Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds
Details
- ID
- 20100030
- Title
- Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds
- Description
- Botschaft vom 24. Februar 2010 über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds sowie der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- InitialSituation
- <p>Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 an einer Volksabstimmung die Teilnahme an der Assoziierung von Schengen gutgeheissen. Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) trat am 1. März 2008 in Kraft und am 12. Dezember 2008 erfolgte die operationelle Inkraftsetzung. Die Schweiz hat sich darin grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Seit der Unterzeichnung dieses Abkommens sind der Schweiz von der EU bereits mehrere Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert worden. Um die Übernahme dreier solcher Weiterentwicklungen geht es im Folgenden. </p><p>Zum einen handelt es sich dabei um die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds. Dieser ist ein Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, welche auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Die Schengen-Staaten können für die von ihnen geplanten Massnahmen um finanzielle Unterstützung aus dem Aussengrenzenfonds ersuchen.</p><p>Zum anderen hat die Europäische Kommission am 27. August 2007 die strategischen Leitlinien zum Aussengrenzenfonds festgelegt. Diese konkretisieren die Entscheidung zur Einführung des Aussengrenzenfonds. Die Kommission hat darin fünf Bereiche festgelegt, in denen die Unterstützung durch den Aussengrenzenfonds priorisiert werden soll; diese beinhalten unter anderem die Einrichtung des gemeinsamen integrierten Grenzschutzsystems an den Schengen-Aussengrenzen, die Visumerteilung oder die Einrichtung von IT-Systemen in den Bereichen Aussengrenzen und Visum. Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien muss jeder Mitgliedstaat ein Mehrjahresprogramm entwerfen.</p><p>Weiter hat die Europäische Kommission mit der Entscheidung vom 5. März 2008 die Modalitäten für die Umsetzung festgelegt. Dazu gehören insbesondere die Verwaltungs-und Kontrollsysteme, die Kompetenzen der zuständigen Behörde sowie das Vorgehen bei Unregelmässigkeiten im Bereich des Aussengrenzenfonds. Die Entscheidung konkretisiert ebenfalls den grundlegenden Rechtsakt zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds. Diese Entscheidung wurde durch eine weitere Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2009 geändert, welche den Förderzeitraum der Jahresprogramme auf zweieinhalb Jahre verlängert. Diese Weiterentwicklung konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz übernehmen. Der entsprechende Notenaustausch bedarf folglich nicht der parlamentarischen Genehmigung. Schliesslich sind in einer Zusatzvereinbarung die für eine Teilnahme der assoziierten Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) am Aussengrenzenfonds erforderlichen zusätzlichen Regeln festgelegt. Gemäss dieser Zusatzvereinbarung beteiligt sich die Schweiz mit durchschnittlich 15 Millionen Franken pro Jahr. Vom Aussengrenzenfonds wird die Schweiz im Umfang von schätzungsweise jährlich 3 - 5 Millionen Franken profitieren können. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 24. Februar 2010 über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds sowie der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds sowie der Vereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text 14.06.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten und er stimmte in der Gesamtabstimmung der Vorlage diskussionslos einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Geri Müller (G, AG), unterstützt von den Grünen und der SVP-Fraktion, Nichteintreten auf die Vorlage. Die Grünen begründeten ihren Antrag mit der Abschottung der "Festung Europa" gegen Einwanderer und die SVP-Fraktion misstraute den Kontrollen der Aussengrenzen und stufte das Schengen-Regime sicherheitspolitisch als Verschlechterung ein. Die Mehrheit der Kommission war aber der Meinung, dass eine effiziente Überwachung der Schengen-Aussengrenze im Interesse der Schweiz sei und damit auch den Erfolg des Dublin-Abkommens sicherstellt. Mit 86 zu 57 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 81 zu 59 Stimmen angenommen. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage mit 42 zu 0 und der Nationalrat mit 110 zu 73 Stimmen (59 Stimmen SVP-Fraktion 14 Stimmen Grüne Fraktion) zu.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 08:01