlichen Entwurfs übersteigen. Der Nationalrat folgte in dieser Frage mit 130 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Mehrheit seiner Kommission. Die Stimmen für den Minderheitsantrag Aeschi kamen alle aus der SVP-Fraktion. Der Kantonsbeitrag, den der Ständerat auf 26,9 Prozent erhöht hatte, war Gegenstand verschiedener Anträge. Die Mehrheit der SGK-N beantragte, dass die Beteiligung an den Kosten der Personen in Langzeitpflege systematisch von den Kantonen übernommen wird, was eine Erhöhung des Kantonsbeitrags auf 28,6 Prozent bedeuten würde. Die Minderheit Glarner beantragte, dem Ständerat zu folgen, während die Minderheiten Aeschi (24,5 %) und Weichelt (30 %) andere Beitragsquoten forderten. Letztlich setzte sich der Mehrheitsantrag durch. Mit 107 zu 85 Stimmen beschloss der Nationalrat, der Minderheit de Courten folgend, bei den Vertragsspitälern an seiner Differenz zum Ständerat festzuhalten. Gegen diesen Minderheitsantrag stimmten fast ausschliesslich die Sozialdemokratische Fraktion, die Grünliberale Fraktion und die Grüne Fraktion.<br>Der <strong>Ständerat </strong>begann am 6. Dezember 2023 mit der <strong>Differenzbereinigung</strong>. Der Berichterstatter der Kommission, Erich Ettlin, kritisierte den Beschluss des Nationalrates, bei der Langzeitpflege den Patientenbeitrag abzuschaffen und als Konsequenz den Kantonsbeitrag auf 28,6 Prozent zu erhöhen, da dies für die Kantone eine Mehrbelastung in Höhe von einer halben Milliarde Franken jährlich mit sich bringen und hauptsächlich jenen Personen nützen würde, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Der Ständerat hielt in der Folge ohne Gegenstimme an der Beitragsquote von 26,9 Prozent fest. Auch bei der Übernahme der Leistungen von Vertragsspitälern hielt die kleine Kammer an ihrer Position fest und lehnte die Erhöhung der Vergütungsquote ohne Gegenstimme ab.<br>Am 14. Dezember 2023 befasste sich der <strong>Nationalrat </strong>mit den noch bestehenden Differenzen zum Ständerat. Beim Kantonsbeitrag verzichtete der Nationalrat auf seine ursprüngliche Forderung von 28,6 Prozent. Indem er den Minderheitsantrag Weichelt mit 121 zu 73 Stimmen ablehnte, schloss er sich dem Beschluss des Ständerates (26,9 %) an. Die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die SVP-Fraktion folgten der Kommissionsmehrheit nahezu in ihrer Gesamtheit. Auch bei den Vertragsspitälern schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an. Der Minderheitsantrag Sauter, der an dieser Differenz festhalten wollte, wurde nur von Mitgliedern der FDP-Liberalen Fraktion und der SVP-Fraktion unterstützt und dementsprechend mit 101 zu 90 Stimmen abgelehnt.<br>Der <strong>Ständerat </strong>befasste sich am 18. Dezember 2023 mit der letzten verbleibenden Differenz zwischen den beiden Räten und beseitigte diese ohne Gegenstimme.<br><strong>Die Schlussabstimmungen über die KVG-Revision fanden am 22. Dezember 2023 statt. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 42 zu 3 Stimmen an. Die drei Gegenstimmen stammten aus der Sozialdemokratischen Fraktion. Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen an. Die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion und die Grünliberale Fraktion stimmten, abgesehen von einer Enthaltung eines Mitglieds der FDP-Liberalen Fraktion, geschlossen für die Revision. Bei der Sozialdemokratischen Fraktion (21 zu 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen), der SVP-Fraktion (46 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung) und der Grünen Fraktion (7 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen) war das Stimmverhältnis uneinheitlicher.</strong><br>Am 18. April 2024 ergriff der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste das Referendum gegen die EFAS. Die Bundeskanzlei bestätigte am 29. April 2024, dass die benötigte Zahl von 50 000 Unterschriften mit 56 960 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Am 26. Juni 2024 legte der Bundesrat den 24. November 2024 als Datum für die Abstimmung über die KVG-Reform fest.</p><p> </p><p><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 mit 53,31% Ja-Stimmen angenommen.</strong></p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">-------------------------------------------------------------------------</h4><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldungen</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.09.2019</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Kantone bleiben bei Gesundheitswesen-Finanzierung auf der Strecke</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat geht auf Konfrontationskurs mit den Kantonen. Er hat am Donnerstag beschlossen, dass ambulante und stationäre Leistungen künftig aus dem gleichen Topf finanziert werden. Von der Referendumsdrohung der Kantone liess er sich nicht beeindrucken.</strong></p><p class="Standard_d">Für Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG), die die Gesetzgebungsarbeiten mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte, überwiegen die Vorteile klar. Sie bezifferte das Sparpotenzial des Systemwechsels mit bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr. "Es ist ein wichtiger Reformschritt", sagte Humbel.</p><p class="Standard_d">Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollständig von den Krankenkassen bezahlt, sie werden also über Prämien finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und damit aus Steuergeldern finanziert, den Rest bezahlen die Krankenkassen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Fehlanreize beseitigen</p><p class="Standard_d">Das führt unter anderem dazu, dass die Versicherungen kaum Anreize haben, ambulante Behandlungen zu fördern, auch wenn diese günstiger wären. Zudem beeinflusse das heutige System den eigentlich rein medizinischen Entscheid, ob jemand ambulant oder stationär behandelt werde, sagte Humbel. Solche Fehlanreize müssten beseitigt werden.</p><p class="Standard_d">"Mit der Vorlage ist die Hoffnung verbunden, dass die Kantone das Wettrüsten im ambulanten Bereich endlich drosseln", erklärte SVP-Sprecher Heinz Brand (GR), der den grössten Krankenkassenverband santésuisse präsidiert.</p><p class="Standard_d">Mit diesen Zielen hatte die Nationalratskommission eine Vorlage ausgearbeitet, die den so genannten Monismus bei der Finanzierung des Gesundheitswesens einführen soll. Die Krankenkassen würden nach dem Systemwechsel alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Den Beitrag der Kantone legte der Nationalrat bei 25,5 Prozent der Nettokosten nach Abzug von Selbstbehalt und Franchisen fest.</p><p class="Standard_d">Die Kantone zahlen also nur, wenn auch den Krankenkassen Kosten entstehen. Bei den 25,5 Prozent handelt es sich um einen Mindestanteil. Dieser wird jeweils so berechnet, dass der Systemwechsel für Kantone und die Versicherer kostenneutral ausfällt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Handschrift der Krankenkassen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wäre mit dem Systemwechsel grundsätzlich einverstanden. "Es bleibt aber viel Arbeit", sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Der Nationalrat sei noch weit von einer mehrheitsfähigen Vorlage entfernt.</p><p class="Standard_d">Die Linke beantragte erfolglos, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Auch die SP sei nicht grundsätzlich gegen den Systemwechsel, sagte Barbara Gysi (SG). Die Rolle der Krankenkassen würde aber zu sehr gestärkt. Die Vorlage stamme klar aus der Feder des Krankenkassenverbands Curafutura, kritisierte Gysi.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Streit um Langzeitpflege</p><p class="Standard_d">Zudem würden die Kantone zu reinen Zahlern degradiert. "Lösungen im Gesundheitswesen können nur mit den Kantonen und nicht gegen sie erarbeitet werden." Diese drohen mit dem Kantonsreferendum, sollten die Räte die Vorlage nicht nachbessern.</p><p class="Standard_d">Unter anderem fordern sie, dass auch die Langzeitpflege in den Systemwechsel einbezogen wird. In dem Bereich tragen die Kantone den Kostenanstieg alleine. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz warnt vor Steuererhöhungen und Sparpaketen in den Kantonen.</p><p class="Standard_d">Noch fehlen allerdings die nötigen Grundlagen für den Einbezug von Pflegeheimen und Spitex ins neue Finanzierungssystem. Der Nationalrat hat den Bundesrat zwar beauftragt, diese zu erarbeiten, doch das kann Jahre dauern.</p><p class="Standard_d">So lange will die Nationalratskommission nicht warten mit der Einführung des Monismus. Mit einer Motion will sie den Bundesrat aber beauftragen, den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorzuschlagen, sobald die nötigen Grundlagen erarbeitet sind.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Casus belli</p><p class="Standard_d">Die Forderung der Kantone nach Steuerungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich erwies sich als zweischneidiges Schwert. Eine entsprechende Vorlage ist in den Räten weit fortgeschritten. Der Nationalrat beschloss, dass diese nur zusammen mit dem Monismus in Kraft treten kann, was den Druck auf die Kantone eher erhöht.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Front eröffnete der Nationalrat, mit den höheren Beiträgen für Privatspitäler, die nicht auf Spitallisten stehen. Statt 45 Prozent sollen diese künftig 75 Prozent der stationären Leistungen vergütet bekommen. Umgekehrt bekämen sie aber nur noch 75 Prozent für ambulante Leistungen, sagte Kommissionssprecherin Humbel. Sie sprach von einer "kleinen Besserstellung", SP-Fraktionschef Roger Nordmann hingegen von einer "Gelddruckmaschine" für Privatspitäler.</p><p class="Standard_d">Auch Gesundheitsminister Berset warnte vor einer Erhöhung der Beiträge. Dies werde zu höheren Krankenkassenprämien führen und die Spitalplanung der Kantone schwächen. Das könne die ganze Vorlage zu Fall bringen.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat der Vorlage mit 121 zu 54 Stimmen bei 8 Enthaltungen an.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 01.12.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat stellt Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu auf</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament will die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Der Ständerat will das auch für die Langzeitpflege.</strong></p><p class="Standard_d">Er hat am Donnerstag mit 29 zu 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat entschied nun, dass die Kantone für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungen aufkommen müssen - und zwar unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden. Abgezogen werden die Anteile der Patienten. Beide Räte wollen dieses Nettoprinzip.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Fehlanreize schlagartig beseitigt"</p><p class="Standard_d">Auch der Nationalrat will Ambulant und Stationär aus demselben Topf finanzieren. Die Kantone sollen mindestens 25,5 Prozent der Nettokosten übernehmen. Die Langzeitpflege klammerte der Nationalrat allerdings aus, zum Missfallen der Kantone.</p><p class="Standard_d">Unter dem Strich soll die "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär" (Efas) kostenneutral sein. In einigen Kantonen könne sie allerdings zu Verlagerungen von Steuern auf Prämien und umgekehrt führen, hielt die vorberatende Gesundheitskommission fest. Pro Kanton sei Efas aber ebenfalls kostenneutral.</p><p class="Standard_d">Im Rat überwogen die positiven Stimmen: "Die neue Finanzierungsform beseitigt schlagartig Fehlanreize", sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Damian Müller (FDP/LU) sah die Vorlage als wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Kosten und zur koordinierten Versorgung.</p><p class="Standard_d">Werde die Langzeitpflege voll in die Einheitsfinanzierung integriert, brauche es Abklärungen, wandte Peter Hegglin (Mitte/ZG) ein. Beispielsweise stellten sich Fragen zur Abgrenzung zwischen Pflege, Betreuung und Hotellerie.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Unerwünschte Nebenwirkungen</p><p class="Standard_d">Die Linke warnte vor unerwünschten Nebenwirkungen zulasten der Prämienzahler. "Die Versicherer erhalten zu viel Macht", gab Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) zu bedenken. Das Sparpotenzial sei schwer zu bestimmen. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von "einem Projekt der Versicherer." Bezahlen müssten jedoch die Versicherten, sei es mit Prämien oder sei es mit Steuern.</p><p class="Standard_d">Josef Dittli (FDP/UR), Präsident des Krankenkassenverbandes Curafutura, konterte mit Zahlen: Eine bis drei Milliarden Franken an Gesundheitskosten könnten mit der Einheitsfinanzierung eingespart werden, und das wirke sich auf die Prämien aus. Praktisch alle Partner im Gesundheitswesen und auch der Bundesrat trügen es mit.</p><p class="Standard_d">Den Kantonen gewährt der Ständerat Instrumente für die Steuerung und Kontrolle. Sie sollen in den Tariforganisationen für den ambulanten Bereich und die Pflege Einsitz erhalten. Weiter sollen die Kassen den Kantonen Daten liefern müssen. Sind formale Voraussetzungen nicht erfüllt, sollen Kantone Zahlungen verweigern können.</p><p class="Standard_d">Steigen die Kosten in einem Kanton überdurchschnittlich, soll dieser neben der Zulassung von Ärzten auch jene anderer Leistungserbringer stoppen können. Den Antrag einer Minderheit um Dittli, diesen Passus zu streichen, lehnte der Rat mit 23 zu 16 Stimmen ab.</p><p class="Standard_d">Vertragsspitäler, die nicht auf der Spitalliste eines Kantons stehen, erhalten nach dem Willen des Ständerates mit Efas aus der Grundversicherung gleich hohe Vergütungen. Der Nationalrat beschloss eine höhere Vergütung.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Sieben Jahre für Umstellung</p><p class="Standard_d">Für die Umstellung auf den Monismus gibt der Ständerat den Kantonen Zeit. Drei Jahre sollen sie für die Vorbereitung erhalten und nach der Umstellung vier weitere Jahre für das Erreichen ihrer Kostenanteile. Es bleibe damit auch Zeit, um in der Pflege die nötige Kostentransparenz zu schaffen, schrieb die Kommission.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will zudem untersucht haben, ob die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung bezogen auf 2016 bis 2019 für Kassen und Kantone kostenneutral wäre. Bei Bedarf soll es Anpassungen geben. Er nahm dazu eine Motion an, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Künftige Finanzierung der Gesundheitskosten gibt weiterhin zu reden</strong><br><strong>Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Beim Streitpunkt der Langzeitpflege hat der Nationalrat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag gemacht.</strong></p><p class="Standard_d">Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.</p><p class="Standard_d">Ziel der komplexen Monismus-Vorlage ist es, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat entschied nun, dass die Kantone für mindestens 28,6 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 71,4 Prozent der Leistungen aufkommen sollen - und zwar unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden.</p><p class="Standard_d">In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat die Kantone zur Übernahme von mindestens 25,5 Prozent der Nettokosten verpflichten wollen. Der Ständerat hatte im Dezember 2022 einen Kantonsanteil von 26,9 Prozent beschlossen. Abgezogen werden die Anteile der Patienten. Beide Räte wollen dieses Nettoprinzip.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Angst vor weiterem Prämienschub</p><p class="Standard_d">Ursprünglich hatte der Nationalrat die Langzeitpflege vom Systemwechsel ausgeklammert. Das missfiel den Kantonen. Nun kam die grosse Kammer auf ihren Entscheid zurück: Wie der Ständerat und der Bundesrat will auch sie die Langzeitpflege - also Leistungen von Hilfs- und Pflegediensten zu Hause oder in Alters- und Pflegeheimen - in den sogenannten Monismus einbeziehen.</p><p class="Standard_d">Sie stellt aber Bedingungen. Erstens müssen die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sein; zweitens muss die Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" vollständig umgesetzt sein.</p><p class="Standard_d">"Ohne die Integration der Pflege versenken wir die Vorlage", sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Nur die SVP stimmte geschlossen Nein. Ein Systemwechsel würde weitere Kosten in die obligatorische Krankenversicherung überwälzen - und die Prämien weiter erhöhen, gab Thomas de Courten (SVP/BL) zu bedenken.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Komplexe Vorlage</p><p class="Standard_d">Bei der gewichtigen Reform der Finanzströme im Gesundheitssystem gibt es noch zahlreiche weitere Differenzen. Beispielsweise beschloss der Nationalrat ergänzend zum Ständerat, dass die Beiträge der Versicherten an die Kosten der Pflegeleistungen von den Kantonen übernommen werden sollen.</p><p class="Standard_d">Weiter soll die Höchstdauer der Akut- und Übergangspflege gemäss Entscheid des Nationalrats nicht verlängert werden. Auch soll die obligatorische Grundversicherung die Aufenthaltskosten nicht übernehmen. Eine solche Massnahme würde erhebliche Zusatzkosten verursachen und ein ohnehin schon heikles Projekt noch weiter verkomplizieren, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Im Gegensatz zum Ständerat beschloss der Nationalrat weiter, den Kantonen nicht die Möglichkeit einzuräumen, die Kostenübernahme zu verweigern, wenn die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. </p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 06.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Offene Punkte bei Einheitsfinanzierung der Gesundheitsleistungen</strong><br><strong>Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Bei der Langzeitpflege gibt es aber noch etliche offene Punkte, auch nach der jüngsten Ständeratsdebatte.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hatte ihrem Rat mit deutlicher Mehrheit beantragt, bei der Revision der Finanzierung von Leistungen des Gesundheitssystems an bisherigen Beschlüssen festzuhalten. Der Ständerat folgte ihr am Mittwoch. Die Vorlage geht deshalb zurück an den Nationalrat. Sie soll in der laufenden Session bereinigt werden.</p><p class="Standard_d">Umstrittene Details</p><p class="Standard_d">Grundsätzlich sind sich die Räte einig, dass die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus integriert werden soll. Doch viele Details sind umstritten: Der Ständerat will für die Integration der Pflege eine fixe Frist von sieben Jahren ab 1. Januar nach Zustandekommen der Revision setzen. Der Nationalrat hingegen will zusätzliche Bedingungen erfüllt sehen, die der Ständerat ablehnt.</p><p class="Standard_d">Nach Meinung des Nationalrates soll die Integration erst erfolgen, wenn die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sind. Auch will er, dass vor der Integration die Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" vollständig umgesetzt ist.</p><p class="Standard_d">Diesem Ansinnen erteilte der Ständerat nun eine deutliche Absage. Seine zuständige Kommission hatte befunden, dass die Festlegung einer präzisen Frist für den Einbezug der Pflege grössere Rechtssicherheit gewährleiste. Das Kriterium der vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative könne nicht genau definiert werden.</p><p class="Standard_d">Peter Hegglin (Mitte/ZG) wollte dem Nationalrat eine Brücke bauen. Als zusätzliche Voraussetzung für den Systemwechsel sollten für Pflegeleistungen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen, beantragte er. Der Rat lehnte Hegglins Antrag aber mit 31 zu 12 Stimmen ab.</p><p> </p><p class="Standard_d">Umstrittener Pflegebeitrag</p><p class="Standard_d">Ebenfalls anders als der Nationalrat will der Ständerat den Patientenbeitrag an die Pflegeleistungen beibehalten - um erhebliche Zusatzkosten zulasten der Kantone zu vermeiden. Pflegebedürftige bezahlen zurzeit 23 Franken pro Tag für diese Leistungen. Nützen würde die Streichung des Beitrages vor allem Versicherten in guten finanziellen Verhältnissen, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW).</p><p class="Standard_d">Um einen Prämienanstieg zu verhindern, will der Ständerat den Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspitälern - Spitäler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bei den heutigen 45 Prozent behalten. Der Nationalrat will einen höheren Beitrag zulassen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Grundlegende Reform</p><p class="Standard_d">Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, nämlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen dagegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.</p><p class="Standard_d">Ziel der komplexen Monismus-Vorlage ist es, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Unter dem Strich soll die "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär" (Efas) kostenneutral sein.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Monismus-Vorlage ist auf der Zielgeraden</strong><br><strong>Die so genannte Monismus-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen des Gesundheitswesens bringt, ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag in fast allen umstrittenen Punkten dem Ständerat angeschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Damit rückt das Ziel in Reichweite, die seit 14 Jahren hängige Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Geklärt ist nun, dass Versicherte weiterhin einen spezifischen Beitrag zahlen müssen für Pflegeleistungen, ob diese nun ambulant oder in einem Heim erbracht werden. Die Kantone können diesen Beitrag übernehmen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hätte diesen Beitrag streichen wollen, folgte nun aber dem Ständerat. Dieser hatte befunden, dass die Streichung des Pflegebeitrages vor allem Begüterte entlasten würde. Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat hätte bei der Streichung bleiben wollen, unterlag aber.</p><p> </p><p class="Standard_d">Einigung zu Vertragsspitälern</p><p class="Standard_d">Um einen Prämienanstieg zu verhindern, soll der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspitälern - Spitäler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bei den heutigen 45 Prozent bleiben. Auch hier schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an.</p><p class="Standard_d">Dass die Langzeitpflege grundsätzlich in die "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär" (Efas) einbezogen werden soll, steht seit längerem fest. Umstritten ist aber, unter welchen Bedingungen das erfolgen soll.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will für die Integration der Pflege eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Revision. Der Nationalrat hingegen wollte bisher als zusätzliche Bedingung stellen, dass die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" vollständig umgesetzt sein sollte, liess dies nun aber fallen.</p><p class="Standard_d">Seine zweite Bedingung erhält er aber aufrecht: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen und die kostendeckend sind.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte bauen die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um</strong><br><strong>Das Parlament baut die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um. Die Monismus-Vorlage, die eine Finanzierung aller Leistungen aus dem gleichen Topf vorsieht, ist bereit für die Schlussabstimmungen</strong>.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat bereinigte am Montag stillschweigend die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Ziel erreicht, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen, nach 14 Jahren Beratung.</p><p class="Standard_d">Die "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär" (Efas) soll helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen und Fehlanreize bei Behandlungen beseitigen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Integration für Kantone zwingend</p><p class="Standard_d">Zuletzt umstritten war, unter welchen Voraussetzungen die Langzeitpflege in den einheitlichen Kostenteiler integriert werden soll - diese Integration ist für die Kantone zwingend. Der Ständerat hatte als Kriterium einzig eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Vorlage setzen wollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat pochte auf eine weitere Bedingung und setzte sich am Ende durch: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen. Und die Tarife müssen die Kosten decken.</p><p class="Standard_d">Fallen gelassen hat der Nationalrat hingegen seine zweite Bedingung. Er hatte anfänglich gewünscht, dass vor der Integration der Langzeitpflege in den Monismus die Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" vollständig umgesetzt ist. Davon wollte der Ständerat aber nichts wissen; der Nationalrat schloss sich an.</p><p class="Standard_d">Die Kantone sollen neu für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungskosten aufkommen. Versicherte müssen weiterhin einen spezifischen Beitrag für Leistungen der Langzeitpflege zahlen, ob ambulant oder stationär. Die Kantone können den Beitrag übernehmen.</p><p class="Standard_d">Über die Beibehaltung des nach oben begrenzten Pflegebeitrags - heute 23 Franken pro Tag - wurden sich die Räte lange nicht einig. Der Ständerat fand, dass die Streichung vor allem Begüterte entlasten und die Kantone zusätzlich belasten würde. Der Nationalrat hätte den Beitrag streichen wollen und gab schliesslich nach. Eine rot-grüne Minderheit in der grossen Kammer verteidigte die Streichung bis zuletzt, unterlag aber.</p><p class="Standard_d">Der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspitälern - Spitäler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen - bleibt bei den heutigen 45 Prozent. Dies soll einen Prämienanstieg und eine Besserstellung dieser Spitäler gegenüber Listenspitälern verhindern Auch hier schloss sich der Nationalrat am Schluss dem Ständerat an.</p><p> </p><p class="Standard_d">Referendum im Spiel</p><p class="Standard_d">Angestossen hatte die komplexe Monismus-Vorlage die frühere Aargauer Gesundheitspolitikerin und Nationalrätin Ruth Humbel (Mitte) im Jahr 2009. Erst 2019 kam die von der zuständigen Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage ins Parlament. Die Befürworterseite erwartet davon erhebliches Sparpotenzial.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, nämlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen übernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen.</p><p class="Standard_d">Verbände des Pflegepersonals haben in den vergangenen Tagen ein Referendum ins Spiel gebracht. Die Vorlage sei falsch und gefährlich - für das Pflegepersonal, die Versorgungsqualität und für die Versicherten, schrieb zum Beispiel der VPOD.</p><p> </p><p class="Standard_d">Ständerat will Prüfauftrag</p><p class="Standard_d">Gleich nach seinem Entscheid beschloss der Ständerat einen Prüfauftrag: Der Bundesrat muss evaluieren, ob der Umbau der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Kantone und Krankenkassen kostenneutral ist - bezogen auf die Jahre 2016 bis 2019. Untersuchen soll er auch, ob in Kantonen, in denen der finanzielle Beitrag steigt, die Krankenkassenprämien entsprechend tiefer sind.</p><p class="Standard_d">Falls nötig, müsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, die im Grundsatz auch der Nationalrat befürwortet. Weil die grosse Kammer eine Änderung am Text angebracht hatte, hat sie nun noch einmal zu entscheiden.</p>
- Updated
- 15.05.2025 13:16