Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
Details
- ID
- 20100026
- Title
- Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
- Description
- Botschaft vom 17. Februar 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2011 ab. Es bildet zusammen mit der Ausführungsverordnung die Grundlage eines Impulsprogramms, das die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder fördern und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll. Der Bundesrat schlägt vor, das Programm um vier Jahre zu verlängern.</p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) reichte am 21. August 2008 die Motion 08.3449 ein und verlangte darin vom Bundesrat, dem Parlament eine Botschaft über die Verlängerung des Impulsprogramms zu unterbreiten. Nachdem beide Kammern die Motion gutgeheissen hatten, beauftragte der Bundesrat das EDI am 1. Juli 2009 zum Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung eine Vernehmlassung durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 1. uli 2009 eröffnet und dauerte bis zum 15. Oktober 2009.</p><p>Mit Blick auf die positiven Ergebnisse der Evaluation des Impulsprogramms und den nach wie vor vorhandenen Bedarf an neuen Betreuungsplätzen beantragte der Bundesrat im Vernehmlassungsentwurf eine Verlängerung des Gesetzes um weitere vier Jahre und einen neuen Rahmenkredit in der Höhe von 140 Millionen Franken. Gleichzeitig schlug er die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Projekten mit Innovationscharakter im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung vor.</p><p>Weitaus die meisten Vernehmlassungsteilnehmer begrüssten die vorgeschlagene Verlängerung des Impulsprogramms. Generell gingen nur Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten ein, eine grundlegende Änderung des Vorentwurfs stand nicht zur Diskussion. Der Bundesrat schlägt angesichts dieser positiven Rückmeldungen vor, das Programm um vier Jahre zu verlängern. Eine erneute Verlängerung nach dem 31. Januar 2015 ist allerdings ausgeschlossen. Aufgrund der prekären Situation der Bundesfinanzen spricht sich der Bundesrat für eine Herabsetzung der finanziellen Ausstattung des Programms aus. Durch den Beitritt zum HarmoS-Konkordat verpflichten sich die Unterzeichnerkantone, schulergänzende Betreuung anzubieten, die dem Bedarf vor Ort entspricht. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, die Gewährung der Finanzhilfen auf den Bereich der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu konzentrieren. Schliesslich ist der Bundesrat auch der Meinung, dass nur neu geschaffene Institutionen von Finanzhilfen profitieren sollen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den dritten Rahmenkredit auf 80 Millionen Franken zu beschränken. Die Möglichkeit, Projekte mit Innovationscharakter zu unterstützen, wird hingegen beibehalten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Februar 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Resolutions
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Date Council Text 14.06.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2010 2 Abweichung 22.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Resolutions
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Date Council Text 14.06.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2010 2 Abweichung 22.09.2010 1 Zustimmung 19.10.2010 1
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit um Marcel Scherer (V, ZG) Nichteintreten, weil der staatliche Eingriff in die familienergänzende Kinderbetreuung nicht gerechtfertigt sei und zudem die Massnahmen des Impulsprogramms ihr Ziel erreicht hätten. Die Befürworter der Gesetzesänderung sahen den Erfolg und den Nutzen des Impulsprogramms darin, dass es zur Chancengleichheit beiträgt, den Unternehmen die Beibehaltung qualifizierter weiblicher Arbeitskräfte ermöglicht und die Erhöhung der Geburtenziffer mit sich gebracht hat. Trotz des Widerstands der SVP-Fraktion sowie einiger Mitglieder der freisinnig-demokratischen und der CEg-Fraktion wurde schliesslich mit 115 zu 60 Stimmen Eintreten beschlossen.</p><p>Der Nationalrat wich in einigen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. Er behielt die im geltenden Recht vorgesehenen Finanzhilfen an die Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung bei. Die interkantonale Vereinbarung HarmoS verpflichte zwar die Kantone, schulergänzende Betreuungsplätze anzubieten, doch brauche es Zeit, bis diese Vereinbarung durchgesetzt sei, weshalb sich die Soforthilfe des Bundes rechtfertige (Art. 2 Abs.1 Bst. b, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1). Der Antrag der Minderheit um Ruth Humbel (CEg, AG), dem Konzept des Bundesrates zu folgen und die Finanzhilfe auf Kindertagesstätten einzugrenzen, wurde mit 81 zu 71 Stimmen abgelehnt. Nachdem sich der Nationalrat für die Beibehaltung der Finanzhilfen an die schulergänzende Betreuung ausgesprochen hatte, war es für ihn nur folgerichtig, deren Dauer zu verlängern und sie während drei - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen bloss während zwei - Jahren weiter auszurichten (Art. 5 Abs. 4). Zur Frage, ob nur neue oder gemäss geltendem Recht auch bestehende Institutionen unterstützt werden sollen, sprach sich der Rat mit 99 zu 76 Stimmen für den Vorschlag des Bundesrates und damit für eine gezielte Unterstützung der neuen Institutionen aus. Er hatte sich somit von den Argumenten der Minderheit Humbel überzeugen lassen, wonach neue Einrichtungen Schwierigkeiten gegenüberstünden, die bereits bestehende nicht kennen. Dem hielten die Verfechter der geltenden Regelung entgegen, dass grössere Institutionen effizienter und kostengünstiger seien, während eine Aufsplitterung in Kleinangebote zu einer Kostenzunahme führen dürfte. Demzufolge wäre es sinnvoll, wenn sich gewisse Angebote zu grösseren Einheiten zusammenschliessen und die Finanzhilfen an bestehende Einrichtungen beibehalten würden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 95 zu 53 Stimmen angenommen.</p><p>In der Detailberatung zum Bundesbeschluss wurden für die Höhe der Finanzhilfe Beträge zwischen 60 und 200 Millionen Franken beantragt. Die meisten Rednerinnen und Redner waren der Überzeugung, dass ein Betrag in der Höhe von 120 Millionen Franken angesichts der Wiedereinführung der Finanzhilfe an die schulergänzende Betreuung angebracht ist. In der anschliessenden Kaskadenabstimmung votierte der Rat schliesslich für diesen Betrag. Mit 111 zu 64 Stimmen löste er die Ausgabenbremse.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten unbestritten. Allerdings schuf er einige Differenzen zum Nationalrat. So beschloss er entgegen dem Bundesrat, dass Finanzhilfen nicht nur an neue, sondern gemäss geltendem Recht auch an bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen (Art. 2 Abs.2, Art. 6 Abs. 2). Zudem wollte er ausdrücklich festgehalten haben, dass die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31. Januar 2015 letztmals verlängert wird. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 34 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. </p><p>Schliesslich folgte der Ständerat der Grossen Kammer, indem er ebenfalls für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 120 anstatt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, für 80 Millionen Franken votierte. Eine kleine Differenz schuf er mit der Streichung des Absatzes über die Anzahl Stellen, die zulasten des Voranschlagskredits hätten finanziert werden sollen (Art. 1 Abs. 3 des Entwurfs 2). Der <b>Nationalrat</b> folgte diesem Beschluss.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 124 zu 65 und im Ständerat mit 38 zu 2 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35