Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle

Details

ID
20090530
Title
Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 20.02.2015</b></p><p>Die Kommission hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs an ihren Rat überwiesen. Dieser Entwurf sieht vor, dass Personen, die ungerechtfertigte Zahlungsbefehle erhalten haben, Betreibungen leichter löschen lassen oder zumindest dafür sorgen können, dass sie Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090530">09.530</a>). </p><p></p><p><b>Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p>Der Bundesrat verzichtet darauf, in Bezug auf den von der RK-N vorgeschlagenen Artikel 8b E-SchKG einen konkreten Antrag zu stellen. Die von der RK-N vorgeschlagene Einführung eines neuen Artikel 8b E-SchKG würde aus seiner Sicht eine sinnvolle und angemessene Massnahme darstellen, um die dargestellten Probleme zu beheben. Als Alternative denkbar wäre allerdings auch die Einführung einer neuen Bestimmung, die es ermöglichen würde, dass Dritten keine Kenntnis von einer Betreibung gegeben wird, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger während einer bestimmten Frist keine Anstalten getroffen hat, diesen beseitigen zu lassen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.10.2010 0 Folge geben (Erstrat)
    15.10.2010 0 Folge geben (Erstrat)
    05.05.2011 0 Zustimmung
    05.05.2011 0 Zustimmung
    21.06.2013 1 Fristverlängerung bis zur Sommersession 2015.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    22.09.2016 2 Abweichung
    05.12.2016 1 Abweichung
    14.12.2016 2 Zustimmung
    16.12.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen erhöhen </b></p><p><b>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll dafür sorgen können, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Dafür hat sich am Montag der Nationalrat als Erstrat ausgesprochen. Einzig die SVP lehnte die Gesetzesrevision ab.</b></p><p>Heute ist es relativ aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsauszug entfernen zu lassen. Ein Eintrag kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche oder bei Kreditanträgen.</p><p>Betreibungen sind einfach einzuleiten und bleiben auch im Register stehen, wenn der Betriebene die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag gestoppt hat. Reine Schikanebetreibungen seien zwar selten, doch komme es häufig zu Betreibungen wegen teilweise oder vollständig bestrittener Forderungen, sagte Margret Kiener Nellen (SP/(BE) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Grosser Zuspruch</p><p>Das Parlament will darum dafür sorgen, dass Dritte nicht von ungerechtfertigten Betreibungen erfahren. Den Anstoss gab eine parlamentarische Initiative von Fabio Abate (FDP/IT). Die Rechtskommission des Nationalrates arbeitete einen Entwurf aus, um das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abzuändern.</p><p>Der Vorschlag stiess im Rat auf breite Zustimmung. Der Nationalrat sprach sich mit 134 zu 36 Stimmen bei 12 Enthaltungen für die Vorlage aus. Einzig die SVP lehnte das Geschäft wegen des bürokratischen Mehraufwands ab.</p><p></p><p>Streichung nicht in jedem Fall</p><p>Nach dem Willen des Nationalrates sollen betriebene Personen in Zukunft beim zuständigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen können, dass eine hängige Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Das Betreibungsverfahren würde aber weitergeführt.</p><p>Für den Entscheid werden formale Voraussetzungen geprüft, aber nicht der Bestand der Forderung oder die Rechtmässigkeit der Betreibung. Die Betreibung soll Dritten dann mitgeteilt werden, wenn seit der Anhebung der Betreibung und in den sechs Monaten zuvor beim gleichen Betreibungsamt Betreibungen von mindestens zwei weiteren Gläubigern eingeleitet worden sind.</p><p>Nach Ansicht des Nationalrates spricht in diesem Fall viel dafür, dass die Betreibungen nicht ohne Grund erfolgt seien. Das Register könne damit notorische Spät- und Nichtzahler weiterhin ersichtlich machen. Die Betreibung würde Dritten auch dann mitgeteilt, wenn in den vergangenen zwölf Monaten gegen den Schuldner vor dem gleichen Betreibungsamt eine Betreibung fortgesetzt wurde.</p><p>Der Nationalrat entschied zudem, die Frist für das Erlöschen des Betreibungsanspruchs von einem Jahr auf sechs Monate zu verkürzen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga verwies vergeblich darauf, dass eine kürzere Frist keine Folgen für den Registerauszug habe. Dagegen seien die Nachteile erheblich. Dem Schuldner bliebe etwa weniger Zeit, um seine Schulden in Raten zu tilgen.</p><p></p><p>Kompliziertes System</p><p>Das Anliegen des Parlaments stösst beim Bundesrat auf offene Ohren. Das vorgeschlagene System sei aber kompliziert und nicht einfach umsetzbar, befand die Landesregierung. Sie hatte deshalb eine Alternative vorgeschlagen.</p><p>Betreibungen, gegen die sich die betriebene Person mittels Rechtsvorschlag wehrt, sollen demnach auf Gesuch nicht mehr im Auszug erscheinen. Ein Gesuch auf Löschung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gläubiger bis dahin keine Anstalten getroffen hat, um den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.</p><p>Eine Minderheit aus den Reihen der SVP beantragte, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, um nochmals über den alternativen Vorschlag des Bundesrates zu beraten. Der Antrag scheiterte mit 123 zu 50 Stimmen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 22.09.2016</b></p><p><b>Ständerat stärkt Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen </b></p><p><b>(sda) Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll dafür sorgen können, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das hat der Ständerat entschieden. Er wählte aber ein anderes Modell als der Nationalrat.</b></p><p>Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen möglicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament dafür sorgen, dass Dritte wenigstens nichts davon erfahren.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats sollen betriebene Personen in Zukunft beim zuständigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen können, dass eine hängige Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Das Betreibungsverfahren würde aber weitergeführt.</p><p>Für den Entscheid sollen formale Voraussetzungen geprüft werden, aber nicht der Bestand der Forderung oder die Rechtmässigkeit der Betreibung. Die Betreibung soll Dritten dann mitgeteilt werden, wenn seit der Anhebung der Betreibung und in den sechs Monaten zuvor beim gleichen Betreibungsamt Betreibungen von mindestens zwei weiteren Gläubigern eingeleitet worden sind.</p><p></p><p>System zu kompliziert</p><p>Das ist aus Sicht des Ständerats zu kompliziert und zudem nur schwer umsetzbar. Er hat sich daher am Donnerstag für das Konzept des Bundesrats ausgesprochen: Betreibungen, gegen die sich die betriebene Person mit einem Rechtsvorschlag wehrt, sollen auf Gesuch nicht mehr im Auszug erscheinen.</p><p>Ein Gesuch auf Löschung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gläubiger bis dahin keine Anstalten getroffen hat, den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.</p><p>Den Vorschlag des Bundesrats übernahm der Ständerat auch bei der Frist für das Erlöschen des Betreibungsanspruchs. Der Nationalrat hatte entschieden, diese von einem Jahr auf sechs Monate zu verkürzen. Der Ständerat hingegen will an der Frist von einem Jahr festhalten.</p><p>Einige wenige Ratsmitglieder wollten beim geltenden Recht bleiben. Nach Ansicht von Thomas Hefti (FDP/GL) ist das heutige System einfach und wirkungsvoll. Auf der anderen Seite gebe es keine Hinweise darauf, dass in vielen Fällen eine Nicht-Schuld betrieben werde.</p><p>Die Mehrheit hingegen sah Handlungsbedarf. Der Zahlungsbefehl sei zum Erpressungsmittel geworden, sagte Fabio Abate (FDP/TI), der die Gesetzesänderung angestossen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 32 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Diese geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2016</b></p><p><b>Lösung zu ungerechtfertigten Betreibungen in Sicht </b></p><p><b>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll dafür sorgen können, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das will das Parlament. Bisher waren sich National- und Ständerat aber in den Einzelheiten nicht einig. Nun hat sich das Modell der kleinen Kammer durchgesetzt.</b></p><p>Der Nationalrat folgte am Montag inhaltlich dem Beschluss des Ständerates, wählte aber eine leicht abweichende Formulierung. Seine Kommission hatte dies vorgeschlagen. Die neue Formulierung passe besser zur Systematik des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Betreibungsämter sollen demnach Dritten keine Auskunft geben über Betreibungen, wenn nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch des Schuldners vorliegt.</p><p>Es sei denn, der Gläubiger erbringt in einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von zwanzig Tagen den Nachweis, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.</p><p>Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen möglicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament dafür sorgen, dass Dritte nichts davon erfahren.</p><p>Der Nationalrat hatte sich ursprünglich für ein anderes Modell ausgesprochen. Aus Sicht des Ständerates wäre dieses aber zu kompliziert und nur schwer umsetzbar gewesen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2016</b></p><p><b>Ungerechtfertigte Betreibungen bleiben geheim </b></p><p>Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das Parlament hat dazu eine Gesetzesänderung beschlossen.</p><p>Am Mittwoch hat der Ständerat die letzte Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Am Ende ging es nicht mehr um inhaltliche Fragen, sondern um die Formulierung. Diese steht nun.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 14.01.2022</b></p><p>Die Kommission reagiert auf verschiedene Entscheide des Bundesgerichts und kommt zum Schluss, dass die Regelung betreffend die Nichtbekanntgabe von Beitreibungseinträgen (Art. 8a SchKG), welche auf die parlamentarische Initiative Abate (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090530">09.530</a>) zurückgeht, präzisiert werden muss. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den Willen des Gesetzgebers unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen und hat deshalb einstimmig beschlossen zwei Kommissionsinitiativen einzureichen. Die Initiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220400">22.400</a>) zielt darauf ab, klarzustellen, dass die betriebene Person das Gesuch um Nichtbekanntgabe auch erst nach Ablauf eines Jahres stellen kann. Die Initiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220401">22.401</a>) sieht vor, dass auch das Unterliegen des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren ein Grund für die Nichtbekanntgabe der Betreibung ist.</p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Simone Peter, Kommissionssekretärin, </p><p>058 322 97 47,</p><p><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
08.04.2025 23:38

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