Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten

Details

ID
20090532
Title
Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
Description
InitialSituation
<p>Gemäss Artikel 57 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN; SR 171.13) werden die Ergebnisse der Abstimmungen im Rat in Form von Namenslisten veröffentlicht. Gemäss Absatz 4 wird bis anhin unter der Rubrik "entschuldigt" nur aufgeführt, wer aufgrund eines Auftrages einer ständigen parlamentarischen Delegation gemäss Artikel 60 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) abwesend ist. Alle anderen abwesenden Ratsmitglieder werden unter der Rubrik "hat nicht teilgenommen" aufgeführt. Das GRN soll dahin gehend geändert werden, dass in Artikel 57 Absatz 4 GRN unter der Rubrik "entschuldigt" auch aufgeführt wird, wer sich rechtzeitig vor der Sitzung beim Ratssekretariat abmeldet. Eine Minderheit möchte die abschliessende Auflistung der möglichen Entschuldigungsgründe (Auftrag einer Delegation, Mutterschaft, Krankheit oder Unfall) in der Bestimmung festhalten.</p><p>Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 der Initiative einstimmig Folge gegeben. Sie war der Ansicht, dass das ganze Absenzenwesen zu überprüfen sei.</p><p></p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es das Absenzenwesen geregelt haben will. Da diese Änderung eine reine parlamentsinterne Regelung ohne Auswirkung auf Bundesrat und Bundesverwaltung betrifft, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    16.04.2010 0 Folge geben (Erstrat)
    16.04.2010 0 Folge geben (Erstrat)
  • Number
    1
    Text
    Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Entschuldigungen auf Namenslisten bei Abstimmungen)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    01.10.2010 1 Das Geschäftsreglement wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> hiess die Änderung seines Geschäftsreglements gut. Er stimmte dabei einem Minderheitsantrag seiner Kommission mit 92 zu 57 Stimmen zu. Abweichend vom Antrag der Kommissionsmehrheit, welcher keine definierten Entschuldigungsgründe festlegen wollte, sieht der Minderheitsantrag eine abschliessende Auflistung der möglichen Entschuldigungsgründe vor. Neu gilt ein Ratsmitglied auch als entschuldigt, wenn es sich wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall vor Sitzungsbeginn als abwesend gemeldet hat.</p><p></p><p><b>Das Geschäftsreglement wurde in der Schlussabstimmung mit 138 gegen 52 angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:29

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