Doppelbesteuerung. Abkommen mit Österreich

Details

ID
20100012
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Österreich
Description
Botschaft vom 20. Januar 2010 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich
InitialSituation
<p>Das vorgeschlagene Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zudem wurde im Protokoll die Ergänzung des Abkommens mit einer Schiedsgerichtsbestimmung vereinbart. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Protokolls begrüsst. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Januar 2010 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich
    Resolutions
    Date Council Text
    31.05.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.06.2010 1 Fortsetzung
    10.06.2010 1 Zustimmung
    18.06.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> führte eine gemeinsame Eintretensdebatte zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich (10.012), Norwegen (10.013), der Republik Finnland (10.014), dem Grossherzogtum Luxemburg (10.015) und Katar (10.016). Eintreten auf die fünf Entwürfe wurde ohne Gegenantrag beschlossen. </p><p>Die vorberatende Kommission hatten den bundesrätlichen Entwurf verändert. Neu führte die Kommission folgende Artikel ein: Art 1bis: Darin verpflichtete er den Bundesrat, den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf zur verbindlichen Umsetzung der DBA-Amtshilfe im Landesrecht nach OECD-Standard zu unterbreiten. Vorläufig sollte diese Umsetzung per Verordnung geregelt werden. In Art. 1ter wurde festgehalten, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leiste, falls die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen. Die gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf neuen Art. 1bis und 1ter wurden in allen hier beschlossenen DBA eingeführt; sie wurden alle einstimmig angenommen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> führte eine gemeinsame Eintretensdebatte zu den DBA mit Frankreich (09.026), Grossbritannien und Nordirland (09.091), Mexiko (09.092), Dänemark (09.093), den Vereinigten Staaten von Amerika (09.094), Österreich (10.012), Norwegen (10.013), der Republik Finnland (10.014), dem Grossherzogtum Luxemburg (10.015) und Katar (10.016). Eine SVP-Minderheit verlangte Nichteintreten. Zwei Minderheiten verlangten Rückweisung an den Bundesrat. Die SVP-Minderheit I wollte den Bundesrat beauftragen zusätzliche Voraussetzungen für Amts- und Rechtshilfeleistungen auszuhandeln, insbesondere was die widerrechtlich erworbenen Bankkundendaten betraf. Eine grüne Minderheit II wollte den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Rahmengesetzes beauftragen, worin geltend gemacht wird, dass die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für die Amtshilfe an ausländischen Steuerbehörden nicht geltend gemacht wird. Gleiches hätte auch für die inländischen Steuerbehörden zu gelten. Zudem müsse dieses Rahmengesetz vorsehen, dass Banken nur noch Vermögenswerte annehmen, für welche der Steuernachweis erbracht werden könne. Der Rat beschloss mit 122 gegen 55 Stimmen auf die DBA einzutreten. Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen gegen Eintreten. Beide Rückweisungsanträge wurden abgelehnt: Minderheit I wurde mit 122 zu 56 Stimmen abgelehnt. Nur die SVP-Fraktion hatte den Rückweisungsantrag unterstütz. Minderheit II wurde mit 139 zu 20 Stimmen bei 20 Enthaltungen abgelehnt. Einzig die grüne Fraktion hatte den Antrag unterstützt. </p><p>Die vorberatende Kommission schlug in der Detailberatung zu den Geschäften 10.012, 10.013, 10.014, 10.015 und 10.016 (für die Geschäfte 09.026, 09.091, 09.092, 09.093 und 09.094 siehe deren eigene Zusammenfassung) vor, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Der Rat hatte über zwei Minderheitsanträge von links-grünen Kommissionsmitgliedern zu Art. 1ter zu befinden. Minderheit I schlug vor, Art. 1ter zu streichen; Minderheit II wollte die Amtshilfe auf der Grundlage von illegal beschafften Daten nur noch dann verhindern, wenn der nach Amtshilfe anfragende Staat die illegal beschafften Daten gegen Entgelt besorgt hatte. Der Antrag der Kommissionsmehrheit wurde ohne Diskussion angenommen. </p><p></p><p><b>Der Ständerat nahm den Entwurf in seiner Schlussabstimmung mit 42 zu 0 Stimmen einstimmig an. Im Nationalrat wurde der Entwurf mit 132 zu 41 Stimmen angenommen. Die SVP-Fraktion hatte grossmehrheitlich gegen diesen gestimmt. </b></p>
Updated
09.04.2025 00:31

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